HIV-Strafrecht-LogoEinladung zur Diskussion

Heute, am 16. August 2010, hat vor dem Amtsgericht Darmstadt der Prozess gegen die Sängerin Nadja Benaissa begonnen. Immer wieder landen Fälle vor Gericht, in denen es um (potenzielle) HIV-Übertragungen geht. In der Bundesgeschäftsstelle der Deutschen AIDS-Hilfe e. V. (DAH) hat eine kleine Arbeitsgruppe vier Prinzipien zu diesem Thema formuliert, die ihrer Ansicht nach gelten sollten.

Die Gruppe stellt das Papier im DAH-Blog unter magazin.hiv zur Diskussion und lädt herzlich zu Anmerkungen und konstruktiver Kritik ein.

HIV und Strafrecht: Vier Prinzipien

Die Kriminalisierung der HIV-Übertragung ist kein Mittel der Prävention, sondern wirkt sich kontraproduktiv aus: Sie lässt die Illusion entstehen, der Staat habe HIV unter Kontrolle und HIV-Positive trügen die alleinige Verantwortung für den Schutz vor einer HIV-Übertragung. Wenn Menschen aber glauben, dass allein die HIV-Positiven für den Schutz vor HIV verantwortlich sind, kann dies dazu führen, dass sie ihr eigenes Schutzverhalten vernachlässigen.

Hinzu kommt: Nur eine Person, die weiß, dass sie HIV-positiv ist, kann strafrechtlich belangt werden. Die Kriminalisierung der HIV-Übertragung führt unter Umständen dazu, dass Menschen sich nicht auf HIV testen lassen – nach dem Motto: Wer nicht getestet ist, kann strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden. Darüber hinaus leistet sie der Stigmatisierung von HIV-Positiven Vorschub, was einem selbstbewussten Umgang mit der HIV-Infektion im Wege stehen kann.

Auf der anderen Seite gibt es aber durchaus Fälle, in denen die HIV-Übertragung eine strafrechtliche Bedeutung hat, zum Beispiel, wenn das Gegenüber arglistig getäuscht wurde, Vertrauen ausgenutzt wurde oder eine Ansteckung beabsichtigt war.

In jedem Fall aber sollten, wenn HIV vor Gericht eine Rolle spielt, folgende Prinzipien gelten:

1. Bei sexuellen Begegnungen gilt das Prinzip der geteilten Verantwortung.

HIV-Prävention bedeutet in unserem Verständnis, dass alle Beteiligten lernen müssen, sich nicht auf andere zu verlassen, sondern den Schutz vor HIV in die eigene Hand zu nehmen. Daraus folgt für uns zum Beispiel, dass von Menschen mit HIV bei Gelegenheitskontakten oder am Beginn neuer Beziehungen nicht gefordert werden kann, ihre Infektion offenzulegen – wohl aber, dass sie ihre Verantwortung für den Schutz vor einer HIV-Übertragung wahrnehmen wie ihre Partner/innen auch.

Wir gehen dabei vom Prinzip der geteilten Verantwortung aus. Eine einseitige Zuschreibung von Verantwortung an Menschen mit HIV ist nicht nur ethisch unhaltbar, sondern auch kontraproduktiv für die Verhütung von HIV-Übertragungen (siehe Einleitung).

Geteilte Verantwortung heißt für uns, dass wir die Partner/innen in sexuellen Begegnungen – ob HIV-positiv getestet, ungetestet oder HIV-negativ getestet – grundsätzlich „auf gleicher Augenhöhe“ sehen, als freie und gleichberechtigte Menschen, die auf der Grundlage von Informationen und Kommunikation gemeinsame Entscheidungen treffen oder den Schutz vor einer Übertragung in die eigene Hand nehmen können.

Es kann allerdings Fälle geben, wo diese gleiche Augenhöhe nicht gegeben ist, zum Beispiel, wenn ein Partner/eine Partnerin aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist, bei Abhängigkeiten, Zwang oder verminderten kognitiven Fähigkeiten. In solchen Fällen kommt dem Gegenüber in der überlegenen Position eine größere Verantwortung zu. Wir sehen daher die Einzelne/den Einzelnen nie allein mit ihrer/seiner Verantwortung, sondern immer auch die Mitverantwortung der anderen (bzw. für die anderen).

2. Auch HIV-Positive haben das Recht auf Unvoreingenommenheit.

Viele juristische Auseinandersetzungen um (potenzielle) HIV-Übertragungen finden im Kontext enttäuschter Beziehungswünsche statt. Richter sind auch hier gefordert, Menschen mit HIV unvoreingenommen zu begegnen, ihnen also nicht per se weniger Glaubwürdigkeit beizumessen als Nichtinfizierten. Dazu gehört gegebenenfalls auch, sich vom medial gezeichneten Bild der „verantwortungslosen Positiven“ freizumachen. Wichtig ist, dass sich Öffentlichkeit und Justiz nicht vor den Karren von „Beziehungsabrechnungen“ spannen lassen.

3. Im Spannungsfeld zwischen Recht und Prävention ist ein differenziertes und sensibles Vorgehen nötig.

Die DAH beschäftigt sich mit dem Thema Recht und HIV vor allem aus zwei Perspektiven:
• aus der Perspektive der Menschenrechte
• aus der Perspektive der Prävention.

HIV-Prävention im Sinne von „New Public Health“ will Menschen zum selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgang mit HIV und Aids befähigen. Die deutsche Linie der HIV- und Aidsbekämpfung ist gerade deshalb so erfolgreich, weil sie von der Mündigkeit und Verantwortung jedes einzelnen Menschen ausgeht. Und weil sie z. B. dafür sorgt, dass HIV-Positive nicht stigmatisiert werden, sondern ihre schwierige Situation im Umgang mit dem „gesellschaftlichen Makel“ HIV anerkennt.

Wenn (potenzielle) HIV-Übertragungen juristisch aufgearbeitet werden, müssen Justiz und Medien daher differenziert und sensibel vorgehen – und sollten mögliche Folgen für die Prävention beachten. „Mediale Treibjagden“ auf angeblich verantwortungslose HIV-Positive z. B. verschärfen das Stigma HIV und dürften es Menschen mit HIV eher erschweren, ihren HIV-Status offenzulegen und damit ihren Partner(inne)n einen verantwortungsvollen Umgang mit der Infektion zu ermöglichen.

4. Das veränderte Leben mit HIV erfordert eine veränderte Rechtsprechung.

Die bisherige Rechtsprechung orientierte sich an einem Bild von HIV, das mit hohen Übertragungswahrscheinlichkeiten (zum Beispiel beim Sex ohne Kondom), schnellem Siechtum und Tod verbunden war. Die HIV-Infektion ist aber inzwischen zu einer behandelbaren chronischen Erkrankung geworden. Wer sich heute mit HIV infiziert, kann bei rechtzeitiger Diagnose und Behandlung mit einer annähernd normalen Lebenserwartung rechnen.

Außerdem kann durch eine antiretrovirale Therapie die Übertragungswahrscheinlichkeit wirksam gesenkt werden. Solche Veränderungen müssen stärker in die Rechtsprechung einfließen. Galt bisher das Einbringen eines Kondoms in die sexuelle Kommunikation als ausreichender Beweis, eine HIV-Übertragung verhindern zu wollen, stellt sich die Frage, ob die korrekt angewendete „Viruslastmethode“ heute nicht gleichermaßen bewertet werden müsste, bietet sie doch eine vergleichbare Sicherheit (vgl. hierzu das DAH-Positionspapier „HIV-Therapie und Prävention“ vom April 2009).

Berlin, im August 2010

Silke Eggers, Karl Lemmen, Marianne Rademacher, Holger Sweers, Stefan Timmermanns

2010_HIV_und_Strafrecht.pdf
2010_HIV_and_Criminal_Law.pdf

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47 Kommentare

  1. Wie bitte? Ein HIV-Positiver soll seinem potentiellen Sexpartner nicht mitteilen müssen dass er an einer immer noch tödlichen Ansteckungskrankheit leider weil jeder für sich selbst verantwortlich ist?
    Super Idee! Ich freue mich dann schon auf Prozesse gegen Drängler und Raser die ein Menschenleben auf dem Gewissen haben und vom ADAC dann mit dem Argument verteidigt werden „Wer sich traut auf deutschen Autobahnen zu fahren muss sich seiner Eigenverantwortung stellen. Mit Rasern/ Dränglern hätte man rechnen müssen.“
    Wo leben wir respektive Ihr eigentlich? Seit ihr alle schon so abgestumpft dass ihr über euer Lobbydenken nicht mehr hinauskommt? Es geht um ein MENSCHENLEBEN dass hier evtl. vernichtet wird, nur weil man zu dumm oder feige war die Infektion vor dem Akt zu erwähnen! Oder ist die Situation wieder eine andere wenn dieses Verbrechen nicht von der Sängerin der „No Angels“, sondern von Dieter Bohlen verübt wird?

    Also „sich seiner Verantwortung stellen“ nach dem Prinzp selber-Schuld … Menschheit wie tief biste gesunken.

    1. ja, genau – wie bitte?
      die raser und drängler sind doch wohl eher die (in der regel: männer!), die sex ohne gummi wollen und machen! wie ich mir (gerade als radfahrender) im strassenverkehr – und analog auf der autobahn – wünsche, dass mehr wechselseitige kommunikation möglich wäre, um sich rüchsichtsvoll abstimmen zu können, so erwarte ich das einfach im sexuellen verkehr als gemeinsamen, geteilten mindeststandard! alles andere ist unrealistisch und damit auch kontraproduktiv, wenn wirklich und wirksam infektionen vermieden werden sollen – und nicht nur das ziel verfolgt wird, demonstrativ ordnungspolitische „stärke“ zu zeigen, die die risiken nicht nachhaltig reduzieren kann!

  2. Es wäre vielleicht sinnvoll, bei der Aufstellung solcher Thesen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Aspekten auch Juristen einzubeziehen. Lobbying hin und her, diese Vorschläge sind zumindest in Punkt 1 blanker Hohn! „Der arme HIV-Infizierte kann doch nichts dafür, dass er andere VORSÄTZLICH ansteckt, schuld ist derjenige, der bei einer Wahrscheinlichkeit im Promillebereich nicht nachfragt“. Es geht hier doch nicht um den Schutz des einzelnen, für den zugegbenermaßen jeder selbst verantwortlich ist. Es geht um die strafrechtliche Verantwortung dafür, einen anderen wissentlich und willentlich mit dem HIV-Virus infiziert zu haben.

    1. Interessante Privatmeinung eines Fachanwalts für Medienrecht, die wohl mit strafrechtlichen Prinzipien schwer in Einklang zu bringen ist.

  3. soziale Verantwortung zu übernehmen hat mit vorsätzlich begangenen Straftaten nichts zu tun. Mit der Forderung nach einer Entkriminalisierung disqualifiziert sich die Aids Hilfe endgültig. Die sehen von mir keinen Cent mehr

    das ist eine maßlose Verhöhnung des Opfers und steht auf dem Niveau der „Minirock“ Argumentation bei Sexualdelikten.
    Stellen Sie sich doch einfach mal vor, jemand wurde wie im Fall Benaissa vorsätzlich infiziert, wünscht sich Rat und Beistand von der Aids Hilfe und liest das hier.

    1. Das verstehe ich nicht. Von einer VORSÄTZLICH begangenen Straftat ist doch gar nie die Rede gewesen. Der Staatsanwalt spricht von versuchter und vollendeter gefährlicher Körperverletzung. Als Rechtsanwältin sollten sie den Unterschied doch kennen.
      Sie müssen die Haltung der Aidshilfe ja nicht teilen, aber eine Verhöhnung von Opfer sieht für mich anders aus… (z.B. wenn Sie in ihrem Beitrag eine Parallel bei Vergewaltigung mit dem Fall Benaissa andeuten).
      Ich meine, beide sind nicht besonders verantwortungsvoll beim Sex gewesen. Frau Benaissa hat das erkannt. Beim Kläger vermisse ich noch diese Einsicht.

  4. Da versuche ich meinen beiden jugendlichen Kindern beizubringen, dass sie immer Kondome benutzen sollen und jetzt lernen sie, dass das nicht nötig ist, weil ja eine infizierte Partnerin darüber sprechen muss? Wozu dann all die Aufklärung und Erziehung zu selbstbewussten Menschen, die lernen, sich zu schützen?

    1. Bitte bring deinen Kindern auch so viel Verantwortungsbewußtsein bei, dass sie im Falle einer Infektion ihren Partnern darüber informieren oder zumindest ausreichende Schutzmaßnahmen, notfalls mit Notlügen ergreifen. Dass sie sich nicht auf die Mitteilung und Ehrlichkeit ihrer Partner verlassen dürfen, solltest du ihnen auch erklären, falls sie das tatsächlich nicht selbst erkennen sollten.

    2. Diejenigen, die sich hier so lautstark zu Wort melden und alle Verantwortung den Menschen mit HIV anlasten wollen, haben vom Leben mit HIV keine Ahnung! Niemand von den vielen HIV-Positiven, die ich kenne, legt es darauf an, jemand anderem beim Sex HIV zu übertragen! Weder Vorsätzlichund auch nicht fahrlässig.

      Die Ungetesteten und HIV-negativ Getesteten sind auch den HIV-Positiven etwas schuldig!! Nämlich sich zu informieren, sich zu verhalten und mit für den Schutz zu sorgen!

      Es steht jedem frei, beim Sex ein Kondom zu benutzen! Niemand verbietet das! Nur: Warum tun es dann manche nicht??? Und empören sich dann stattdessen hinterher?

      Statt sich ihre eigene Naivität einzugestehen rennen sie lieber zum Gericht und erstatten eine Strafanzeige. Fairer wäre es, sich an die eigene Nase zu packen und zu sagen: Ähh, shit, dumm gelaufen.

      Richter sollten sich nicht zum Gehilfen einer solchen Naivität machen!

      Ein Freispruch für Nadja Benaissa hätte mehr berwirkt und wäre ein diese Naivität der Ungetesteten und HIV-Negativen entlarvendes Signal gewesen!

  5. Wo ist strafrechtlich der Unterschied ?! Ob die den damaligen Sexpartner mit einem Hammer erschlagen hätte oder so .
    Es gibt keinen ! Über viele Jahre hat die vorsätzlich , wohlwissend andere angesteckt oder versucht anzustecken .
    So eine gehört in Sicherheitsverwahrung .

    1. Gottlob sprechen in Deutschland Gerichte die Urteile und keine Hobbyjuristen. Gerichte können in einem Rechtsstaat durchaus zwischen Mord, Totschlag und Köperverletzung unterscheiden.

  6. Was wirklich traurig ist, ist das das Thema HIV/AIDS nur von den Medien aufgegriffen wird, wenn es sich um einen Prominenten handelt oder zum Welt AIDS Tag.

    Es gelten hier keine Ausreden, wie Alkohol oder andere BTM. Wer der Meinung ist, er müsse irgendwelche Substanzen konsumieren, um seine Stimmung zu verändern, der muss auch damit rechnen, wenn er es nicht im Griff hat, die Kontrolle zu verlieren.

    Jeder muss lernen für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Wer keine Kondome benutzt muss mit möglichen konsequenzen leben.
    Es ist bei einvernehmlichen Sex nicht die frage, ob man die Wahl dazu hat, denn die hat man in dem Fall immer und wenn nicht muss man in dem Fall darauf verzichten.

    Die meisten klagen jetzt Nadja an, weil sie vermutlich jemanden infiziert hat. Zu 100 % kann man es nicht beweisen, aber was ist mit jenem Mann der sie infiziert hat? Wo ist der Prozess? Sie war auch um einiges jünger!

    Statt hier urteile zu fällen, sollte jeder vor seiner Tür kehren und wenn er sich mit dem Thema auseinandersetzt eventuell auch mal sehen was er selbst in richtung Prävention für unterstützung bieten kann, um solche Fälle zu vermeiden!

  7. Ich verstehe das Urteil nicht. Jeder trägt seine eigene Verantwortung, warum hat der Geschlechtspartner von Nadja sich nicht geschützt? Er war doch dabei? Wann kommt der nächste Prozeß? Kommt jetzt eine Prozeßwelle auf uns zu und alle HIV Positiven werden angeklagt, die es nicht gesagt haben?

    1. Willst du damit sagen es gäbe noch mehr solch Verantwortungslose, die trotz ihrer ihnen selbst aber nicht dem Partner bekannten Infektiösität ohne Schutz sexuell verkehren. Es ist nicht zu viel verlangt, auf einem Gummi zu bestehen. Ausnahme wäre, und dass wäre vor Gericht zu belegen, wenn der Partner bekannterweise die Infektion sucht.

  8. Frau Joyce Thiele,

    es gab und gibt in diesem Fall keinen Vorsatz. Und eine Infektion zu verschweigen, heißt nicht, dass jemand VORSÄTZLICH einen anderen anstecken will. Da sist also – verzeihen Sie- Quatsch.
    Ich finde ihre Argumentation nicht nur juristisch, sondern vor allem präventionspolitisch schwierig.
    Was heißt das denn für die Prävention und damit den Schutz der Menschen, den sie einfordern? Es heißt doch, der Positive trägt alleinige Verantwortung dafür, dass ein anderer sich und ihn schützt…. Was machen wir aber nun mit den vielen ungetesteten? Da kann sich auch niemand darauf berufen, er hätte sich ja nur angesteckt, weil sein Partner ihm nichts gesagt hätte…. Da bleibt nur Eigenverantwortung.
    Und die AIDS-Hilfe arbeitet daran, dass immer mehr Menschen genau das können und dürfen und nicht auf einen Rechtsanwalt warten müssen, der ihre Lebensrisiken regelt – notfalls juristisch.

    Liebe Frau Joyce Thiele, ihre Spenden, wenn denn die DAH je welche von Ihnen bekommen aht, hat bisher dazu beigetragen, dass Menschen in die Lage versetzt wurden, eigenverantwortlich zu handeln und eben nichts zu vermuten. Gut so. Sie hat auch dazu beigetragen, dass Infizierte sich öffnen können. Und das wiederum trägt zum Schutz bei. Denn ohne Spenden und Fördermittel geht diese Arbeit nicht.
    Vermutungen, der andere wird es mir schon sagen, wenn er es hat, aber führen wahrscheinlich zum Gegenteil .

    Also einfach noch einmal den Beitrag überdenken 😉

    1. Die Anwältin Frau Joyce Thiele hat schon recht mit dem Vorsatz.
      Wer den juristischen Begriff nicht wirklich kennt, sollte sich auch nicht dazu äußern. Besonders unverständlich der Beitrag von „David“. (Eine versuchte Straftat ist immer vorsätzlich)
      Vorsatz erfordert nicht, dass es meine Absicht ist, jemanden zu verletzen.
      Vorsatz ist schon gegeben, wenn ich es für möglich halte, jemanden mit meinem Handeln zu verletzen und es billigend in Kauf nehme.

      Spekulationen darüber, welche Signale so ein Urteil setzt, kann man sicherlich anstellen. Sie sind aber für die Richtigkeit des Urteils völlig unerheblich. Dieses richtet sich nach dem individuell getanen strafbaren Unrecht. Indem die Aidshilfe dies bei Frau Benaissa abstreitet oder unterstellt, Frauen würde beim Schutz einseitig die Verantwortung zugeschoben (wer tut denn das?), diskreditiert sie sich leider mit ihrem Anliegen. Das „leider“ ist nicht zynisch, sondern ernst gemeint.

      Natürlich trägt jeder eine Verantwortung und geht bei ungeschütztem Sex ein Risiko ein. Dennoch hat ein infizierter Mensch eine besondere Verpflichtung. Wenn er/sie ihre Infektion nicht nennen mag, gibt es eine einfache Möglichkeit: auf ein Kondom bestehen. Es wird häufig so getan, als bliebe ihm/ihr nur die unzumutbare Möglichkeit, seine Infektion zu erwähnen, um das Gegenüber nicht zu infizieren.

  9. Ich zitiere aus Ihrer Website:
    Quote:
    Nur eine Person, die weiß, dass sie HIV-positiv ist, kann strafrechtlich belangt werden.
    Unquote.
    Genau dies musste auch im Fall Benaissa angewendet werden, daher ist der Schuldspruch rechtlich in Ordnung. Dass die Geschäftsführerein der DAH im Fernsehen heute einen Freispruch gefordert hat, ist entweder dem weiblichen oder Prominentenstatus der Angeklagten zuzuordnen, oder es ist überzogener Lobbyismus für die DAH. Kennen Sie, Frau Klumb, denn nicht die Situation des plötzlich rauschenden Liebesverlangens mit einem unbekannten Partner, in den zwei Menschen fallen können, in dem die Frage nach einer möglichen AIDS-Positivität einfach keine Zeit mehr bekommt um gestellt zu werden von einem Negativen, weil die Sinne fokussiert sind auf das Eine? Und da soll ein wissend AIDS-positiver Partner nicht dafür verantwortlich sein, wenn er nicht darauf hinweist und den berauschten Partner wahrscheinlich gleich unwiderruflich an Leib und Leben schädigen wird? Kommen Sie in die Realität zurück, klären Sie weiter auf – was ich uneingeschränkt unterstütze -, aber halten Sie sich aus rechtlichen Stellungnahmen heraus.

  10. Schon mal daran gedacht, dass nicht SIE ihn angesteckt hat, sondern ER sich?
    Das ein jeder Mensch für sich selbst verantwortlich ist, sich jeder selbst zu schützen hat und nicht auf einen fremden Menschen zu verlassen hat, wenn es um das höchste Gut, die Gesundheit geht?

    Und wenn sie hundert mal die Frage, „ob sie gesund sei“, bejahte, ist das kein Grund dies zu glauben, wil heißen sich nicht zu schützen.

    Geschätzt ein Drittel aller weltweit POSITIVEN weiß noch nichts von seiner/ihrer Infefktion.
    Wenn jemand meint Russisch Roulette spielen zu müssen, ist das seine/ihre eigene Schuld.

    Die Deutsche AIDS Hilfe hat einen Freispruch gefordert. weil es beim Thema HIV /AIDS wie bei keinem anderen um „Selbstverantwortlichkeit“ geht.

    Was ist das tatsächliche Urteil nun für ein Zeichen?
    Ich frage meinen Sexpartner ob er krank ist, falls er/sie es verneint, ist er/sie ja bestimmt gesund, denn er/sie muss ja sonst Angst vor einer Verurteilung haben.

    Das ist ein falsches Zeichen und gibt den Schutz und die Eigenverantwortlichkeit aus der eigenen Hand!!!

    1. Schön, dass du glaubst, dass man als HIV Erkrankter andere wissentlich anstecken darf. Ich finde, dass wissentlich ist der Punkt dabei und nicht entschuldbar. Verstehe nicht,wie du so denken kannst. Wenn ich dir Champions anbiete und du ißt sie, ich weiß aber, dass da noch giftige dabei sind, sage es dir aber trotzdem nicht. Gut, selber schuld. So und so oft gibt es halt vergiftete Pilze, warum sollte ich es dir sagen, hättest du mit rechnen müssen. Macht doch keinen Sinn.

  11. Die Deutsche AIDS Hilfe hat einen Freispruch gefordert.

    Aus diesem Grunde stelle ich mit dem heutigen Tage meine Spenden für die AIDS Hilfe ein.

  12. Einen Freispruch zu fordern, finde ich auch katastrophal. Ich arbeite mit Menschen mit HIV zusammen und bin gegen jegliche Diskrimination. Aber auch als HIV-Kranker darf ich keinem anderen Menschen wissentlich schaden. Das gilt doch für alle Menschen, warum dann nicht für HIV-Erkrankte. Die Logik verstehe ich überhaupt nicht und dass durch auf beidseitige Verantwortung zu bagatellisieren halte ich mehr als für einen Skandal. Unfassbar.

  13. woher wisst ihr eigendlich, dass hier „NUR“ hobbyjuristen schreiben-tsts! und :es gibt auch durchaus gerichte, die ganz anders entschieden haben.

    dieses urteil ist zutiefst ungerecht gegenüber dem Opfer, denn fr. benaissa hat VORSÄTZLICH ihren exfreund angesteckt, welches sie ja auch gestanden hat.
    wenn die dah ein urteil auf gleicher augenhöhe und gleichberechtigter verantwortungspflicht spricht,sollte sie sich einmal die frage stellen,ob die angeklagte mit ihrem wissen und ihrem verschweigen nicht weit über den augen des opfers gestanden hat!schließlich hatte sie wissentlich die macht über den möglichen tod ihres partners!
    offensichtlich war man voreingenommen zu gunsten der prominenten angeklagten, denn es finden sich absolut vergleichbare Fälle in der tagespresse mit dem unterschied,dass die urteile mehrere jahre haft ohne bewährung (nein sie waren nicht vorbestraft!)umfassten.

    opferschutz? er ist es doch schließlich zu 50 % selbst entschuld? die dah fordert eine differenzierte stellungsname-packt euch an die eigene nase!
    dah macht nur so weiter-so werdet ihr bestimmt niemals arbeitslos werden-aber das ist euch warscheinlich auch nicht unrecht?

    entschuldigt bitte den zynismus,es ging nicht anders-schließlich seit ihr selbst entschuld, nicht war?

  14. Ich finde Ihre Freispruchforderung ebenfalls unverschämt.
    Wenn jemand weiß, dass er oder sie Aids hat und
    dann dennoch ungeschützten Sex ausübt.
    Zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen ist und dann dennoch
    wissentlich ungeschützten Sex ausübt.
    Dann, wie der Richter Wallasch meinte, nimmt der Aidskranke
    die fahrlässige schwere Körperverletzung billigend in Kauf.
    Wenn die Angeklagte aus Karrieregründen, also
    Prestige- und Vermögensgründen, Ihrer Informationspflicht
    gegenüber dem Sexualpartner(
    die bei gesunden Menschenverstand vorliegen müßte,
    aber in Deutschland nicht zu erwarten ist) handelt Sie aus
    niederen Beweggründen. Auch wenn Geld und Ansehen in unserer
    Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert haben, sie können
    nicht strafmildernd gewertet werden.
    Die schlechte, traumatische Kindheit allerdings schon, insbesondere
    die Drogensucht stellte Ihre Handlungsfähigkeit in Frage.
    So wäre ich mir nicht sicher ob man Benaissa als Kind (HIV-positiv)
    hätte eine schwere Jugendstrafe aufbrummen dürfen.
    Doch später als erwachsene strategisch, denkende, mündige und
    erfolgreiche Frau kann diese Entschuldigung Minderjährigkeit und
    Drogensucht nicht mehr herhalten.
    In fast vergleichbaren Fällen wurde offenbar mit 5 bis 6 Jahren Haft
    geahndet. Eine 4-jährige Haftstrafe halte ich für angemessen.
    Man muß selbstverständlich für das Kind eine sehr geeignete Lösung finden. Der Strafvollzug kann ja auch human erfolgen,
    aber eine Aidsübertragung von Männern durch Frauen darf nicht
    bagatellisiert werden. Auch wenn die Opfer als sexgeil und verant-wortungslos hingestellt werden. Diese Menschen haben andere
    betroffene Frauen informiert und einer ungezügelten Seuchenausbreitung entgegengewirkt. Damit haben sie sich vorbildlich
    verhalten. Selbst wenn diese Menschen ethisch unanständige
    Verhaltensweisen besäßen, rechtfertigt das nicht einer Verkürzung
    ihrer Lebensspanne und billigende Inkaufnahme gräßlicher
    Krankheitsverläufe.

  15. Wenn ich ein Auto verkaufe, bei dem ich weiß, dass es defekt ist und mein Käufer baut einen Unfall, stirbt oder ist verletzt -> ich bin dran und das ist auch richtig so!

    Ich kann von einem Käufer wohl nicht erwarten, dass er sich bei mir erkundigt, ob die Bremsen in Ordnung sind sondern habe mindestens die moralische Pflicht, ihn über den Mangel aufzuklären, sofern er mir bekannt ist.

    Ein HIV Infizierter hat die verdammte moralische Pflicht seinen Sexualpartner darüber aufzuklären, dass er HIV Positiv ist, da eine Gefahr von dieser Person ausgehen könnte, falls der Geschlechtsverkehr verunfallt (Kondom geht kaputt) oder kein Kondom zur Verwendung kommen muss. Dieser Mensch weicht, so leid es mir tut von der Norm für andere nicht sichtbar ab (soweit ich weiß, werden nicht alle als HIV Positive geboren).

    Dass die AIDS-Hilfe das Urteil als zu hart empfindet, finde ich Gelinde gesagt eine absolute Dreistigkeit. Was hätte für ein Urteil gesprochen werden sollen? Freispruch?

    Dass sich keine mehr testen würde, um einer Bestrafung zu entgehen widerspricht eigentlich sämtlichen Prinzipien, da ein jeder eigentlich ein Interesse an der eigenen Gesundheit haben muss und sich bei einem Risikokontakt im eigenen Interesse testen lassen würde. Wenn die AIDS-Hilfe davon ausgeht, dass die Menschen so denken, na dann gute Nacht!

  16. Ach Sabine, und alle anderen die ähnlich denken, ich sage nicht „ich denke als Infizierter dürfe man andere anstecken“, ich sage: Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Und wenn der Herr Nebenkläger sich ne Tüte übergezogen hätte, hätte ER sich nicht infiziert. Punkt!
    Es ist nicht so, dass die Angeklagte IHN vergewaltigt hat oder ihn mit einer infizierten Nadel etc. ansteckte. Nein, er hat dies selbst zu verantworten. Punkt.

    P.S. Nach vielen Gesprächen mit weiblichen BekanntenKommilitoninnen … und aus meiner eigenen Erfahrung heraus, sage ich Dir, dass ein Großteil der Männer auf Gummis pfeift. Will heißen, manche fragen: „Nimmste die Pille?“ (als ob es nur darum ginge?“, viele fragen aber das noch nicht mal.
    Das liebe Leute ist bei vielen Menschen (Männern) die Realtität.
    Und wenn solche Menschen, siehe der Herr Nebenkläger, sich anstecken, ist es verdammt nochmal ihre eigene Schuld und es ist der reinste Hohn diese auf die schon erkrankte Person umzuwälzen, denn sie hat den Kläger schließlich nicht gezwungen mit ihr ohne Schutz Sex zu haben.

    Wacht auf! Und hört verdammt nochmal die Hetzjagd auf das Opfer (Nadja) auf.
    Ich zitiere einen anderen Block: „Todesstrafe für die AIDSHURE“!
    Schande über die Autoren dessen.

  17. mit verwunderung lese ich hier manche kommentare, es wird gesprochen von spendeneinstellung, schuld, prominent und dreistigkeit, unverwantwortung und verantwortung.

    richtig sehe ich auch so, allerdings bei allen beteiligten (n & partner, gericht, staatsanwaltschaft, der aidsbewegung, uns mich und den medien). damit wir uns richtig verstehen, ich fände es fair wenn mein partner mir über eine infektion beswcheid geben würde (dies gilt auch für andere erkrankungen) nur kann ich nicht automatisch davon ausgehen.

    der partner von n. hat sich 2004 testen lassen – negativ, ich kann also davon ausgehen, dass er keine kondome verwendete – und hier fängt der realitätsverlusßt bei diesem „opfer“ an und gleichzeitig auch seine mitverantwortung. alleine durch diese „seine“ testung macht er deutlich, dass er von einer eventuellen gefahr sehr wohl wusste und nicht handelte! dies wurde beim urteilsspruch auch so gesehen, wenn der artikel der zeitung richtig berichtet hat. und kann eine festlegung bei einem mann, der bestimmt nicht zum ersten mal ungeschützten sex hatte, wirklich zu 100% angenommen werden – auch hier würde für mich gelten – gleiche voraussetzungen für jeden!

    selbstvgerständlich ist n. in gewisser weise ebenfalls ein opfer – es wurde von uns und unserer newsgeilheit dazu gemacht – dazu kommen dann noch ein paar staatsbedienstete, die sich den namen von n. zunutze gemacht haben, auch um selbst davon zu provitieren.diese gehören eigentlich sofort aus dem staatsdienst entfernt – auch in deutschland gilt ein gewissen schutz der privatsphäre, und auch in deutschland gilt, dass nicht vorverurteilt werden soll. auf solche staats“diener“ kann ich verzichten!

    wär es klärchen maier gewesen, hätte sich die dah (wie in anderen fällen auch schon) ebenfals eingesetzt, und liebe frau rechtsanwältin und andere „wissende“ – warum wurde von ihnen allen da nichts gesagt, hatten sie da alle tomaten auf augen und ohren oder ist da der internetanschluss gerade ausgefallen?

    spätestens seit dem ekaf-papier müsste es eigentlich denkenden menschen klar sein, dass der- oder diejenige die gut eingestellt sind, weniger gefährlich sind – als manche anderen (die z.b. ungetestet einen partner nach dem anderen haben) und hier liegt er eigentliche skandal! nebenbei gibt es da noch andere sehr unerquickliche erkrankungen, die mann/frau sich bei nicht schützen holen kann – dies nur so nebenbei!

    geradezu dumm finde ich das verhalten von männern und auch manchen frauen, die sich nicht selbst ausreichend schützen (oder auf schutz bestehen) z.b. bei einem ons, und die schuld dann beim partner suchen. so ist eine erklärung vor dem sozialen umfeld auch wesentlich einfacher – ist man ja nicht selber schuld sondern nur der (in diesem fall – „die“) andere. sehr praktisch!

  18. Genau: ER hat sich angesteckt. Jeder weiss in 2010 wie man sich das holt, und wer immernoch ohne Kondome rumf*** muss wissen, was geschehen kann. Das einseitige Abladen der Schuld auf Nadia ist eine absolute Frechheit, ebenso das Zangsouting. DAGENEN sollten man vorgehen, wie auch die Erpressungsversuche mit Outing.

  19. Ja ein total sinnvolles Urteil.. Verurteilen wir doch auch gleich alle Paare, die ungewollt ein Kind zeugen. Hier liegt doch die Verantwortungslage ebenso. Und es passiert wieder und wieder und wieder. Von Geschlechtskrankheiten, die hier übertragen werden können mal ganz zu schweigen. Hier wird eine Einzelperson für etwas zur Rechenschaft gezogen, was riesigen Anteil der Bevölkerung betrifft.
    Wer wurde denn für Nadjas Ansteckung bestraft? Sieht so unsere Gerechtigkeit aus????

  20. Ja ein total sinnvolles Urteil… Verurteilen wir doch auch gleich alle Paare, die ungewollt ein Kind zeugen. Hier liegt doch die Verantwortung ebenso!
    Und das passiert wieder und wieder und wieder. Von Geschechtskrankheiten, die hier übertragen werden können mal ganz abgesehen.
    Und wer wurde für Nadjas Ansteckung zur Rechenschaft gezogen?
    Hier wird ein Exempel an einer Einzelperson statuiert.
    Sieht so Gerechtigkeit aus?

  21. „… Kriminalisierung der HIV-Übertragung …“ Wovon redet ihr da? Kriminell ist freilich nur die heimliche und gebilligte HIV-Übertragung (wie im Fall B.)

    „… lässt die Illusion entstehen, der Staat habe HIV unter Kontrolle und HIV-Positive trügen die alleinige Verantwortung …“ dieser Fehlinterpretation sollte DAH entgegentreten anstatt sie noch zu unterstützen. Die DAH vermittelt den Positiven die Illusion, sie trügen keine besondere Verantwortung für ihren Partner, der Ihnen dahingehend vertraut, dass sie bei Verdacht oder höherem persönlichem Risiko auf Gummi bestehen oder darüber informieren würden. Dann müsste auch die Quarantäne (Lungenpest, Hämoragisches Fieber …) abgeschafft werden und Ärzte mit infektiösen Krankheiten dürfte nicht länger das Operieren verboten werden.

    „Wenn Menschen aber glauben, dass allein die HIV-Positiven für den Schutz vor HIV verantwortlich sind, kann dies“ nur bedeuten, dass sie glauben jeder Infizierte würde sofort eine Stimme im Ohr hören die ruft: ‚HIV infiziert‘.

    „… führt unter Umständen dazu, dass Menschen sich nicht auf HIV testen lassen …“ Leute die sich schon bewusst testen lassen, werden eher auch verantwortungsvoll damit umgehen und müssen auch kaum eine Verurteilung befürchten, wenn das Restrisiko wirklich so gering ist und wenn sie glaubhaft machen können das ihre Viruslast eine Infektion ähnlich unwahrscheinlich machte wie ein Gummi, werden sie auch nicht verurteilt werden.

    „… was einem selbstbewussten Umgang mit der HIV-Infektion …“ Selbstbewusstsein kann auch der eigene Verantwortungsvolle Umgang mit der eigenen Infektion geben.

    „Bei sexuellen Begegnungen gilt das Prinzip der geteilten Verantwortung.“ Ja, entsprechend den eigenen Möglichkeiten und dem Kenntnisstand. Das Risiko 1:1000000 mag manchem noch akzeptabel erscheinen. Das Risiko 1:1000 aber eher nicht. Außerdem Sollte doch der Positive schon aus Selbstschutz zusätzliche eigene Infektionen minimieren.

    „Eine einseitige Zuschreibung von Verantwortung an Menschen mit HIV ist nicht nur ethisch unhaltbar“ Richtig, jedoch wiegt ihre Verantwortung schwerer, weil sie über mehr Informationen verfügen, wenn ich ein Rennduell fahre und kenne die tötliche Ölpfütze in der Kurve und warne nicht, mache ich mich auch strafbar.

    „… „auf gleicher Augenhöhe“ sehen, als freie und gleichberechtigte Menschen, die auf der Grundlage von Informationen und Kommunikation gemeinsame Entscheidungen treffen oder den Schutz vor einer Übertragung in die eigene Hand nehmen können.“ Richtig dies bedeutet das jeder seine Informationen preisgeben sollte, jedoch meine ich, wenn einer Informationen zurückbehält aber das Risiko verschwindend gering hält, ist dies zu tolerieren. Er ist aber dafür verantwortlich die ihm bekannten und dem Partner verschwiegenen Risiken durch geeignete Maßnahmen nahezu auszugleichen.

    „… In solchen Fällen kommt dem Gegenüber in der überlegenen Position eine größere Verantwortung zu. Wir sehen daher die Einzelne/den Einzelnen nie allein mit ihrer/seiner Verantwortung, sondern immer auch die Mitverantwortung der anderen (bzw. für die anderen).“ Richtig und paradoxer Weise ist in gewisser Hinsicht der über seinen Serostatus informierte stärker, weil wissender als der unwissende Partner.

    „2. Auch HIV-Positive haben das Recht auf Unvoreingenommenheit.“
    Stimmt

    „3. Im Spannungsfeld zwischen Recht und Prävention ist ein differenziertes und sensibles Vorgehen nötig.“
    stimmt auch

    „4. Das veränderte Leben mit HIV erfordert eine veränderte Rechtsprechung.“
    Jein Es muss geklärt werden, ob und inwieweit der Virenspender schuldhaft gegenüber dem Virenempfänger gehandelt hat unter Berücksichtigung aller Umstände und Beteiligten. Ein pauschales ohne-Gummi-gleich-Knast ist genauso falsch wie ein pauschales beide-sind-gleich-verantwortlich-und-deshalb-ist-der-Virenspender-freizusprechen. Das sollte aber schon jetzt so sein, oder sind Gerichtliche Strafverurteilungen bekannt die ergingen z.B. trotz nachgewiesener Unnachweisbarkeit der Viren zum angeblichen Infektionszeitpunkt?

  22. Wir sind entsetzt über den Ausgang des Prozesses. Ein Freispruch wäre angemessen gewesen. Die Verurteilung wird sich im Bereich Prävention negativ auf die Arbeiten von HIV/AIDS Organisationen auswirken. Die Gefahr besteht das sich künftig weniger Menschen auf das HI-Virus testen lassen, da sie ja bei einem positiven Testergebnis das Opfer strafrechtlicher Verfolgung werden könnten.
    Es ist erwiesen das die Kriminalisierung von HIV-Übertragungen sich nicht nur nicht positiv im Gegenteil negativ auf das Risikoverhalten beim Geschlechtsverkehr auswirkt. Dieses Wissen haben sich bereits andere europäische Länder zum Nutzen gemacht und verfolgen dies Fälle nicht mehr strafrechtlich es sei denn es handelt sich um eine böswillige Absicht. Eine entsprechende Handhabung ist nach unserer Sicht in Deutschland längst überfällig.

    1. Wir sind entsetzt über den Ausgang des Prozesses. Ein Freispruch wäre angemessen gewesen.

      Wie bitte???? Darf ich dann künftig bitte auch mit Freispruch rechnen, wenn ich absichtlich einen Radfahere plattmache, der sich nicht einwandfrei verkehrsgerecht verhalten het, da ihn ja „Mitschuld“ trifft, denn er kennt doch die Gefahren des Straßenverkehrs?

      Sie hätte sogar verurteilt werden müssen, wenn sich NIEMAND beim Geschlechtsverkehr mit ihr infiziert hätte. Sie hätte zB mit der Begründung der Rücksicht auf IHRE EIGENE Gesundheit auf einem Kondom bestehen können.

      Der ENTSCHEIDENDE Unterschied ist der: Ihr Sexualpartner gefährdet beim ungeschgützten Verkehr sich selbst. Diese „Entscheidung“ mag man ihm freistellen. SIE hingegen gefährdet WISSENTLICH einen ANDEREN Menschen und das nicht „nur“ an Gesundheit sondern potenziell an LEBEN!

  23. Aus manchen Kommentaren wird deutlich, dass in den Köpfen immer noch das Bild von HIV als einer rasch verlaufenden tödlichen Erkrankung vorherrscht, anders ist die Heftigkeit kaum zu erklären. Zum Mitschreiben: HIV ist eine gut behandelbare chronische Infektionskrankheit. Aids ist eine vermeidbare Komplikation, die dann auftritt, wenn zu spät behandelt wird oder mutwillig Therapiepausen ohne Absprache mit den Behandelnden eingelegt werden. Die Übertragung von der Mutter auf das Kind gilt inzwischen als Behandlungsfehler. In der Transplantationsmedizin wird vorsichtig darüber nachgedacht, ob es angesichts des Organspendemangels überhaupt noch vertretbar ist, auf Organe positiver SpenderInnen zu verzichten.
    Weiter scheint in den Köpfen herum zu spuken, dass es eine hohe Übertragungswahrscheinlichkeit bei jedem ungeschützten sexuellen Kontakt mit einem HIV-infizierten Menschen gäbe. Auch wenn ein einzelner Kontakt ausreichen kann, ist selbst in der hochinfektiösen Anfangsphase die Wahrscheinlichkeit bei etwa 1 zu 250, bei einer länger vorliegenden Infektion liegt sie auch ohne Behandlung im Promillebereich. Gut behandelt geht die Wahrscheinlichkeit gegen Null.
    Juristisch ist auf der sicheren Seite, wer eine Einwilligung der PartnerInnen hat. Die muss nicht schriftlich erfolgen, noch nicht einmal ausdrücklich ausgesprochen werden, sondern kann sich auch aus den Umständen ergeben. Und hier kommt man in die Bewertungsfragen. Wer weiss, dass an manchen sexuellen Orten die Wahrscheinlichkeit, auf infizierte Partner zu treffen, besonders hoch ist oder mit Gruppen mit einer höheren Verdichtung von HIV sexuell verkehrt, weiss, worauf er sich einlässt. Das kann man als Einwilligung verstehen, wie es völlig selbstverständlich bei gemeinsamen Spritzengebrauch angenommen wird oder aber auch bei verletzungsgeneigten SM-Praktiken. Die Richter können es aber auch anders beurteilen. Die Frage, wie eine Entscheidung ausfällt, hängt dann doch wesentlich davon ab, wieweit den Urteilenden die Gepflogenheiten der Szenen bekannt sind. Die Juristen berufen sich gerne darauf, sie hätten keine Handlungsspielräume. Daran kann man zweifeln, wenn bei 20000 tödlich verlaufenden durch Einhaltung hygienischer Standards vermeidbaren Krankenhausinfektionen jährlich keine Staatsanwälte in den Kliniksverwaltungen erscheinen. Sicher haben sie aber Beurteilungsspielräume.
    Am Legalitätsprinzip kann man auch seine Zweifel bekommen, wenn man sich die Praxis der Deals in Strafverfahren anschaut, die dazu dienen, den Gerichten Arbeit zu ersparen.
    Ein weiterer juristischer Punkt ist der, wie denn eigentlich die Beteiligung des anderen bewertet wird. Da berufen sich die Juristen gerne auf das überlegene Sachwissen. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Ich begrüße sehr, wenn HIV- oder Hepatitis C oder sonstwie Infizierte ihre Partner aufklären. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht. Aber das Wissen um die Gefährlichkeit manchen Tuns, ist nach einem viertel Jahrhundert HIV-Prävention ja wohl gleichermassen in den Köpfen verankert. Und wenn es um Aufklärungspflichten geht, kann man sich ja mal fragen, ob dann nicht auch vom scheinbar Nichtinfizierten gesagt werden muss, dass er auch zuvor ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte und damit ein potentielles Risiko darstellt, als denkbar frisch infizierter Mensch auch ein deutlich gegenüber dem schon länger Infizierten erhöhtes. Und wer das Gespräch nicht sucht, sollte sich nicht hinterher darauf berufen, dass man auf ihn als erwachsenen Menschen nicht aufgepasst hat.
    Zur Frage der Vorsätzlichkeit noch eine Anmerkung: Es wird so leicht unterstellt, die Infektion des anderen sei billigend in Kauf genommen worden, um so zu bedingtem Vorsatz kommen zu können, der für eine Verurteilung erforderlich ist, wenn eine HIV Übertragung nicht stattgefunden hat. Was ist aber, wenn der Infizierte glaubt, der andere weiss was er tut. Er ist vielleicht selbst infiziert, sonst bestände er ja wohl schon im Eigeninteresse auf Schutz. Oder wenn er glaubt, der andere lebt seine Sexualität so, dass er eine Infizierung in Kauf nimmt. Angesichts der Behandlungsmöglichkeiten kann man sich ja so entscheiden und trotzdem hoffen, eine Infektion finde nicht statt. Falls doch, sei sie dem eigenen Lebensstil geschuldet. Oder kann man bei einer Wahrscheinlichkeit im Promillbereich nicht doch darauf vertrauen, es werde schon nichts passieren?
    Bei besonderen Vertrauensverhältnissen mag das ja alles ganz anders mit den Offenbarungspflichten zu sehen sein. Aber im Rahmen flüchtiger Begegnungen nützt es doch gar nichts, wenn ein vermeintlich „Gesunder“ einen vermeintlich „Gesunden“ sucht.
    Dass die Strafverfahren der Prävention schaden, weiss man aus der Präventionsforschung. Und bezogen auf den Fall N. B. mag man sich fragen, ob die Staatsanwaltschaft in einer vergleichbaren Form öffentlich reagiert hätte, wenn es sich um eine 60 jährige Dame weisser Hautfarbe gehandelt hätte.

  24. Es ist erschreckend wie Realität in der Allgemeinbevölkerung noch nicht angekommen ist.

    Ohne hier eine Schuldfragen-Diskussion neu beleben zu wollen:
    Sind an unserer Allgemeinbevölkerung die Aufklärungskampagnen der letzten Jahrzehnte spurlos vorbei gegangen? Muss ich mir als heterosexueller, nicht-drogenkonsumierender Mensch keine Gedanken über HIV machen? Muss ich mit meinem SexualpartnerInnen nicht über Schutz auch vor anderen sexuellübertragbaren Infektionen sprechen?
    Anscheinend nicht, denn das sind ja alles Dinge die nur die Schmuddelkinder dieser Gesellschaft (Schwule, Drogengebraucher u.a.)betreffen.

    Willkommen in der Wirklichkeit! Wie lautete eine frühe Kampagnenbotschaft : AIDS geht uns alle an!
    Mit dieser Realität muss sich JEDER auseinandersetzen.
    Solange wir Sexualität und alles was damit zusammenhängt mit einem Tabu belegen und nicht darüber reden, ist die Übertragung sexuell übertragbarer Infektionen weiterhin an der Tagesordnung.

    Eine Kriminalisierung von HIV-infizierten Menschen führt letztendlich dazu, dass niemand mehr über seine Infektion spricht und sich auch nicht testen lässt. Dann wären alle Präventionsbemühungen und -erfolge der letzten Jahrzehnte nichts mehr wert.
    Aber was geht das uns an: HIV ist ja nur ein Problem der Schmuddelkinder…. siehe oben.

  25. Anscheinend ist die Allgemeinbevölkerung noch nicht in der Gegenwart angekommen. Anders kann ich mir einige Kommentare nicht erklären.

    Ohne hier die „Schuldfrage“ wieder neu beleben zu wollen:
    Sind mehrere Jahrzehnte Präventionsarbeit an unserer Allgemeinbevölkerung vorbei gegangen? Betreffen HIV und andere (sexuell) übertragbare Infektionen nur die Schmuddelkinder unserer Gesellschaft (Schwule, Drogengebraucher u.a.)?
    Wenn ich nicht zu einer „Risikogruppe“ gehöre, brauche ich mir anscheinend keine Gedanken über Schutz machen.
    Solange unsere Gesellschaft nicht akzeptiert, dass auch „Lieschen Müller von nebenan“ infiziert sein könnte, solange ist einer Übertragung Tür und Tor geöffnet.

    Eine frühe Präventionskampagne lautete „AIDS geht uns alle an“
    Damit waren nicht nur die Schmuddelkinder gemeint sondern wirklich ALLE.
    Vielleicht ist es notwendig, uns das mal wieder bewusst zu machen und nicht mit dem Finger auf andere zu zeigen. Wir, und damit ist JEDER gemeint, müssen lernen über Tabuthemen zu sprechen, auch über Sex, sexuell übertragbare Infektionen und die Verhinderung der Übertragung. Nur so ist Prävention und Schutz möglich.

    Eine Kriminalisierung von HIV-Positiven nützt garnichts, sondern fördert eher das Tabu, behindert Prävention und verhindert eine frühzeitige Behandlung der Infektion und damit die Verminderung der Übertragbarkeit.

    Willkommen in der Realität!

  26. @Michael. Die große Problematik an Deinem Vorschlag der Strafverfolgung ist, dass sie die Verantwortung vom Einzelnen nimmt. Wenn ich als Nichtbetroffener davon ausgehen kann, dass (ja quasi per Gesetz) der Betroffene eh auf den Schutz achten muss, brauche ich mich ja nicht darum zu kümmern.
    Der absolute Großteil der Neuinfektionen mit HIV erfolgt durch sehr frisch infizierte Menschen (da hier kurzzeitig die Viruslast rapide ansteigt) oder lange unbehandelte Positive. Bei beiden Gruppen kann man davon ausgehen, dass Sie kein Wissen über Ihre Infektion haben. Und dann?
    Das Risiko sich bei einem HIV Positiven, der unter erfolgreicher Therapie ist und keine Coinfektionen hat (siehe EKAF) ist geringer, als sich bei einem Unbehandelten mit Kondombenutzung anzustecken.
    Klar Kondom und Behandlung um so besser.
    Aber Sex ist nun mal kein Straßenverkehr und der Mensch keine Maschine. Wenn der Kopf im Bett immer so gut funktionieren würde, dann hätten wir keine ungewollten Schwangerschaften und keine Paare, die sich betrügen.
    Jeder Infizierte musste sich damit auseinandersetzen, dass er an seiner Infektion selber Schuld ist. Wenn jeder über seine Ansteckung ein Verfahren iniziiert hätte, könnte man damit wahrscheinlich mehrere örtliche Staatsanwaltschaften lahmlegen.
    Du sagst ja hier, dass ihr Partner, der ja erwiesener Maßen mit etlichen Partnern ohne Kondom geschlafen hat nicht zur Rechenschaft gezogen werden muss?????
    Frau Benaissa bestrafen, weil Sie kein Kondom benutzt…. dann bitte jeden anderen auch! Denn jeder muss sich bewußt sein, dass er ein Träger von einer sexuell übertragbaren Krankheit sein kann, wenn er sexuell aktiv ist. Eine verschleppte Syphilis ist nicht minder gefährlich.
    Das Urteil kommuniziert eine verheerende Botschaft!

    1. „Wenn ich als Nichtbetroffener davon ausgehen kann, dass (ja quasi per Gesetz) der Betroffene eh auf den Schutz achten muss, brauche ich mich ja nicht darum zu kümmern.“

      Immer wieder diese merkwürdige Argumentation, die auch bei Wiederholung nicht richtiger wird. Das würde ja folgendem entsprechen: Nur weil Stehlen verboten ist muss ich nicht mehr auf meine Sachen aufpassen.
      Wer sieht das so? Keiner. Es würde auch keiner drauf kommen, Diebe ungehelligt zu lassen weil die Saatsanwaltschaft überlastet ist.

      Es ist ja wohl richtig, dass grundsätzlich jeder, der wissentlich jemand anderen schädigt, dafür bestraft werden sollte.
      Warum ausgerechnet beim Thema Aids das Recht geändert (aus meiner Sicht gebeugt) werden soll ist mir ein absolutes Rätsel.
      Zumal eine, sehr unangenehme und oft auch tödliche Erkrankung wohl etwas schlimmer zu Beurteilen und Verurteilen ist als z.B. der o.g. Diebstahl.

      Na klar sollte jeder, der meint wissentlich angesteckt, also geschädigt worden zu sein, ein Verfahren iniziieren – ob dann die Staatsanwaltschaft nun lahmgelegt ist oder nicht.- siehe erneut o.g. Diebstahl.

      Aber, am wichtigsten ist:
      Verantwortungsbewusste Infizierte müssen unbedingt vor dem Schaden, der durch verantwortungslose Infizierte verursacht wird, geschützt werden.
      Nicht die Krankheit selbst ist schuld an der Problematik als solches, sondern der verantwortungslose Umgang mit ihr – von einigen unbelehrbaren, infizierten Menschen, und damit Tätern.

    2. @funky Ich gebe dir weitgehend recht aber: verantwortungsvolle nichtinfizierte sind kaum gefährdet.

      @MAX Es gibt zwar viele Studien, aber genau wissen wir nicht wann das Risiko wie hoch ist, also gilt für infizierte: Gummi oder Offenbarung der Risikofaktoren. Falls wirklich kein Risiko besteht, bei behandelten, dann gibt es auch keine Urteile wegen vollendeter Körperverletzung, weil es dann keine Infektion gibt.

      Wenn ich bewusst oder versehentlich zu schnell Auto fahre, dann tue ich dies im Vertrauen darauf das ich (dennoch) sicher fahre, verletze ich dennoch jemanden schwer, dann beschwere ich mich auch nicht, wenn ich wegen vollendeter (fahrlässiger) schwerer Körperverletzung verurteilt werde. Es ist meine Verantwortung, mein Risiko der Bestrafung, das ich (bewusst) in kauf nehme. Dennoch ist die Strafe weniger schlimm für mich, als die Verletzung für den anderen Verkehrsteilnehmer. Das gleiche gilt, wenn ich meine, trotz meiner HIV-Infektion auf Gummi verzichten zu können.

  27. Thema Abschreckung vor HIV-Test wegen rechtlicher Konsequenzen:
    Man kann sich ja auch anonym testen lassen, wenn man spätere Strafverfolgung ausschließen möchte. Dann könnte man nur absolut ewig loyale Personen in Kenntnis setzen.

    Aber gibt es eine Möglichkeit sich dann später auch anonym behandeln zu lassen?

    Denn der Arzt (wenn er ermittelbar ist) wird, wie ich annehme, die Info über die HIV-Positiv-Feststellung (Beschuldigter wusste seit..) auf Anfrage an das Gericht weitergeben müssen.

    1. Schweigepflicht des Arztes gilt doch auch gegenüber dem Gericht, wenn der Beschuldigte ihn nicht davon entbunden hat. Problem könnte werden, wenn er seine Aussage braucht um seine Viruslast zu belegen?

    2. Falsch, alles zurück. Sorry für den Unsinn.

      Richtig ist: Der Arzt muss natürlich von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, um seine Schweigepflicht nicht zu verletzen.

  28. Ich darf mal zitieren:
    „Aber, am wichtigsten ist:
    Verantwortungsbewusste Infizierte müssen unbedingt vor dem Schaden, der durch verantwortungslose Infizierte verursacht wird, geschützt werden.“
    Stimmt nicht wirklich. Wie viele nicht wissentlich HIV-positive laufen allein in Deutschland herum?
    Und warum muss ich ständig Verantwortung für andere zu übernehmen?

    „Nicht die Krankheit selbst ist schuld an der Problematik als solches, sondern der verantwortungslose Umgang mit ihr – von einigen unbelehrbaren, infizierten Menschen, und damit Tätern.“

    Richtig, nicht die Krankheit ist Schuld, sondern solche dämlichen Ansichten, die immer aufs neue dafür sorgen, dass sich keiner auf HIV testen lässt.
    Es ist doch besser gar keinen Test zu machen, gelle?
    Damit man nicht zum „Täter“ wird…

  29. Das Thema lässt mir keine Ruhe, da es so umstritten ist und ich habe mich mal im net umgesehen.
    Auf http://www.doch-noch.tv gibt es gerade den Beitrag „Aids und Engel“ zu schauen. Der mag zwar nur kurz,- und sicherlich auch nicht super differenziert das Thema behandeln, aber sagt mal grundsätzlich und für jeden verständlich was letztlich im Großen und Ganzen Sache sein kann. Da wird zudem auch auf diese site der DAH hingewiesen und das Thema ebenfalls diskutiert.

  30. @funky. Nicht super differenziert trifft es in der Tat recht gut. Der Beitrag über Stoßtechniken auf der selben Seite hat allerdings viele Leute herzlich erfreut!
    Zur Thematik des Diebstahls:
    Der große und entscheidende Unterschied ist der Vorsatz.
    Eine Ansteckung ist nicht höchstwahrscheinlich, sondern bei einem Infizierten unter erfolgreicher Therapie sogar erwiesener Weise unmöglich. Die Lektüre des EKAF Statements wäre hier sicher einmal sinnvoll.
    Es geht hier nicht darum, dass Infizierte keine Vorsicht walten lassen sollen, aber die strafrechtliche Verfolgung solcher Vorfälle ist nicht sinnvoll.
    Andere europäische Länder haben bereits die strafrechtliche Verfolgung solcher Fälle eingestellt und das nicht umsonst!
    Safer Sex muss eigenverantwortlich praktiziert werden, anders werden wir die Problematik nicht in den Griff bekommen.

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