Der englische National Health Service (NHS) ist dazu befugt, die HIV-Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP) zu finanzieren. Das entschied am heutigen Donnerstag das Berufungsgericht in London.

Bereits im August dieses Jahres urteilte der Oberste Gerichtshof, dass der NHS die Kosten für die „Pille zum Schutz vor HIV“ übernehmen dürfe. Geklagt hatte damals die HIV-Organisation National Aids Trust (NAT), nachdem der Nationale Gesundheitsdienst die Finanzierung überraschend abgelehnt hatte. Dessen Begründung: Für Präventionsmaßnahmen seien die lokalen Behörden zuständig, der NHS hingegen dürfe nur für die Behandlung von bereits mit HIV Infizierten aufkommen.

„Wir sind sehr glücklich darüber, dass das Gericht uns ein zweites Mal bestätigt hat“, erklärte NAT-Geschäftsführerin Deborah Gold heute in einer Pressemitteilung. „Die PrEP funktioniert. Sie spart Geld, und, weitaus wichtiger, sie hat die Macht, Tausende von Menschen vor einer HIV-Infektion zu schützen, und kann zugleich dazu beitragen, die HIV-Epidemie zu beenden.“

Bei einer Prä-Expositions-Prophylaxe nehmen HIV-Negative mit hohem Infektionsrisiko HIV-Medikamente ein, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Seit August dieses Jahres ist die HIV-PrEP mit dem Präparat Truvada in der EU zugelassen.  Vor wenigen Wochen kündigte Norwegen die Kostenübernahme für die HIV-Prophylaxe bei schwulen Männern mit hohem HIV-Risiko durch den nationalen Gesundheitsdienst an. In Frankreich wird die PrEP seit Anfang des Jahres von den Krankenkassen finanziert.

In England könnten geschätzt rund 14.000 Menschen von der PrEP profitieren. Mit dem Urteil des Berufungsgerichts ist man nun auch dort der kostenfreien Abgabe ein Stück näher gekommen. Allerdings hat das Gericht lediglich bestätigt, dass der NHS die Kosten für die PrEP übernehmen darf, eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

Der NHS wolle nun erneut über eine Finanzierung beraten und anschließend klären, wie die Ausgabe der PrEP organisiert werden könnte, so ein Sprecher gegenüber der BBC. Zudem werde man den Truvada-Hersteller darum ersuchen, die hohen Preise für das Medikament zu überdenken, beziehungsweise Optionen einer Nutzung von Generika ausloten.

(ascho/Christina Laußmann)

Quellen:

Pressemitteilung des National AIDS Trusts (NAT) vom 10.11.2016

Bericht der BBC zum Urteil des Berufungsgerichts vom 10.11.2016

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Axel Schock

Axel Schock, freier Autor und Journalist, schreibt seit 2010 Beiträge für aidshilfe.de und magazin.hiv.

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