In den letzten Jahren sind insbesondere in Teilen Afrikas, Asiens, Lateinamerikas und der Karibik HIV-spezifische Gesetzesregelungen eingeführt worden, welche die potenzielle oder tatsächliche HIV-Übertragung unter Strafe stellen. Zugleich wurden verstärkt bereits bestehende gesetzliche Regelungen angewendet – insbesondere in Europa und Nordamerika -, um Personen wegen einer (potenziellen oder tatsächlichen) HIV-Übertragung strafrechtlich zu verfolgen.

Hinter diesem „strafrechtlichen Schub“ steht oft der Wunsch, auf Besorgnisse angesichts der weiterhin raschen Ausbreitung von HIV in vielen Ländern sowie ein vermeintliches Versagen der Prävention zu reagieren. Diese Besorgnisse sind legitim. In jüngster Zeit treten darüber hinaus insbesondere in Afrika einzelne Gruppen für die Kriminalisierung ein, weil Frauen häufig infolge von sexueller Gewalt oder durch Partner infiziert werden, die ihnen ihre HIV-Diagnose nicht mitteilen.

Lesen Sie hier „Zehn Gründe gegen die Kriminalisierung der HIV-Übertragung„, die aus Sicht der Prävention zu berücksichtigen sind.

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HIV-Therapie ein wichtiges Element des Risiko-Managements

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