Gastautor Peter Wiessner berichtet über die aktuellen Änderungen bei den Einreisebestimmungen von Südkorea und der Tschechischen Republik.

Diskriminierende Einreisebestimmungen in Südkorea und der Tschechischen Republik nach internationalen Protesten vor dem Aus

Während in den USA derzeit noch um die Abschaffung der für Menschen mit HIV/Aids diskriminierenden Einreisebestimmungen gefeilscht wird, sind in den vergangenen Tagen in zwei Ländern Entscheidungen getroffen worden, die bezeugen, wie wichtig die Einforderung der Menschenrechte und wie hilfreich internationale Proteste sein können. Eines dieser Länder zählt zu unseren direkten Nachbarn.

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Im Mai 2009 kündigte der Außenminister der Tschechischen Republik Herr Jan Kohout an, dass ab dem 01. Juni 2009 VISA-Antragsteller aus den 10 Ländern einen HIV-Test vorlegen müssen, um in das Land einreisen zu können. Die 10 Länder betrafen Kongo, Kenia, Moldau, die Mongolei, Nigeria, Pakistan, Tadschikistan, Turkmenistan, die Ukraine und Vietnam. Der populistische Vorschlag (die Tschechische Republik stand damals vor den Wahlen) und die Liste der Länder legen politisch-rassistische Motive nahe.

Dass die Tschechische Republik zu dem Zeitpunkt die EU Ratspräsidentschaft inne hatte, macht die Angelegenheit noch peinlicher (andere Länder haben sich im Rahmen der EU Ratspräsidentschaft in Bezug auf die Belange von Menschen mit HIV/Aids durchaus positiv profiliert). Im Rahmen der EU Gesetzgebung ist ein entsprechend diskriminierendes Gesetz schlichtweg kaum durchsetzbar. Nach zahlreichen internationalen Protesten, bspw. durch den offenen Brief der EATG, hat die tschechische Regierung nun ihr diskriminierendes Horror-Vorhaben klanglos fallenlassen.

Wie Kollegen aus Prag mitteilten, ging es zuletzt nur noch um die Begrenzung des „Gesichtsverlustes“ der involvierten Politiker.

SÜDKOREA
Seit vielen Jahren zählt Südkorea in Bezug auf die Einreise von Menschen mit HIV/Aids zu den restriktivsten Länder. Das Koreanische Immigrationsgesetz verbietet die Einreise von Ausländern mit übertragbaren Infektionen und HIV/Aids. Dies betrifft meist nur längerfristige Aufenthalte, vorausgesetzt, dass bei kurzfristigen reisen die HIV-Infektion unbekannt bleibt. Zudem erlaubte das Einwanderungsgesetz die Deportation von HIV infizierten Ausländern. Davon ist, wie Berichte nahelegen, in der Vergangenheit im großen Stil Gebrauch gemacht worden, eine Katastrophe für betroffene Arbeitnehmer aus dem Ausland. (vgl. http://eforums.healthdev.org). Meist wird hierfür der Begriff des „Arbeitsmigranten“ gebraucht. Ein Begriff, der verschleiert, dass diese Regelungen durchaus auch im Ausland arbeitende Deutsche betreffen können.

Nach Protesten durch Menschenrechtsexperten und einen Gerichtsprozess im letzten Dezember, durch den die drohende Deportation eines HIV positiven Arbeitsnehmers ausgesetzt werden konnte, stehen die gesetzlichen Regelungen in Südkorea nun vor einer Revision. Mehr Informationen dazu in einem Artikel der Koran Times.

Es ist gut zu sehen, dass sich internationaler Protest lohnt und das Menschenrechtsargument greift. Dass die gesammelten Daten und Positionen der DAH in der Umsetzung dieser Rechte dabei immer auch berücksichtigt werden ist ebenfalls gut.

Die Deutsche AIDS-Hilfe hat ab 1999 die weltweit größte Datensammlung zu diesen Thema zusammengestellt, deren Ergebnisse unter www.hivtravel.org abgefragt werden können. Diese erschreckenden Beispiele der Ausgrenzung von Menschen mit HIV haben dazu beigetragen, dass sich zunehmend mehr internationale Organisationen des Themas angenommen haben. Dieser stetige Druck internationaler Organisationen (WHO, IAS, UNAIDS, Global Fund usw.) scheint nun am Beispiel Südkoreas erste Wirkungen zu zeigen.

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