In Haftanstalten sind Abstandsregeln kaum einzuhalten. Die Angst, dass sich dort Corona-Infektionen rasant ausbreiten, ist deshalb berechtigt. Die Vollzugsbehörden reagieren mit Einschränkungen für Inhaftierte, doch die Schutzmaßnahmen sind noch lange nicht ausreichend.

Das Coronavirus macht vor Mauern und Gittern nicht halt. Menschen, die in Haftanstalten einsitzen oder dort arbeiten, sind vielmehr im besonderen Maße dem Infektionsrisiko ausgesetzt. Inhaftierte leben, schlafen und arbeiten zumeist auf engstem Raum, die hygienischen Bedingungen sind häufig problematisch und die medizinische Versorgung bisweilen schon auf ein Minimum beschränkt.

Bei einem COVID-19-Ausbruch könnte sich die Lage „dramatisch verschlechtern“, erklärte Marco dos Santos, Sprecher der bundesweiten Gefangenengewerkschaft GG/BO, Mitte März 2020 gegenüber der taz. Und schon im Januar 2020 hatte eine Kleine Anfrage der Linken in Sachsen offengelegt, dass es in fünf von zehn sächsischen Haftanstalten seit Jahren keine festangestellten Ärzt_innen mehr gibt.

Viele Inhaftierte gehören zur Risikogruppe

Zudem sind viele der Inhaftierten zu den Risikopatient_innen zu zählen: ältere Männer und Menschen mit Vorerkrankungen. Dazu zählen insbesondere Suchtkranke, von denen viele Hepatitis-C- oder HIV-infiziert sind.

Wie schnell Corona sich in Haftanstalten ausbreiten und zu einer hohen Zahl an Schwerkranken und Todesfällen führen kann, war bereits in Gefängnissen in den USA und in Italien zu erleben. Die Angst vor Massenausbrüchen – in den zudem oftmals chronisch überfüllten Gefängnissen – hat bereits in Thailand, Kolumbien, Brasilien und Italien zu Aufständen geführt.

Justizvollzugsbehörden fürchten eine mögliche Krankheitswelle

Verunsicherung und Angst bis hin zur Panik haben aber auch das Gefängnispersonal erfasst, dem auch hierzulande oft nicht ausreichend Atemmasken und andere Schutzmaterialien zur Verfügung stehen.

Auch die Justizvollzugsbehörden beunruhigt eine mögliche Krankheitswelle. Sie haben, wenn auch meist spät, inzwischen reagiert; so wurden etwa Gefangenensammeltransporte eingestellt. Doch die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Prävention und Behandlung sind in Gefängnissen mangelhaft

Mit verschiedenen Maßnahmen soll das Risiko einer Infektion von außen so weit wie möglich minimiert werden. So müssen derzeit jugendliche Täter_innen ihren Arrest nicht antreten oder werden daraus entlassen, bundesweit sind Ersatzfreiheitsstrafen (Ersatz für nicht gezahlte Geldstrafen, etwa wegen geringerer Vergehen wie Schwarzfahren) ausgesetzt.

In Berlin müssen aktuell sogar Freiheitsstrafen von weniger als drei Jahren vorerst bis Mitte Juli nicht angetreten werden. Dadurch will man Platz schaffen, um mögliche Corona-Verdachtsfälle isolieren zu können.

„Es ist heute kein Geheimnis mehr, dass es um die Prävention und Behandlung von Inhaftierten in den Knästen nicht gut bestellt ist. Ich denke, es war daher eine richtige Maßnahme der Behörden, Menschen zu entlassen und sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen nicht zu vollstrecken“, erklärte DAH-Referent Dirk Schäffer Anfang April 2020 im Interview mit der Tageszeitung „junge welt“.

Ersatzfreiheitsstrafen werden derzeit ausgesetzt

Die Deutsche Aidshilfe fordert darüber hinaus allerdings, dass die Justizministerien länderübergreifend auch Menschen mit Kurzzeitstrafen aus dem Justizvollzug entlassen (zusammen mit Menschen mit Ersatzfreiheitsstrafen wären das über 40 Prozent aller Inhaftierten) sowie besonders infektionsgefährdete Gefangene, chronisch Kranke und Menschen über 60 Jahren, sofern keine besonderen Sicherheitsbedenken bestehen.

Rechte von Gefangenen dürfen nicht über Gebühr eingeschränkt werden

Das beträfe allerdings die wenigsten der rund 66.000 Inhaftierten in Deutschland – Strafgefangene ebenso wie Untersuchungshäftlinge. Alle anderen müssen zum Teil starke Einschränkungen hinnehmen. Freizeit-, Gruppen- und Sportangebote sowie Bildungsmaßnahmen sind weitgehend eingestellt, ebenso Beschäftigungen – außer jene Tätigkeiten, die für den Gefängnisbetrieb unverzichtbar sind, etwa Essensausgabe, Reinigung oder Post.

In Berlin müssen die Gefangenen wenigstens nicht auf ihren Lohn verzichten, auch wenn sie ihrer Arbeit erst einmal nicht nachgehen dürfen. Damit soll den Inhaftierten in gewohnter Weise möglich bleiben, sich mit Nahrungs- und Genussmitteln zu versorgen.

Die Behörden stehen bei diesen Entscheidungen und deren Umsetzung vor keiner leichten Aufgabe: Sie müssen das Risiko einer Krankheitswelle reduzieren, dürfen aber auch die Rechte der Inhaftierten nicht über Gebühr einschränken.

Kontaktsperren betreffen auch die externe Beratung

Nicht nur Haftlockerungen und Ausgänge wurden beschränkt, auch der Besuch von An- und Zugehörigen wie auch externer Berater_innen ist nicht mehr zugelassen. Lediglich persönliche Gespräche mit Verteidiger_innen sind noch gestattet.
„Wir wissen, dass dies eine einschneidende Maßnahme ist, wir kommen aber in der jetzigen Situation nicht umhin, [Besuche] vorerst vollständig auszusetzen“, erklärte der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf.

Diese Kontaktsperre betrifft auch die Beratungs- und Betreuungsangebote etwa der Drogenhilfe und Aidshilfe. Der DAH liegen von vielen Einrichtungen aus den unterschiedlichsten Bundesländern entsprechende Meldungen vor. In Thüringen sind bereits seit einigen Wochen solche Besuche nicht mehr erlaubt, auch HIV- und Hepatitis-Test können derzeit nicht durchgeführt werden.

Alle einschränkenden Maßnahmen müssen notwendig, verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sein

In Kassel sind die fest installierten Termine der externen Drogenberatung bis auf Weiteres abgesagt, auch persönliche Beratungstermine der Aidshilfe sind nicht mehr möglich. Vielerorts versuchen die Berater_innen nun, über die JVA-Sozialarbeit_innnen, per Post oder über Telefon Kontakt zu den Klient_innen zu halten.

Die Insass_innen haben in der Regel großes Verständnis für die Einschränkungen. Viele Justizvollzugsanstalten wiederum suchen nach Wegen, damit Inhaftierte den Kontakt zur Außenwelt unter diesen ungewöhnlichen Umständen aufrechterhalten können, etwa indem sie Kontakte via Skype oder mehrere Stunden Telefonate pro Monate kostenfrei ermöglichen. In Brandenburg will man nach dem Einbau von Trennscheiben auch wieder persönliche Begegnungen gestatten.

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe hat am 20. März in einer Grundsatzerklärung nachdrücklich darauf hingewiesen, dass „jede einschränkende Maßnahme gegenüber Personen im Freiheitsentzug, die zum Ziel hat, die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern“, auf einer klaren Rechtsgrundlage basieren, notwendig, verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sein müsse.

Die Ausnahmesituation, das lässt sich jetzt schon absehen, wird noch viele Wochen und Monate anhalten. Umso wichtiger ist, dass sich die Bedingungen auch in den Haftanstalten verbessern und die Gefangenen besser vor einer Infektion geschützt werden bzw. sich selbst schützen können.

Vorübergehende Unterbrechung der HIV-Behandlung

Auch die übliche medizinische Behandlung war in Einzelfällen offenbar gestört. Mascha Zapf von der Aidshilfe Düsseldorf berichtete über ihren Klienten Stefan (Name geändert), der per Briefverkehr nach seiner Stimmung und Einschätzung gefragt wurde. Die Lage sei spürbar von Tag zu Tag angespannter, schrieb er. Viele der Insassen, ihn eingeschlossen, hätten jedoch Verständnis für die Maßnahmen. Stefan vermutete, dass die Panik komme, sobald das Virus in der Justizvollzugsanstalt angekommen sei. Dadurch würde den Insassen ein kompletter „Shutdown“ drohen, bei dem die Menschen ihre Zellen gar nicht mehr verlassen dürften.

Stefan litt schon vor den verschärften Maßnahmen unter Einsamkeit, und das Besuchsverbot verschlechterte diese Situation zunehmend. Er machte sich zudem Sorgen um seine kranke Mutter, die zur Risikogruppe gehört und für die er nicht da sein konnte.

Die medizinische Versorgung in Haft ist auch sonst oft zu bemängeln

Er selbst hat seit vielen Jahren eine HIV- sowie Hepatitis-C-Infektion und ebenfalls eine chronische Bronchitis. Aufgrund seiner prekären Lebensbedingungen auf der Straße nahm er lange keine Medikamente und hatte erst in Haft wieder mit einer HIV-Therapie begonnen, seine Werte waren jedoch noch nicht stabil.

Aufgrund der Ausnahmesituation kam es dann auch noch drei Wochen lang zu einem Lieferengpass seines HIV-Medikaments, welches in China produziert wird. Seine Behandlung musste unterbrochen werden, da der medizinische Dienst der JVA nicht ausreichend vorausschauend geplant und keine schnelle alternative Lösung (zum Beispiel eine Umstellung auf ein anderes Medikament) fand – unverantwortlich und auch ein Abbild der zu bemängelnden medizinischen Versorgung in Haft.

Das Personal des medizinischen Dienstes ist zwar stets bemüht, jedoch durch Unterbesetzung überlastet. Ein Ausbruch von Corona würde einen weiteren Anstieg der Überlastung bedeuten. Auf Stefans Beschwerdebrief an die Anstaltsleitung reagierte diese immerhin empört auf dieses gravierende Versäumnis und kümmerte sich glücklicherweise direkt um die Bearbeitung.

Mehr Infektionsschutz für die Inhaftierten gefordert

Dazu gehören beispielsweise Pneumokokken- und Grippeschutzimpfungen für Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, aber auch so schlichte Dinge wie die kostenfreie Abgabe von Seife oder Waschlotion, damit auch Inhaftierten die derzeit so wichtige Händehygiene in ausreichendem Maße ermöglicht wird.

DAH fordert von den Landesregierungen Offenlegung ihrer Pandemie-Notfallpläne für den Vollzug

Nicht zuletzt fehlt es wie vielerorts auch in den Justizvollzugsanstalten an Atemschutzmasken. In einigen Haftanstalten wurde in den eigenen Werkstätten bereits mit der Herstellung solcher Masken begonnen, um so ganz autark den Eigenbedarf decken und später vielleicht sogar auch nach draußen liefern zu können.

Bislang wurden nur einige wenige COVID-19-Fälle in deutschen Haftanstalten registriert, bei Gefangenen wie in Hamburg und Nordrhein-Westfalen oder auch bei Gefängnispersonal wie etwa in den Justizvollzugsanstalten Lingen und Heinsberg. Die Betroffenen wurden nach dem Befund umgehend isoliert.

Doch was passiert, wenn es wirklich zu einem umfassenden Ausbruch in einem Gefängnis kommen sollte? Folgt dann ein radikaler Lockdown, wie ihn die japanische Regierung bei dem Kreuzfahrtschiff „Diamond Princess“ verfügt hatte?

Ausgeschlossen ist dies nicht. Zwar verfügen die zuständigen Ministerien der jeweiligen Bundesländer über entsprechende Notfallpläne, doch sie werden unter Verschluss gehalten. Die DAH fordert daher, dass diese Pandemiepläne des Vollzugs offengelegt werden, damit die Maßnahmen überprüft und bei einer notwendigen Überarbeitung auch externe Expertise einfließen kann.

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Axel Schock

Axel Schock, freier Autor und Journalist, schreibt seit 2010 Beiträge für aidshilfe.de und magazin.hiv.

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