Drei HIV-positive Frauen aus Namibia, die gegen ihre Zwangssterilisation geklagt haben, bekamen nun auch vom Obersten Gerichtshof des Landes Recht.

Dieser bestätigte damit ein bereits 2012 in niedrigerer Instanz gefälltes Urteil. Das Krankenhaus habe „grob fahrlässig“ gehandelt und gegen die Persönlichkeits- und Menschenrechte der hochschwangeren Frauen verstoßen, erklärte das Gericht

Die Klägerinnen waren im Kreißsaal dazu gezwungen worden, eine Einverständniserklärung zur Zwangssterilisation zu unterschreiben. Andernfalls hätten sie ihre Kinder nicht durch Kaiserschnitt zur Welt bringen dürfen. Bei dieser Entbindungsmethode ist das Risiko einer HIV-Übertragung auf den Säugling reduziert.

Das Gericht hat den Klägerinnen Schadenersatz zugesprochen – in welcher Höhe, ist jedoch noch nicht bekannt. Die drei Frauen hatten vom Staat umgerechnet jeweils rund 100.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.

Das Urteil sende eine deutliche Botschaft an die Regierung Namibias und anderer afrikanischer Staaten, diese Praktiken zu beenden, teilte die Menschenrechtsorganisation Southern Africa Litigation Centre mit.

Jennifer Gatsi-Mallet, Direktorin des Namibia Women’s Health Network, erklärte: „Diese Entscheidung durch das höchste Gericht des Landes ist ein Sieg für alle HIV-positiven Frauen.“ Jedoch sei dies nur die Spitze des Eisbergs. „Wir haben Dutzende von Fällen dokumentiert, in denen Frauen zur Sterilisation gezwungen wurden. Die Regierung muss aktive Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Frauen, die von dieser rechtswidrigen Praxis betroffen sind, Entschädigungen erhalten“, so Gatsi-Mallet weiter.

Nach Schätzungen von UNAIDS leben rund 10 Prozent der Bevölkerung Namibias mit dem HI-Virus.

(ascho)

Quelle/weitere Informationen:

Meldung des Southern Africa Litigation Centre

Meldung auf der Website des Fernsehsender Al Jazeera

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Axel Schock

Axel Schock, freier Autor und Journalist, schreibt seit 2010 Beiträge für aidshilfe.de und magazin.hiv.

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