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	<title>Silke Eggers, Author at magazin.hiv</title>
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	<description>Hintergründe zum Leben mit HIV, Aids, STIs, Hepatitis</description>
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		<title>Eine Chance für Menschen ohne Krankenversicherung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Silke Eggers]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Nov 2013 14:34:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragsschuldengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<span class="Apple-style-span" style="color: #304454;">Das im August in Kraft getretene Beitragsschuldengesetz ermöglicht es Nichtversicherten, sich bis zum 31. Dezember bei einer Krankenkasse zu melden, ohne für die Zeit seit Beginn der Versicherungspflicht Beiträge nachzahlen zu müssen. </span>]]></description>
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        <figure id="attachment_18818" aria-describedby="caption-attachment-18818" style="width: 180px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://magazin.hiv/wp-content/uploads/2013/11/Versichertenkarte_Claudia-Hautumm_pixelio.de_.png"><img decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-18818 " src="//magazin.hiv/wp-content/uploads/2013/11/Versichertenkarte_Claudia-Hautumm_pixelio.de_-180x180.png" alt="Versichertenkarte" width="180" height="180" /></a><figcaption id="caption-attachment-18818" class="wp-caption-text">Die Rückkehr in die Krankenversicherung wurde erleichtert (Foto: Claudia Hautumm/ pixelio.de)</figcaption></figure></p>
<p><b>Viel Zeit bleibt nicht mehr: Das im August in Kraft getretene Beitragsschuldengesetz ermöglicht es Nichtversicherten, sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer Krankenkasse zu melden, ohne für die Zeit seit Beginn der Versicherungspflicht Beiträge nachzahlen zu müssen. Informationen von <i>Silke Eggers</i>, DAH-Referentin für soziale Sicherung und Versorgung<br />
</b></p>
<p>Seit dem 1. April 2007 gilt in Deutschland die allgemeine Versicherungspflicht: Alle Menschen sind per Gesetz dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu versichern.</p>
<p>Eigentlich eine gute Sache, nur bedeutete dies im Einzelfall oft nicht nur eine neue Mitgliedschaft, sondern auch nachträgliche Beitragsforderungen der Krankenkassen in erheblichem Umfang: die Beiträge für jeden Monat seit Beginn der Versicherungspflicht plus ein Säumniszuschlag von fünf Prozent pro Monat.</p>
<p>Aus Angst vor immensen Beitragsnachzahlungen haben sich viele Menschen bisher immer noch nicht bei einer Krankenkasse gemeldet. Andere wiederum, die noch vor August 2013 einer Krankenversicherung beigetreten sind, haben ihre Mitgliedschaft damit begonnen, die Beitragsrückstände in Raten abzuzahlen.</p>
<p>Um diese Situation zu verbessern, wurde zum 1. August 2013 das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung” in Kraft gesetzt – umgangssprachlich auch „Beitragsschuldengesetz” genannt.</p>
<p>Was heißt das konkret?</p>
<p><b><span style="text-decoration: underline;">Für die gesetzlichen Krankenkassen:</span></b></p>
<p>Bislang Nichtversicherten, die der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, werden die rückständigen Beiträge und die darauf fälligen Säumniszuschläge vollständig erlassen, wenn sie noch <b>bis zum 31. Dezember 2013</b> einen Antrag auf Versicherung stellen.</p>
<blockquote><p>Rückständige Beiträge und Säumniszuschläge werden vollständig erlassen</p></blockquote>
<p>Außerdem gilt: Menschen, die noch vor August 2013 einer Krankenversicherung beigetreten sind und bisher Beitragsrückstände und Säumniszuschläge zahlen, werden die noch nicht abbezahlten Beitragsschulden ebenfalls erlassen. Bisher gezahlte Raten werden aber nicht zurückerstattet.</p>
<p>Mit dem neuen Gesetz wurden zugleich die bisherigen Säumniszuschläge reduziert: Für Versicherte, die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind, wird der monatliche Zins – auch rückwirkend – von 5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt. Von dieser Regelung profitieren ebenso freiwillig Versicherte, für die der komplette Beitragsschuldenerlass nicht gilt.</p>
<p>Für Nichtversicherte, die sich erst <i>nach</i> dem 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden, gilt eine andere Regelung: Für sie sollen die seit 2007 angelaufenen Beiträge von den Krankenkassen ermäßigt, aber nicht vollständig erlassen werden.</p>
<blockquote><p>Stichtag ist der 31. Dezember 2013</p></blockquote>
<p><b><span style="text-decoration: underline;">Für die privaten Krankenkassen:</span></b></p>
<p>Wer verspätet der Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung nachkommt, muss für die Verspätung eigentlich Prämienzuschläge entrichten. Seit Inkrafttreten des Beitragsschuldengesetzes müssen bislang Nichtversicherte, die keinen Zugang in die gesetzliche Krankenkasse haben, keinen Prämienzuschlag zahlen, wenn sie <b>bis</b> <b>zum 31. Dezember 2013 </b>einer privaten Krankenversicherung beigetreten sind.</p>
<p>Menschen, die sich noch vor August 2013 privat krankenversichert haben, werden bisher noch nicht ausgeglichene Prämienzuschläge aus der Zeit ohne Krankenversicherungsschutz erlassen. Auch hier werden bereits gezahlte Prämienzuschläge nicht zurückerstattet.</p>
<p>Wer sich erst <i>ab</i> dem 1. Januar 2014 privat versichert, muss für die Verspätung Prämienzuschläge zahlen.</p>
<p><b><span style="text-decoration: underline;">Neu eingeführter Notlagentarif in der PKV (Private Krankenversicherung):</span></b></p>
<p>Wenn bei Privatversicherten Beitragsrückstände aufgelaufen sind, wurde der Vertrag bisher „ruhend“ gestellt. Nach der neuen Regelung werden diese Verträge in den neu geschaffenen „Notlagentarif“ überführt.</p>
<blockquote><p>Der Notlagentarif sichert die medizinische Akutversorgung</p></blockquote>
<p>Der Notlagentarif soll die medizinische Versorgung sichern, wenn Versicherte ihren regulären Tarif vorübergehend nicht zahlen können. Die Prämie im Notlagentarif ist bei allen privaten Krankenkassen gleich (um die100 bis 150 Euro je nach Alterungsrückstellung).</p>
<p>Bereits ruhend gestellte Verträge werden rückwirkend in den Notlagentarif überführt, sodass sich die bereits angehäuften Beitragsschulden nachträglich deutlich reduzieren.</p>
<p>Im Notlagentarif entfallen Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Selbstbehalte. Dafür werden nur Leistungen bei akuten Erkrankungslagen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erbracht. Für Kinder und Jugendliche gewährleistet der Notlagentarif die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen und die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen.</p>
<p>Nach Zahlung der rückständigen Beiträge ist eine Rückkehr in den regulären Tarif möglich. Es erfolgt nicht mehr die automatische Umwandlung in den Basistarif.
      </p></div>
</p></div>
</p></div>
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		<title>Sozialrecht 2013: Was wird sich ändern?</title>
		<link>https://magazin.hiv/magazin/neuigkeiten/sozialrecht-2013-was-wird-sich-andern/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Silke Eggers]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Dec 2012 09:50:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[Praxisgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Regelsätze]]></category>
		<category><![CDATA[Silke Eggers]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unisextarife]]></category>
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					<description><![CDATA[<span class="Apple-style-span">Nur noch wenige Tage, dann beginnt ein neues Jahr. 2013 wird es Veränderungen im Sozialrecht geben. Silke Eggers, Solzialrechtsexpertin der Deutschen AIDS-Hilfe, hat die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.</span>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
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        <strong>Nur noch wenige Tage, dann beginnt ein neues Jahr. 2013 wird es einige Veränderungen im Sozialrecht geben. Silke Eggers, Solzialrechtsexpertin der Deutschen AIDS-Hilfe, hat die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.</strong></p>
<figure id="attachment_14269" aria-describedby="caption-attachment-14269" style="width: 180px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://magazin.hiv/2012/12/14/sozialrecht-2013-was-wird-sich-andern/silke_eggers/" rel="attachment wp-att-14269"><img decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-14269" src="//magazin.hiv/wp-content/uploads/2012/12/Silke_Eggers-180x180.jpg" alt="Silke Eggers" width="180" height="180" /></a><figcaption id="caption-attachment-14269" class="wp-caption-text">Sozialrechtsexpertin Silke Eggers</figcaption></figure>
<p><b>Minijobs<br />
</b>Die sogenannte Minijobgrenze wird zum 1.1.2013 von 400 auf 450 € angehoben. Das heißt für geringfügig Beschäftigte, dass sie bei einem Verdienst bis zu dieser Grenze keine Sozialabgaben zahlen müssen.</p>
<p>Mit der Anhebung der Verdienstgrenze gibt es auch eine Änderung bezüglich der Rentenversicherungspflicht. Minijobber zahlen keine Sozialabgaben; dadurch erwerben sie über ihren Minijob nur sehr geringe Rentenansprüche über den Pauschalbeitrag, den der Arbeitgeber zahlt.</p>
<p>Es gibt aber die Option, nach §5 Ab.2 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB)VI auf diese Versicherungsfreiheit zu verzichten und so die Beiträge und die Rentenansprüche aufzustocken. Bisher musste man diesen Verzicht aktiv erklären. Nach der neuen Regelung ab 1.1.13 wird der Rentenbeitrag nun automatisch auf den vollen Beitrag aufgestockt, es sei denn, der Minijobber lehnt dies ausdrücklich ab.</p>
<p>Aus der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird somit eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit.</p>
<p><b>Unisextarife bei Versicherungen</b><br />
Bei verschiedenen Versicherungen galten bisher unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen. Diese errechneten sich anhand statistischer Risiken.</p>
<p>So zahlten Frauen bisher bei KFZ-Haftpflichtversicherungen und bei Risiko-Lebensversicherungen weniger. Dafür galten für Männer günstigere Beiträge bei privaten Krankenversicherungen und Rentenversicherungen.</p>
<p>Dies wird sich in wenigen Tagen ändern. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs müssen die Tarife neu berechnet werden. Und ab 2013 gelten dann einheitliche Tarife für Männer und Frauen.</p>
<p>Auch bei Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) greift die neue Regelung. Menschen mit HIV, die sich noch versichern wollen, können sich zum Beispiel <a href="http://www.hiv-und-versicherungen.de/index.php?t=2&amp;a=11" target="_blank" rel="noopener">hier</a> informieren.</p>
<p>Altverträge – also schon bestehende Verträge – sind davon nicht betroffen. Aber wer demnächst eine der genannten Versicherungen abschließen will, sollte prüfen, ob es sich lohnt, dies ganz schnell bis zum 21.12.2012 zu tun.</p>
<p><b>Regelsätze erhöhen sich leicht<br />
</b>&#8211; und zwar für über 25-Jährige um acht Euro, für Kinder und Jugendliche um vier bzw. fünf Euro. Ab dem 1.1.2013 gelten somit für Empfänger von Hartz IV, Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung, Sozialhilfe und Sozialgeld neue Regelsätze:</p>
<table border="1" width="485" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td valign="top" width="162"></td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center">Leistungen bis 31.12.2012</p>
</td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center">Leistungen ab 01.01.2013</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="162"><strong>Regelbedarfsstufe 1</strong><b><br />
</b>(alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte)</td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center"><strong>374 €</strong></p>
<p align="center">
</td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center"><strong>382 €</strong></p>
<p align="center">(+ 8 €)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="162"><strong>Regelbedarfsstufe 2</strong><b><br />
</b>(volljährige PartnerIn innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft)</td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center"><strong>337 €</strong></p>
<p align="center">
</td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center"><strong>345 €</strong></p>
<p align="center">(+ 8 €)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="162"><strong>Regelbedarfsstufe 3</strong><b><br />
</b>(18 bis einschließl. 24-jährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft)</td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center"><strong>299 €</strong></p>
<p align="center">
</td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center"><strong>306 €</strong></p>
<p align="center">(+ 5 €)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="162"><strong>Regelbedarfsstufe 4</strong><b><br />
</b>(Jugendliche von 14 bis einschließl. 17 Jahre)</td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center"><strong>287 €</strong></p>
</td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center"><strong>289 €</strong></p>
<p align="center">(+ 4 €)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="162"><strong>Regelbedarfsstufe 5</strong><b><br />
</b>(Kinder von 6 bis einschließl. 13 Jahre)</td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center"><strong>251 €</strong></p>
</td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center"><strong>255 €</strong></p>
<p align="center">(+ 4 €)</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="162"><strong>Regelbedarfsstufe 6</strong><b><br />
</b>(Kinder unter 6 Jahre)</td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center"><strong>219 €</strong></p>
<p align="center">
</td>
<td valign="top" width="161">
<p align="center"><strong>224€</strong></p>
<p align="center">(+ 4 €)</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><b>Rundfunkgebühren werden Rundfunkbeitrag<br />
</b>Die GEZ- Gebühren werden ab 2013 neu geregelt. Der Beitrag wird dann nicht mehr pro Person, sondern per Haushalt erhoben. Dabei ist es unerheblich, wie viele Personen die Geräte im Haushalt nutzen. Der monatliche Beitrag von 17,98 € wird dann pro Haushalt erhoben. Es gibt aber nicht mehr die Möglichkeit, einen geringeren Beitrag zu zahlen, wenn nur ein Radio vorhanden ist. Für Zweitwohnungen ist weiterhin ein gesonderter Beitrag zu zahlen.</p>
<p>Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe oder BAföG können sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Erwerbstätige, deren Einkommen nur knapp &#8211; das heißt konkret um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags von 17,98 Euro &#8211; über dem Hartz IV- oder dem Sozialhilfesatz liegt,  könne ebenfalls einen Antrag auf Befreiung stellen.</p>
<p>Menschen mit Schwerbehinderung, die das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis haben, werden nicht mehr vollständig befreit. Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro im Monat.</p>
<p>Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.</p>
<p>Weiter Infos gibt es hier: <a href="http://www.rundfunkbeitrag.de" target="_blank" rel="noopener">www.rundfunkbeitrag.de</a></p>
<p><strong>Und zu guter Letzt: Die Praxisgebühr entfällt ab dem 01.01.2013.</strong>
      </div>
</p></div>
</p></div>
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