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	Kommentare zu: Geschlechtsverkehrsregeln	</title>
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	<description>Hintergründe zum Leben mit HIV, Aids, STIs, Hepatitis</description>
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		<title>
		Von: Gelenkgesund		</title>
		<link>https://magazin.hiv/magazin/praevention-wissen/geschlechtsverkehrsregeln/#comment-990</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gelenkgesund]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 10:26:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://magazin.hiv/?p=8616#comment-990</guid>

					<description><![CDATA[„Die Botschaft war: Der negative Partner muss sich nicht schützen.“ - Das sollte man etwas differenzierter betrachten: das hiesse etwa soviel, als dass, weil der &quot;positive&quot; nun ggf. &quot;verlässlich&quot; einer Bestrafung zugeführt würde, daher der nach dem GV ebenfalls positiv gewordene frühere negative etwas davon hätte, dass der andere bestraft wird. So ist es ja nun nicht - der Schaden für den (ehemals) &quot;negativen&quot; wird ja dadurch nicht geringer. Ein vergleichbares Beispiel: nehmen wir an, früher wären Fahrer ohne Führerschein nicht verurteilt worden, wenn ihrem Beifaher ein Schaden zugestossen wäre bei einem schuldhaft verursachten Unfall. Nunmehr entschliessen sich die Verkehrsbehörden, das Fahren ohne Führerschein zu bestrafen, wenn ein Beifahrer geschädigt wurde - und, schwupps, entscheiden sich die Beifahrer führerscheinloser Fahrer, sich nicht mehr anzuschnallen? Schön blöd müssten die sein!
Einen anderen Aspekt dagegen ist der Satz &quot;Die Härte des Gesetzes spüren also ausgerechnet jene, die so vernünftig waren, einen HIV-Test zu machen.&quot; In der Tat ist erstmal derjenige VORSÄTZLICHER Täter, der um sein Übertragungsrisiko weiss. Aber i.d.R. ist auch derjenige, der ein Risiko VERMUTEN muss, aber dem nicht nachgehen, im deutschen Strafrecht potentieller &quot;Täter&quot;, ggf. (grob) fahrlässig. Das Recht hat sich nur noch nicht weitgehend genug mit dieser neuen Situation befasst, genauso wie die Homosexuellen-Gesetzgebung Jahrzehnte gebraucht hat bis zur Entkriminalisierung, muss man hier mit dem Problem zurecht kommen, dass hier der eigene Körper zur Schadensursache werden kann. Es ist daher zu wünschen, dass, wie einst beim alten §175, hier wirklich juristische Expertengremien in Gang kommen, statt die &quot;Diskussion&quot; den Staatsanwälten auf unterer Ebene und dem Zufall zu überlassen, wie dieser gerade subjektiv zu dem Thema steht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Die Botschaft war: Der negative Partner muss sich nicht schützen.“ &#8211; Das sollte man etwas differenzierter betrachten: das hiesse etwa soviel, als dass, weil der &#8222;positive&#8220; nun ggf. &#8222;verlässlich&#8220; einer Bestrafung zugeführt würde, daher der nach dem GV ebenfalls positiv gewordene frühere negative etwas davon hätte, dass der andere bestraft wird. So ist es ja nun nicht &#8211; der Schaden für den (ehemals) &#8222;negativen&#8220; wird ja dadurch nicht geringer. Ein vergleichbares Beispiel: nehmen wir an, früher wären Fahrer ohne Führerschein nicht verurteilt worden, wenn ihrem Beifaher ein Schaden zugestossen wäre bei einem schuldhaft verursachten Unfall. Nunmehr entschliessen sich die Verkehrsbehörden, das Fahren ohne Führerschein zu bestrafen, wenn ein Beifahrer geschädigt wurde &#8211; und, schwupps, entscheiden sich die Beifahrer führerscheinloser Fahrer, sich nicht mehr anzuschnallen? Schön blöd müssten die sein!<br />
Einen anderen Aspekt dagegen ist der Satz &#8222;Die Härte des Gesetzes spüren also ausgerechnet jene, die so vernünftig waren, einen HIV-Test zu machen.&#8220; In der Tat ist erstmal derjenige VORSÄTZLICHER Täter, der um sein Übertragungsrisiko weiss. Aber i.d.R. ist auch derjenige, der ein Risiko VERMUTEN muss, aber dem nicht nachgehen, im deutschen Strafrecht potentieller &#8222;Täter&#8220;, ggf. (grob) fahrlässig. Das Recht hat sich nur noch nicht weitgehend genug mit dieser neuen Situation befasst, genauso wie die Homosexuellen-Gesetzgebung Jahrzehnte gebraucht hat bis zur Entkriminalisierung, muss man hier mit dem Problem zurecht kommen, dass hier der eigene Körper zur Schadensursache werden kann. Es ist daher zu wünschen, dass, wie einst beim alten §175, hier wirklich juristische Expertengremien in Gang kommen, statt die &#8222;Diskussion&#8220; den Staatsanwälten auf unterer Ebene und dem Zufall zu überlassen, wie dieser gerade subjektiv zu dem Thema steht.</p>
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		<title>
		Von: Gernot Back		</title>
		<link>https://magazin.hiv/magazin/praevention-wissen/geschlechtsverkehrsregeln/#comment-989</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gernot Back]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Nov 2011 11:04:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://magazin.hiv/?p=8616#comment-989</guid>

					<description><![CDATA[Zitat Sylvia Urban: &quot;... in die Köpfe und Herzen vermitteln, dass bei Sexualität 100 Prozent der Verantwortung bei mir liegt und 100 Prozent bei meinem Gegenüber&quot;

Richtig! Es sollte endlich auch in Köpfe Heterosexueller rein, dass der Verzicht auf ein Kondom bei vaginalem Geschlechtsverkehr die absolute Ausnahme zu bleiben hat, die man sich nur solange zeitlich befristet erlauben sollte, wie ein bestehender Kinderwunsch darüber erfüllt werden kann.

Wer ohne Not den Beteuerungen eines Partners oder einer Partnerin glaubt, dass er sich bei ihm oder ihr nicht mit HIV anstecken kann, ist selbst mit schuld, wenn sich nachher herausstellt, dass dem doch so war.

Leider wird das Weglassen des Kondoms bei Vaginal- oder Analverkehr in vielen homo- wie heterosexuellen Partnerschaften aber geradezu zu einem Liebesbeweis hochstilisiert. 

Das genaue Gegenteil ist der Fall: So etwas ist meist nichts weiter als ein Beweis von Sorg- und Verantwortungslosigkeit sich selbst und dem Partner gegenüber. Das gilt übrigens auch für erfolgreich antiretroviral Therapierte und deren Partner, die nie ausschließen können, dass die Viruslast zwischenzeitlich -zum Zeitpunkt des Geschlechtsakts- eben doch die Grenze zur Infektiosität übersteigt. Niemand, der das Risiko dennoch eingeht, soll hinterher behaupten, er habe nichts davon gewusst.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat Sylvia Urban: &#8222;&#8230; in die Köpfe und Herzen vermitteln, dass bei Sexualität 100 Prozent der Verantwortung bei mir liegt und 100 Prozent bei meinem Gegenüber&#8220;</p>
<p>Richtig! Es sollte endlich auch in Köpfe Heterosexueller rein, dass der Verzicht auf ein Kondom bei vaginalem Geschlechtsverkehr die absolute Ausnahme zu bleiben hat, die man sich nur solange zeitlich befristet erlauben sollte, wie ein bestehender Kinderwunsch darüber erfüllt werden kann.</p>
<p>Wer ohne Not den Beteuerungen eines Partners oder einer Partnerin glaubt, dass er sich bei ihm oder ihr nicht mit HIV anstecken kann, ist selbst mit schuld, wenn sich nachher herausstellt, dass dem doch so war.</p>
<p>Leider wird das Weglassen des Kondoms bei Vaginal- oder Analverkehr in vielen homo- wie heterosexuellen Partnerschaften aber geradezu zu einem Liebesbeweis hochstilisiert. </p>
<p>Das genaue Gegenteil ist der Fall: So etwas ist meist nichts weiter als ein Beweis von Sorg- und Verantwortungslosigkeit sich selbst und dem Partner gegenüber. Das gilt übrigens auch für erfolgreich antiretroviral Therapierte und deren Partner, die nie ausschließen können, dass die Viruslast zwischenzeitlich -zum Zeitpunkt des Geschlechtsakts- eben doch die Grenze zur Infektiosität übersteigt. Niemand, der das Risiko dennoch eingeht, soll hinterher behaupten, er habe nichts davon gewusst.</p>
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