HIV-Test in der Einstellungsuntersuchung unzulässig
BEI BEWERBUNG HIV-TEST (4)
Das Bundesarbeitsgericht hat 2013 entschieden: HIV-Positive sind im Job durch das Gleichbehandlungsgesetz geschützt, Tests sind fast immer unzulässig – auch im Gesundheitswesen. Eine Einschätzung von Rechtsanwalt Jacob Hösl