POST-EXPOSITIONS-PROPHYLAXE (PEP)
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10. Oktober 2011
...nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Ausnahmen bilden allerdings begründete Einzelfälle, bei denen durch eine PEP eine absehbarer Erkrankung verhütet werden kann.“ Diese Regelung sei klar und deutlich, nur...