Weltflüchtlingstag (3): “Wir brauchen ein Bleiberecht für Menschen mit HIV!”

Von Holger Wicht

Silke Klumb, DAH-Referentin für Migration, im Gespräch über die Situation von Flüchtlingen mit HIV/Aids in Deutschland und Abschiebungen, die den Tod bedeuten können.


Am kommenden Samstag ist Weltflüchtlingstag. Wie geht es Flüchtlingen mit HIV in Deutschland?

Leider ist die Situation heute noch katastrophaler als vor einigen Jahren. Das liegt paradoxerweise daran, dass sich in den Herkunftsländern die medizinische Versorgung verbessert hat. Für viele Flüchtlinge entfällt damit der einzige Grund, warum man sie nicht abgeschoben hat, nämlich ihre behandlungsbedürftige HIV-Erkrankung.

„Eine dauerhafte Perspektive in den Herkunftsländern haben die Menschen nicht.“

Werden diese Menschen denn dann in ihren Herkunftsländern wirklich behandelt?
Die Realität sieht leider meist völlig anders aus. Wenn offiziell die Hälfte aller HIV-Infizierten eines Landes Therapien bekommt, bleiben sie trotzdem für viele unerreichbar. Sie können die Medikamente nicht bezahlen, oder ihr Dorf liegt weit entfernt von der Stadt, wo sie ausgegeben werden. Viele Programme nehmen außerdem nur Patientinnen und Patienten auf, die noch nicht behandelt worden sind. Die Maßnahmen sind meist auch nur befristet finanziert und immer häufiger führen Lieferengpässe zu Unterbrechungen der Behandlungen. Eine dauerhafte Perspektive gibt es nicht.

Die Flüchtlinge stammen überwiegend aus Regionen, wo HIV sehr häufig ist, aus dem südlichen Afrika und Südostasien, außerdem aus Osteuropa. Ist die Infektion der Grund, warum sie hierher kommen?
Nein, sie kommen, weil sie sich bessere Chancen für ihr Leben erhoffen. Dann erfahren sie, dass sie HIV-infiziert sind. Man muss sich das mal vorstellen: Sie sind oft mit den letzten finanziellen Reserven migriert, um ihre Familie von hier aus zu versorgen, und dann kehren sie zurück mit einer ungeheuer teuren Erkrankung, ohne Geld – gescheitert auf der ganzen Linie.

Werden die Menschen postwendend zurückgeschickt?

Die meisten stellen zunächst Asylanträge. Abgeschoben werden diejenigen, die es nicht schaffen, in einen regulären Aufenthalt zu kommen. Oft sind sie schon viele Jahre hier und haben sich ein Leben aufgebaut, auch wenn sie nicht arbeiten dürfen. Mit ihrem Herkunftsland verbindet sie nur noch wenig. Manchmal gibt man ihnen bei der Abschiebung Geld oder Medikamente für drei Monate mit. In dieser Zeit sollen sie ihre medizinische Versorgung vor Ort organisiseren, was aber in vielen Fällen unmöglich ist.

Wie werden diejenigen medizinisch versorgt, die noch hier sind?
Wenn sie einen Asylantrag gestellt haben, dann nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das bedeutet: Finanziert wird nur, was akut notwendig ist. Eine HIV-Therapie gehört dazu, aber bei einer Zahnbehandlung wird’s schon schwierig.

Illegalisierte: „Schweigepflicht ist höher zu bewerten als Meldepflicht.“

Und die Anderen?
Das hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Entweder sie bekommen Sozialhilfe oder ALG II – was beides Hartz IV bedeutet. Die medizinische Versorgung ist dann besser als die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Allerdings hat das Zuwanderungsgesetz die Situation verschärft. Teilweise bekommen die Flüchtlinge jetzt einen schlechteren Aufenthaltsstatus als früher, was dann wieder auf das Asylbewerberleistungsgesetz rausläuft.

Was ist mit den „Illegalisierten“?

Es gibt einige Einrichtungen, die medizinische Hilfe leisten, aber die scheitern, wenn es um HIV geht. Wie soll man aus Spenden und ehrenamtlicher Arbeit eine dauerhafte HIV-Therapie zustande bringen?

Die „Illegalen“ fürchten, von Ärzten an die Ausländerbehörde gemeldet zu werden. Aus Angst vor Abschiebung begeben sich viele gar nicht erst in Behandlung.

Es stimmt, zumindest die Krankenhäuser erstatten in der Regel Bericht. Ärzte verzichten oft darauf. Diese Meldepflicht ist juristisch umstritten und unseres Erachtens nicht haltbar. Gerade gibt es ein neues Gutachten, in dem ein Jurist zu dem Schluss kommt, dass die ärztliche Schweigepflicht höher zu bewerten ist.

Was ist zu tun, um die Situation von HIV-positiven Flüchtlingen zu verbessern?
Ganz einfach: Wir brauchen ein Bleiberecht für alle HIV-positiven Flüchtlinge, mindestens aber für diejenigen, die in ihren Herkunftsländern nicht sicher versorgt werden können.

„Wir stehen menschlich in der Pflicht!“

Das klassische Gegenargument lautet: Dann kommen die alle hierher – und das können wir uns nicht leisten.
Ich halte das für unbegründet und unsinnig. Die gesamte europäische Flüchtlingspolitik basiert meines Erachtens auf der irrationalen Angst, dass Menschen nichts anderes im Sinn haben, als nach Europa oder Nordamerika zu kommen. Die meisten sind überhaupt nicht in der Lage, weder finanziell noch kräftemäßig, den weiten Weg zu schaffen. Die größten Migrationsströme finden überall innerhalb der Kontinente statt, auch in Europa ist die Binnenmigration größer als der Zuzug!


Trotzdem sagen viele Leute: Um politisch verfolgte Flüchtlinge kümmern wir uns, um die „Wirtschaftsflüchtlinge“ nicht.

Man muss sich einmal genau anschauen, was das bedeutet. Wenn sich – wie zum Beispiel in einigen afrikanischen Ländern – Volksgruppen bekriegen oder ganze Völker verfolgt werden, gilt das nicht als politische Verfolgung. Man muss als Einzelperson verfolgt worden sein, um hier landen zu dürfen. Wir stehen aber menschlich in der Pflicht zu helfen. Eine Abschiebung in die Nichtversorgung – letztlich in den Tod – ist nicht hinnehmbar.

Was ist eigentlich mit denen, die noch gar keine Therapie brauchen?
Die haben keine Chance, die werden abgeschoben.

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