Nach der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fragen viele, wann die Kassenfinanzierung der HIV-Prophylaxe PrEP kommt. Wir haben beim Ministerium nachgefragt.

Bei der HIV-Prä-Expositions-Prophylaxe (kurz PrEP) nehmen HIV-negative Menschen ein HIV-Medikament, um sich vor HIV zu schützen. Für Menschen mit erhöhtem HIV-Risiko soll die PrEP künftig von den Krankenkassen finanziert werden. Die Finanzierung soll die Medikamentenkosten sowie die ärztliche Beratung und Begleitung der PrEP samt der regelmäßigen Checks auf HIV, Hepatitis, andere Geschlechtskrankheiten und der Kontrolle der Nierenfunktion umfassen.

Vorhaben soll im Juli 2018 auf den Weg gehen

Das Gesetzesvorhaben zur PrEP-Kassenfinanzierung soll noch im Juli 2018 auf den Weg gebracht werden. Dies hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gegenüber dem Ärzteblatt erklärt.

Bis die Kassenfinanzierung kommt, wird aber noch Zeit vergehen. Laut Pressestelle des Gesundheitsministeriums ist mit der Umsetzung „im Laufe des kommenden Jahres“ zu rechnen.

„Wir dürfen jetzt keine Zeit verlieren“

Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) begrüßt den Vorstoß des Gesundheitsministers und fordert eine rasche Umsetzung noch im ersten Halbjahr. „Wir brauchen die PrEP so schnell wie möglich“, sagt DAH-Geschäftsführerin Silke Klumb. „Es geht darum, dass Menschen sich nicht mit HIV infizieren – deshalb dürfen wir jetzt keine Zeit verlieren.“

Kassenfinanzierung der HIV-Prophylaxe PrEP im Gesetzgebungsverfahren

Die PrEP-Kassenfinanzierung muss den üblichen Weg der Gesetzgebung gehen. Dazu gehören zum Beispiel die Ressortabstimmung, die Beteiligung der Länder, von Verbänden und Fachleuten, ein Kabinettsbeschluss, eine Stellungnahme des Bundesrats sowie schließlich drei Lesungen im Bundestag.

Vetreter_innen von CDU/CSU, SPD, der Linken, der Grünen und der FDP im Bundestag unterstützen Spahns Vorhaben.

Kassenärztliche Bundesvereinigung und Gesetzliche Krankenversicherung regeln Leistungen und Vergütung

Im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren legen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) die „Leistungsberechtigten“ fest, das heißt, sie klären, wer als „Mensch mit erhöhtem HIV-Risiko“ gilt.

Die sogenannten Bundesmantelvertragspartner haben dann drei Monate Zeit, um den „Einheitlichen Bewertungsmaßstab“ (EBM) anzupassen. Der EBM regelt den Inhalt und die Vergütung der ärztlichen Leistungen.

 

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Informationen auf iwwit.de zur PrEP im Rahmen von Safer Sex 3.0 (für Männer, die Sex mit Männern haben)

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Holger Sweers

Holger Sweers, seit 1999 als Lektor, Autor und Redakteur bei der Deutschen Aidshilfe, kümmert sich um die Redaktionsplanung des Magazins.

4 Kommentare

  1. Nicht ok. Warum sollen alle dafür zahlen, dass manche Leute kein Kondom (das noch wesentlich umfassender schützt) nehmen wollen? Zurecht werden weder Kondome noch die Pille bezahlt.
    Lebenslang Medikamente zu nehmen, ist für keinen Körper gesund inkl. Nebenwirkungen..

    1. Mein Gott, wie kann man nur sooo ignorant sein???
      Das nennt sich „Sozialvertrag“!!!
      Soll das heissen, dass keine Lungenkrebsbehandlung mehr bezahlt werden soll, weil man das ja selbst zu verantworten hat?
      Pfffft!!!
      Mal ganz zu schweigen davon, was eine AIDS-Therapie kosten würde!

  2. Also das ist doch wieder Unfug.

    1) Krankenkassen sind ein Solidarsystem, keine Ansparkonten für einzahlungsabhängige Ansprüche. Damit erhält jeder Gesundheitsversorgung, egal wie er sich verhält. Und das ist sehr, sehr gut so, denn es gibt wenig bis keine unabänderlichen Wahrheiten, was gesund ist, und was nicht. Dabei „riskiert“ man, dass auch Mitmenschen Gesundheitsversorgung erhalten, die sich nicht nach dem persönlichen Standard von gesundem Verhalten verhalten haben – dafür darf einem aber auch niemand vorschreiben, was man nicht tun darf, um seinen Krankenversicherungsschutz nicht zu verlieren.

    2) Bis jetzt steht in keiner Weise fest, welche Personen für die PrEP „leistungsberechtigt“ sein werden, die Prophylaxe also von der Kasse bezahlt bekommen. Eine Unlust gegen die Verwendung von Kondomen gehört wahrscheinlich eher nicht zu den Kriterien. Beim Sex gehören aber immer zwei dazu, die mit einem Kondom einverstanden sein müssen, und nicht in jedem Fall sind die internen Machtverhältnisse so ausgewogen, dass sich die eine Partei, die ein Kondom verwenden will, auch durchsetzen kann. Als sinnvoll Leistungsberechtigte kann ich mir auch unter einer konservativen Grundannahme immer noch eine Reihe Personen vorstellen: Gesundheitspersonal und andere Berufe, die beruflich mit erhöhter Wahrscheinlichkeit der Gefahr einer HIV-Infektion ausgesetzt sind (die jetzt bspw. auch Impfungen gegen Hepatitiden nicht selbst zahlen müssen). Aber auch Sexarbeiter, denn da treffen die erwähnten ungleichen Machtverhältnisse durchaus oft zu.

    3) Kondome schützen, aber auch nicht zu 100%. Wenn die PrEP zuverlässig ist und besseren Schutz vor einer Infektion bietet als Post-Expositions-Behandlung, ist die PrEP klar vorzuziehen; die kostet immer noch weniger, als die Behandlung einer erfolgten Infektion.

    4) Zu Recht wird mindestens die Pille unter bestimmten Umständen sehr wohl bezahlt, nämlich bei jungen Frauen unter 20, und nach einer Reihe von richtungsweisenden Urteilen zunehmend auch für Arme, die Anspruch auf Leistungen wie ALG2 haben. Ob das auch für Kondome gilt, bin ich im Detail überfragt. Die Verantwortung abwälzen auf die, die eine Lösung finanziell nicht anwenden können, und notfalls auf die Möglichkeit der Abstinenz verweisen, ist nun mal keine Lösung.
    In unzähligen Bereichen hat sich gezeigt, dass Prophylaxe auch ökonomisch lohnend ist und die vermeintlichen Kosten der vorsorglichen Abgabe von Medikamenten, Kondomen uvm. im Vergleich mit den Kosten für die Behandlung von Krankheiten verschwindend gering sind.
    Alle zahlen also dann weniger, wenn einigen die Leistung zugestanden wird.

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