Leben mit HIV

Skandal an der Uni Marburg: Studium wegen HIV gestoppt

Von Benedict Wermter
Bild zu einem Beitrag zu einem HIV-positiven Studierenden der Zahnmedizin

„Ich werde Zahnarzt!“ – dieser Kindheitstraum von Frank Martin* ist in Gefahr. Nicht, weil seine Leistungen schlecht wären. Sondern weil er mit HIV lebt.

*Pseudonym; der Name ist der Redaktion bekannt.

Im Januar 2020 sitzt Frank Martin, Student der Zahnmedizin an der Philipps Universität Marburg, im Behandlungszimmer seiner Betriebsärztin. Nach dem ersten Staatsexamen im Sommer will er endlich in die praktischen Kurse gehen, bei denen die Uni mit der nahen Uniklinik kooperiert. Auf dem Programm stehen Sachen wie Abdrücke vom Gebiss zu nehmen oder Zähne zu reinigen. Vorher steht noch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung an.

Diese Vorsorge vor praktischen Kursen ist Pflicht. Und sie ist sinnvoll, denn sie hilft, Infektions- und Krankheitsrisiken für Studierende zu minimieren – zum Beispiel mit Blick auf Erreger, die bei Blut-Blut-Kontakten übertragen werden können, wie Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Viren.

Für Frank Martin minimiert die Untersuchung allerdings nicht seine Infektionsrisiken, sondern seine Chancen auf die Teilnahme am praktischen Studium. Weil der Fall mittlerweile beim höchsten hessischen Gericht liegt und Martins Studium in Gefahr ist, haben wir seinen Namen geändert, um ihn vor weiterer Diskriminierung zu schützen.

Ich werde Zahnarzt!

Frank Martin

Von der Betriebsärztin bekommt Frank Martin einen Bogen vorgelegt. Gefragt wird darin unter anderem, ob er HIV habe. Martin fühlt sich beklemmt, befürchtet Konsequenzen, wenn er seine HIV-Infektion offenlegt. Also kreuzt er „Nein“ an. Dann die Frage, ob er mit einem HIV-Test einverstanden ist? Martin lässt die Frage offen.

Die Betriebsärztin habe nicht lockergelassen, ihn zum Test überredet. Martin lenkt ein. Dann kommt die Blutuntersuchung auf ihn zu.

Kindheitstraum Zahnarzt

Frank Martin bedeutet sein Studium alles. Für ihn steht schon im Kindesalter fest: „Ich werde Zahnarzt.“

Im Jahr 2012 dann der Schock: Martin ist kerngesund und verliebt in seinen Freund. Doch plötzlich liegt er wochenlang im Bett, mit Fieber und Ausschlag. Auch im Krankenhaus gibt es keinen Befund, bis ein junger Arzt einen HIV-Test vorschlägt. Das Ergebnis: positiv.

Nachdem Martin den ersten Schreck überwunden und seine Familie informiert hat, kreist ihm nur noch ein Gedanke im Kopf herum: „Was bedeutet das für meine berufliche Zukunft?“

Übergriffiges Nachforschen im Behandlungszimmer

Einige Tage nach der ersten betriebsärztlichen Untersuchung an der Uni sitzt Frank Martin wieder im Behandlungszimmer. Die Laborergebnisse seiner Blutuntersuchung sind da. Jetzt weiß auch die Betriebsärztin, dass er HIV-positiv ist.

Und Sie denken einfach, dass Sie Zahnmedizin studieren können?

Betriebsärztin zum HIV-positiven Studierenden Frank Martin

„Und Sie denken einfach, dass Sie Zahnmedizin studieren können?“, habe sie ihn gefragt und gefordert, alle drei Monate die Laborfunde zu seiner HIV-Behandlung einzureichen. Außerdem habe sie die Einberufung einer Expertenkommission angekündigt. Diese Kommission werde prüfen, ob und unter welchen Bedingungen er weiterstudieren dürfe.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Uni Marburg so mit Studierenden umgeht: Die Kontaktstelle HIV-bezogene Diskriminierung der Deutschen Aidshilfe kennt weitere Fälle. Gegenüber magazin.hiv ist die Betriebsärztin nicht zu einer Stellungnahme bereit – sie unterliege der ärztlichen Schweigepflicht. Auf das Angebot, sich durch Frank Martin davon entbinden zu lassen, geht sie nicht ein.

Nach der betriebsärztlichen Untersuchung bittet die Ärztin den Studenten Martin noch weitere Male in ihr Behandlungszimmer. Sie habe ihn nach der medizinischen Begleitung seiner HIV-Infektion gefragt, aber auch nach seinem privaten Umfeld, seinem Lebensstil. „Das ging viel zu weit“, findet Frank Martin. Doch er kooperiert – weil er weiterstudieren will und dank seiner HIV-Therapie auch kein Risiko für andere darstellt.

Intransparente Kommission – und Verletzung des Datenschutzes?

Die Ärztin fordert auch Akten und Befunde von seinem HIV-Arzt an und bindet offenbar Kolleg*innen der Universität ein, um die angekündigte Expertenkommission zu bilden. „Erst als mein Anwalt viel später die Unterlagen anforderte, erfuhr ich, wer überhaupt alles in dieser Kommission saß“, sagt Martin, „aber meine Daten wurden wohl weitergegeben. Ich bin anscheinend vogelfrei.“

Ob Betriebsärztin und Expertenkommission den Datenschutz eingehalten haben und die Kommission tatsächlich nicht wusste, welchen ihrer Studenten mit HIV sie begutachtet, ist unklar. Die Universität erklärt auf Anfrage, man äußere sich nicht zu laufenden Verfahren.

Für den Studenten Martin jedenfalls ist die Situation schwierig, da er sich in einem Abhängigkeitsverhältnis sieht. Seit der Begegnung im Behandlungszimmer laufe er Schleichwege, um seinen Kommiliton*innen nicht zu begegnen. Es rumore schon an der Fakultät, sagt Martin. Auch Kursbetreuer*innen hätten gefragt, ob er denn nun weitermachen dürfe.

Zusätzliche HIV-Kontrollen auf eigene Kosten – trotzdem Teilnahmeverbot

Die Expertenkommission gebiert schließlich eine Auflage: Ein Jahr lang soll Frank Martin monatlich durch eine Laboruntersuchung nachweisen, dass die Virenmenge in seinem Blut unter der Nachweisgrenze der üblichen Verfahren liegt. Danach werde man entscheiden, wie es für ihn weitergehe. Da die Laboruntersuchungen im Rahmen der HIV-Therapie nur alle drei Monate vorgenommen werden, müsste er acht dieser Tests aus eigener Tasche bezahlen.

Meine Daten wurden wohl weitergegeben. Ich bin anscheinend vogelfrei.

Frank Martin, HIV-positiver Studierender der Zahnmedizin

Hintergrund dieser Auflage ist offenbar, dass Martin in der Vergangenheit zwei Phasen hatte, in denen er seine Medikamente nicht einnahm. Einmal, vor mehr als sechs Jahren, war er nach Auskunft seines behandelnden Arztes emotional durch private Konstellationen belastet. Die zweite Phase fällt ins Jahr 2019 – damals vertrug Martin nach eigenen Angaben aufgrund einer anderen Behandlung die HIV-Medikamente nicht und nahm sie erst nach Ende der anderen Therapie wieder ein. Damals stieg die Viruslast in seinem Blut kurzzeitig an, sodass eine Übertragung theoretisch möglich gewesen wäre. Martin sei „dazu informiert, wie wichtig eine hohe Adhärenz [Anm. d. Red.: Therapietreue] ist, wenn er seinem Beruf nachgehen möchte“, schreibt sein Arzt abschließend.

Martin hält die Auflage der Uni für ein „diskriminierendes Kontrollregime“. Schließlich habe er seit der Phase im Jahr 2019 konstant niedrige HIV-Werte. Doch um sein Studium nicht zu gefährden, lenkt er gegenüber der Uni zunächst ein, jobbt nebenbei als Verkäufer, um die jeweils 150 Euro teuren monatlichen PCR-Tests zu finanzieren.

Strafendes Regime statt Gefahrenabwehr

Jacob Hösl ist Rechtsanwalt und vertritt Martin vor Gericht. Er sagt: „Die Auflagen hatten einen bestrafenden Charakter, weil die praktischen Kurse zu dem Zeitpunkt noch gar nicht angefangen hatten. Es geht aber darum, Gefahren abzuwenden und nicht Disziplin durchzusetzen.“

Dr. Hubertus von Schwarzkopf sitzt im Ausschuss für Arbeitsmedizin, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berät. Er hat einen solchen Fall nur selten erlebt. Der Experte für Arbeitsmedizin findet das Vorgehen der Betriebsärztin der Uni Marburg aus mehreren Gründen bedenklich:

Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient allein dem Schutz des Beschäftigten.

Dr. Hubertus von Schwarzkopf, Mitglied des Ausschusses für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

„Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient – anders als die Uni denkt – allein dem Schutz des Beschäftigten.“ Die Vorsorge habe beratenden Charakter, nach der Beratung bekomme man eine Teilnahmebestätigung. Es gehe also nicht um einen Eignungstest. Die Uni Marburg habe dieses Prinzip umgedreht, um andere – vermeintlich – zu schützen, und zwar „ohne erkennbare rechtliche Grundlage.“

Außerdem: „Eine Expertenkommission ist die Ultima Ratio und in ihrer Zusammensetzung und ihrem Ablauf klar definiert.“ Ihr sollten möglichst nebst Vertreter*innen des Arbeitgebers auch Vertreter*innen von Gesundheitsbehörde und Landesärztekammer, der*die behandelnde Ärzt*in sowie der*die Betroffene selbst angehören. Die Entscheidungen der Kommission hätten lediglich Empfehlungscharakter.

Diese Kommission hingegen sei unverhältnismäßig und zudem intransparent einberufen worden. Es sei völlig unklar gewesen, wer ihr angehört habe. „Es darf keine Wunschkommission sein, sondern es muss eine definierte Expertenkommission gebildet werden“, so von Schwarzkopf.

Als die praktischen Kurse im Sommer 2021 für Martin endlich in die Nähe rücken, stellt die Betriebsärztin ihm keine Eignungsbescheinigung aus, weil er sich ab Februar 2021 nicht mehr dem Kontrollregime der Uni unterwarf und monatlich seine Testergebnisse vorlegte. Die Uni entscheidet: er darf nicht teilnehmen. Für von Schwarzkopf ein klarer Verstoß gegen arbeitsmedizinische Vorschriften.

Wissenschaft kennt seit Jahren keine HIV-Übertragungen zwischen Ärzt*innen und Patient*innen

Die Wissenschaft ist sich einig, dass HIV in der zahnärztlichen Praxis faktisch nicht übertragen wird – weder von Patient*innen auf Ärzt*innen noch umgekehrt. Die Bundeszahnärztekammer stellte schon 2014 fest, in der internationalen Literatur gebe es keine beschriebenen Fälle von HIV-Übertragung durch Patient*innen auf Zahnärzt*innen. Daher müssten auch keine besonderen Maßnahmen von Ärztinnen für Hygiene- und Arbeitsschutz getroffen werden. John Hardie, der sich über 30 Jahre wissenschaftlich mit dem Thema Infektionsvermeidung beschäftigt hat, formulierte 2018 ein ähnliches Fazit: „Bei der Ausübung ihres Berufs besteht für Zahnmediziner*innen und ihre Mitarbeiter*innen kein Risiko, sich bei infizierten Patient*innen mit HIV anzustecken“.

Bei der Ausübung ihres Berufs besteht für Zahnmediziner*innen und ihre Mitarbeiter*innen kein Risiko, sich bei infizierten Patient*innen mit HIV anzustecken.

John Hardie, Zahnarzt im Ruhestand und Experte für Infektionskontrolle

Auch umgekehrt kennt die Forschung seit 2010 keine Fälle, in denen jemand aus dem Gesundheitswesen Patient*innen infiziert hat, so die „Amerikanische Gesellschaft für Epidemiologie im Gesundheitswesen“ (SHEA).

Wie sollte es auch überhaupt zu einer HIV-Übertragung von einer behandelnden Person auf Patient*innen kommen? Mit dem Skalpell ausrutschen, sich selbst in den Finger schneiden? Und dann mehrere Milliliter Blut in den Mund der behandelten Person übertragen?

Das sei nahezu ausgeschlossen, sagt Prof. Dr. Rainer Jordan, Direktor des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ). Die Realität gibt ihm Recht: Seit den 1990er-Jahren gab es weltweit nur vier be-schriebene Übertragungen von HIV-positivem medizinischem Personal auf Patientinnen. Dabei ging es nur einmal um einen Zahnarzt, der im Jahr 1990 sechs von ihm betreute Patientinnen mit HIV infizierte. Die Umstände der Übertragung – zum Beispiel Unfälle oder Absicht – konnten aber nie geklärt werden. Hinzu kommt, dass die Übertragungen zu einer Zeit passierten, als es noch keine wirksamen Kombinationstherapien gegen HIV gab – sie senken die Virenmenge im Blut so weit, dass nur ein minimales, theoretisches Übertragungsrisiko bleibt.

Jordan findet das Vorgehen der Uni Marburg ungewöhnlich. Ein HIV-Status sei eine Sache zwischen Betriebsärzt*in und studierender Person und gehe sonst niemanden etwas an. Eine bestehende HIV-Infektion nach zwischenzeitlich erhöhter Viruslast engmaschig zu beobachten, mache zwar Sinn, sagt er – aber immer im Interesse des*der Studierenden.

Was aber ist mit dem Infektionsrisiko durch mögliche Verletzungen, das die Universität Marburg sieht? „Grundsätzlich kann man sich verletzen, wie man will. Was zählt, sind Barrieretechnik wie Handschuhe und Schutzkleidung sowie Standardempfehlungen.“

HIV-Übertragungsrisiko lässt sich gegen Null minimieren

Zu den Standardmaßnahmen gehören zum Beispiel das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung aus Einmalhandschuhen, Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille/Schutzschild sowie die sachgerechte Reinigung, Desinfektion und Sterilisation aller bei der Behandlung benutzten Instrumente.

Der Hintergrund dieser Maßnahmen: Zahnärztinnen müssen immer damit rechnen, dass sie es mit Patient*innen mit ansteckenden Krankheiten zu tun haben – zum Beispiel mit Hepatitis B oder C, deren Erreger viel leichter übertragbar sind als HIV – und dass die Patient*innen nicht immer von diesen Krankheiten wissen.

Grundsätzlich kann man sich verletzen, wie man will. Was zählt, sind Barrieretechnik wie Handschuhe und Schutzkleidung sowie Standardempfehlungen.

Prof. Dr. Rainer Jordan, Direktor des Instituts der Deutschen Zahnärzte

Während also einerseits HIV-Medikamente die HIV-Vermehrung im Körper unterdrücken und so die Übertragungsgefahr minimieren (beim Sex ist sogar überhaupt keine Übertragung mehr möglich), schützen andererseits auch die von Jordan angesprochene Barrieretechnik und Standardmaßnahmen.

Und diese schon minimierten Risiken lassen sich weiter minimieren: Zum Beispiel dadurch, dass HIV-positive Chirurg*innen bei genau beschriebenen, besonders verletzungsträchtigen Tätigkeiten – etwa bei Eingriffen mit schlechter Sicht – doppelte Handschuhe tragen. So empfehlen es die Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung von Viruskrankheiten (DVV) und die Gesellschaft für Virologie.

Und nicht zuletzt gibt es die HIV-Post-Expositions-Prophylaxe, kurz PEP, um HIV-Infektionen nach einem wahrscheinlichen Kontakt mit HIV zu verhindern, beispielsweise bei einer Verletzung mit einem Instrument mit einer ausreichend großen Menge HIV-haltigen Bluts.

Rechtsstreit um praktische Kurse

Nachdem Frank Martin sein zweites Staatsexamen bestanden hat, sucht er Hilfe bei der Antidiskriminierungsstelle der DAH und bekommt rechtlichen Beistand von Jacob Hösl. Martin will, dass die Tests aufhören, die er selber bezahlen soll, und an den praktischen Kursen teilnehmen.

Im November 2021 kommt es zu einer ersten Entscheidung. Das Verwaltungsgericht in Gießen stellt fest, es gebe aus infektiologischer Sicht keinen Grund für den Ausschluss von Martin von den praktischen Kursen. Dabei orientiert sich das Gericht auch am Stand der medizinischen Wissenschaft.

Doch die Universität drängt weiter auf ein Teilnahmeverbot für Frank Martin. Wohl in Eile erstellt sie ein „Gefahrenkataster“, das Verletzungsrisiken während der praktischen Kurse katalogisiert. Die beiden Professorinnen, die die praktischen Kurse geben, versichern zudem kurz vor Weihnachten 2021 eidesstattlich, es bestehe eine erhöhte Verletzungsgefahr in der Praxis.

Wir haben bei HIV jahrzehntelange Erfahrung in der Medizin. Es gibt null Vorkommnisse.

Rechtsanwalt Jacob Hösl

Auf die Bitte von magazin.hiv um eine Stellungnahme antwortet die Pressestelle der Universität Marburg, man äußere sich nicht zu laufenden Verfahren. Auch zur Anzahl von Schnitt- und Stichverletzungen bei Studierenden des Fachbereichs Medizin und zur Frage, wie oft eine HIV-PEP sowie andere Maßnahmen der Akut- und Nachsorge von Nadelstichverletzungen angeboten wurden, könne man keine Angaben machen, da eine zahlenmäßige Erfassung nicht erfolge.

Martins Rechtsanwalt Jacob Hösl hält gegen die Universität Marburg: Er argumentiert, man dürfe mit dem Gefahrenkataster und den eidesstattlichen Versicherungen Verletzungsrisiken nicht mit einem Infektionsrisiko gleichsetzen. Schließlich müssten Martin und sein Gegenüber gleichzeitig verletzt sein und eine ausreichende Menge Blut übertragen werden – was nicht plausibel sei. „Wir haben bei HIV jahrzehntelange Erfahrung in der Medizin. Es gibt null Vorkommnisse. Daran ist die Uni gebunden. Die Wissenschaft schränkt also die Maßnahmen der Verwaltung ein“, sagt Jacob Hösl.

Universität ignoriert Urteil und geht an höchstes Verwaltungsgericht

Trotz allem ignoriert die Präsidentin der Universität Marburg das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen und schließt vor Weihnachten 2021 Frank Martin erneut von den praktischen Kursen aus, um die „öffentliche Ordnung herzustellen und Gefahren für andere auszuschließen“, so steht es im Bescheid.

Anfang Januar 2022 gibt dann sogar der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren der Universität Marburg recht – auf Grundlage des Hochschulrechts. Martin darf also nicht teilnehmen.

Grob fehlerhaft, findet sein Anwalt Jacob Hösl. Man könne nicht erst den Infektionsschutz heranziehen, an den die Uni gebunden sei, und sich dann auf das Hochschulrecht – also quasi Hausrecht – stützen.

„Da gucken Sie die Wände an“, sagt Frank Martin. „Für mich ist dann hier wohl Stopp. Meine Träume und Ziele sind kaputt. Zurzeit habe ich gar keinen Antrieb. Ich weiß nicht, was ich machen soll.“ Denn selbst, wenn er weiter studieren dürfe, befürchtet er, nicht mehr objektiv bewertet zu werden. „Dabei ging es nur um ein paar verdammte Labortage in der Praxis. Hätte ich mir nur selber die Abdrücke vom Gebiss nehmen dürfen.“

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