Leben mit Drogen

Neue Leitlinie zur Behandlung von Menschen, die Opioide konsumieren

Von Holger Sweers
Bild zum Beitrag Neue Leitlinie Opioidbezogene Störungen
© DAH, Bild: Renata Chueire

Fast drei Jahre wurde an ihr gearbeitet, im Februar 2026 wurde sie veröffentlicht: Die Leitlinie „Opioidbezogene Störungen“ macht Hoffnung auf eine bessere medizinische Versorgung, so Dirk Schäffer von der Deutschen Aidshilfe, der an ihr mitgearbeitet hat.

Dirk, die neue Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie ist eine sogenannte S3-Leitlinie. Kannst du uns erläutern, was S3-Leitlinien sind?

S3-Leitlinien sind die höchste Qualitätsstufe[1] evidenzbasierter medizinischer Leitlinien in Deutschland, herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Sie basieren auf systematischer Erhebung der wissenschaftlichen Fakten, ihrer Bewertung und einem strukturierten Konsensprozess durch Expert*innen. S3-Leitlinien bieten damit evidenzbasierte Behandlungsempfehlungen und dienen der Vereinheitlichung von Behandlungsstandards, etwa in der Suchtmedizin.

Noch viel zu oft müssen sich [Opioide konsumierende] Patient*innen mit Therapien und Auflagen herumschlagen, die nicht zu ihrer Lebenssituation passen und die ihren Alltag unnötig erschweren.

Dirk Schäffer, Referent für Drogen und Strafvollzug der Deutschen Aidshilfe

Mitgewirkt haben um die 70 Personen, darunter du als Drogenreferent der Deutschen Aidshilfe und auch als Aktivist der Selbsthilfe. In der Leitlinienkommission standest du für die Bürger*innen- und Patient*innenbeteiligung. Wie sah diese Arbeit aus?

Ich war erstmals Teil eines solchen Prozesses und hatte den Vorsitz einer Arbeitsgruppe zum Thema Selbsthilfe bzw. Selbstorganisation. Darüber hinaus war ich auch Mitglied einer weiteren Arbeitsgruppe zum Thema Versorgungsfragen. In diesen Arbeitsgruppen haben wir uns mehrere Male online getroffen und die entsprechenden Abschnitte der Leitlinie erarbeitet, diskutiert und schließlich zum Konsens gebracht.

Was sind die Ziele der Leitlinien?

An erster Stelle steht, dass die Versorgungsqualität verbessert werden soll. Das ist auch dringend nötig, denn noch viel zu oft müssen sich Patient*innen mit Therapien und Auflagen herumschlagen, die nicht zu ihrer Lebenssituation passen und die ihren Alltag unnötig erschweren.

Ein Beispiel ist, dass viele Ärzt*innen sogenanntes retardiertes Morphin für die Take-Home-Versorgung ausschließen – das heißt, man muss für jede Tablette in die Praxis kommen, anstatt das Medikament wie bei anderen Wirkstoffen für mehrere Tage mit nach Hause zu bekommen.

Die Praxen sind voll und es ist kein Platz für neue [Substitutions-]Patient*innen.

Dirk Schäffer, Deutsche Aidshilfe

Ein weiteres Ziel ist die bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligten an der Patient*innenversorgung. Die Leitlinie richtet sich an Fachpersonal im ambulanten, stationären und teilstationären Bereich. Dazu gehören unter anderem Ärzt*innen in der Grundversorgung und Spezialversorgung, Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen, aber auch Pflegekräfte und Sozialarbeiter*innen.

Und nicht zuletzt sollen die Leitlinien auch dazu beitragen, dass mehr Ärzt*innen in die Behandlung opioidabhängiger Menschen einsteigen. Denn leider zeigen die jüngsten Daten zum Substitutionsregister, dass die Zahl der substituierenden Ärzt*innen auf einen historischen Tiefstand gesunken ist.

2025 haben gut 2.300 Ärzt*innen fast 79.000 Substitutionspatient*innen behandelt, wobei 501 von diesen Ärzt*innen nur jeweils bis zu zehn Patient*innen hatten, weil sie keine suchtmedizinische Qualifikation haben, sondern im Rahmen des sogenannten Konsiliarverfahrens unter Anleitung einer suchtmedizinisch erfahrenen Person handeln. Das Ergebnis: Die Praxen sind voll und es ist kein Platz für neue Patient*innen.

Die ersten Leitlinien zur „Therapie der Opiatabhängigkeit“ wurden 2011 bis 2013 entwickelt, um insbesondere die Substitutionstherapie zu regeln. Was hat sich seither getan, was sind die Neuerungen bei den aktuellen Leitlinien?

Es ist nicht ganz einfach, die mehr als 270 Seiten Leitlinie in aller Kürze zusammenzufassen. Allerdings kann man einige bemerkenswerte Veränderungen herausgreifen. Zum Beispiel schon allein, dass es ein Kapitel zur stützenden Funktion der Suchtselbsthilfe und zur Selbstorganisation von Menschen gibt, die Opioide konsumieren – diese Wirkung ist ja wissenschaftlich mittlerweile gut belegt. Das hat sich dann in den Empfehlungen 13.1 bis 13.3 niedergeschlagen, dass nämlich Patient*innen immer auch auf regionale Selbsthilfegruppen und Online-Selbsthilfeangebote hingewiesen werden sollen.

„Die Auswahl des Arzneimittels zur Substitutionsbehandlung sollte sich nach der von Betroffenen präferierten und zugelassenen Applikationsform richten.“

Zitat aus der S3-Leitlinie Opioidbezogene Störungen

Außerdem würde ich die verstärkte Einbeziehung der Patient*innen bei der Wahl des Medikaments und der Anwendungsform hervorheben. Der entsprechende Satz in der Leitlinie heißt: „Die Auswahl des Arzneimittels zur Substitutionsbehandlung sollte sich nach der von Betroffenen präferierten und zugelassenen Applikationsform richten.“

Grundlage dafür ist auch, dass jetzt alle zur Substitutionsbehandlung zur Verfügung stehenden Wirkstoffe wie Methadon, Levomethadon, Buprenorphin, Buprenorphin/Naloxon, retardiertes Morphin oder Diamorphin gleichrangig bewertet werden.

Viele denken beim Thema Therapie für Menschen, die Opioide konsumieren, wahrscheinlich an das Ziel Abstinenz. Kommt dieses Thema eigentlich auch in den Leitlinien vor?

Ja, aber vor allem in dem Sinne, dass mit den Patient*innen besprochen werden soll, was ein realistisches Ziel für sie ist – die langfristige Substitutionstherapie oder eine qualifizierte Entzugsbehandlung zum Erreichen einer Abstinenz. Und wenn sich Patient*innen in einer Substitutionsbehandlung befinden, soll ein Entzug nur dann angeboten werden, wenn ansonsten die Ziele der Substitution gefährdet sind oder ein Abbruch droht oder wenn Patient*innen selbst immer wieder den Wunsch nach einer Entzugsbehandlung äußern.

In der Leitlinie gibt es auch Empfehlungen zum Thema Schadensminimierung, also zur Senkung der Risiken beim Opioidkonsum. Das würde man ja in einer klassischen Behandlungsleitlinie nicht unbedingt erwarten, oder?

Ich persönlich war auch sehr überrascht, dass die Leitlinie Empfehlungen zum Thema Schadensminderung aufgenommen hat. Konkret werden die bedarfsgerechte Vergabe von Konsumutensilien, Drogenkonsumräume, Take-Home-Naloxon – um bei Drogennotfällen Leben zu retten –, Straßensozialarbeit und niedrigschwellige Kontaktläden genannt. Der Gedanke ist, dass man mit diesen Angeboten die Gesundheit erhält – zum Beispiel, indem man Übertragungen von HIV und Hepatitis C, Abszesse oder Überdosierungen verhindert – und die Inanspruchnahme von Therapien und Behandlungen verbessert.

Ich habe die klare Erwartung, dass Mediziner*innen in der Substitutionsbehandlung diese Leitlinien ernst nehmen und die Empfehlungen, die alle auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse in hoher Übereinstimmung verabschiedet wurden, auch in die Praxis umsetzen.

Dirk Schäffer, Referent für Drogen und Strafvollzug der Deutschen Aidshilfe

Gibt es noch etwas, was du hervorheben willst?

Ich habe mich sehr gefreut, dass das Thema Take-Home-Naloxon mit einer klaren Empfehlung benannt wird. Naloxon soll opioidabhängigen Personen zur Verringerung drogenbedingter Todesfälle zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Substitutionsbehandlung und ich habe Hoffnung, dass diese Empfehlung zur flächendeckenden Verbreitung von Naloxon-Nasensprays beiträgt. Leider ist es nämlich noch immer so, dass Menschen, die sich Naloxon-Spray verschreiben lassen wollen, oft vor unnötigen Hürden stehen.

Welche Hoffnung verbindest du mit den neuen Leitlinien?

Ich habe die klare Erwartung, dass Mediziner*innen in der Substitutionsbehandlung diese Leitlinien ernst nehmen und die Empfehlungen, die alle auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse in hoher Übereinstimmung verabschiedet wurden, auch in die Praxis umsetzen.

Dies gilt insbesondere für die engere Einbeziehung der Patient*innen in wesentliche Entscheidungen über Behandlungsziele, eingesetzte Medikamente und Anwendungsformen. Auch die Empfehlung zu Take-Home-Naloxon ist extrem wichtig für die Selbstbestimmung und Teilhabe.

Und nicht zuletzt bieten die Leitlinien Menschen, die sich damit beschäftigen, ob sie in der Substitutionsbehandlung aktiv werden wollen, einen klaren und verlässlichen Rahmen und eine gute Grundlage für eine Entscheidung für diese wichtige Behandlungsform.

Die neuen S3 Leitlinien sind hier zu finden:


[1] Anm. d. Red.: S1-Leitlinien sind Handlungsempfehlungen von Expert*innengruppen, die informell einen Konsens finden; S2k-Leitlinien sind konsensbasierte Leitlinien eines repräsentativen Gremiums, die in einem strukturierten Verfahren einen Konsens finden; S2e-Leiltinien sind evidenzbasierte Leitlinien, die auf systematischer Recherche, Auswahl und Bewertung der Literatur basieren. S3 Leitlinien verbinden die evidenz- und die konsensbasierten Leitlinien; vgl. https://www.awmf.org/regelwerk/stufenklassifikation-nach-systematik


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