Für die Behandlung von Menschen mit HIV/Aids erhalten Ärzte künftig zusätzlich zum normalen Honorar eine pauschale Vergütung. Darauf haben sich der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt. Die bundesweit einheitliche Pauschale soll den erhöhten Aufwand abdecken, der bei der Behandlung von Menschen mit HIV erforderlich ist, und damit die Qualität der Behandlung sichern.

45,50 Euro können die Schwerpunktärzte pro Patient und Quartal abrechnen. Erhält der Patient eine antiretrovirale Therapie, erhöht sich der Betrag auf 76,13 Euro. Liegt eine HIV-assoziierte Erkrankung oder eine Koinfektion vor, bekommen die Ärzte 105,75 Euro.

Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juli. Voraussetzung für die Zusatzzahlung ist, dass der Arzt die Bedingungen einer Qualitätssicherungsvereinbarung erfüllt, die ebenfalls neu beschlossen wurde.

Details sind unter anderem im Deutschen Ärzteblatt nachzulesen.

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Holger Wicht

Holger Wicht, Journalist und Moderator, ist seit 2011 Pressesprecher der Deutschen Aidshilfe

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