“Mit neuem Mut” gegen Armut und soziale Ausgrenzung
Die Antragsfrist endet am 28.09.2009
Auf dem Internetportal des BMAS werden unter anderem folgende Zielsetzungen genannt, die mit den Projekten erreicht werden sollen:
„Mit dem Europäischen Jahr 2010 gegen Armut und soziale Ausgrenzung soll das öffentliche
Bewusstsein für die Risiken sozialer Ausgrenzung gestärkt und die Wahrnehmung für ihre vielfältigen Ursachen und Auswirkungen geschärft werden. Es gilt daher, einen sensibleren Umgang von Politik und Medien mit den betroffenen Menschen zu erreichen. Dabei soll Vorurteilen und möglichen Diskriminierungen in vielen Bereichen unseres Alltags gegenüber von Armutsrisiken und Ausgrenzung Betroffenen begegnet und gleichzeitig Ansätze zu deren Überwindung aufgezeigt werden.“
Ziele des Europäischen Jahres 2010 sind demnach:
- Das öffentliche Bewusstsein für die Risiken sozialer Ausgrenzung / Armutsrisiken zu stärken und die Wahrnehmung für ihre vielfältigen Ursachen und Auswirkungen zu schärfen.
- Öffentlichkeit und Politik auf verschiedenen Ebenen für mehr Engagement zu gewinnen und von ihnen einen sensibleren Umgang mit den betroffenen Menschen zu erreichen.
- Vorurteilen und möglichen Diskriminierungen im Alltag gegenüber von Armutsrisiken und Ausgrenzung Betroffenen zu begegnen und Ansätze zu deren Überwindung aufzuzeigen.
- Mit den Themen des Jahres möglichst viele Menschen zu erreichen und die Notwendigkeit weiterer gemeinsamer Anstrengungen zur Überwindung sozialer Ausgrenzung deutlich zu machen und
- nachhaltige Wirkungen über 2010 hinaus zu erreichen.
Breites Spektrum für Projektanträge
Das Spektrum der möglichen Anträge ist dabei breit gefasst: Es reicht von öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Projekten, Zusammenkünften und Veranstaltungen, Studien, Wettbewerben und Fortbildungsangeboten bis zu Berichterstattungen über Themen und Aktionen des EJ 2010. Der Fokus soll darauf gerichtet sein, das Thema „Armut und soziale Ausgrenzung“ öffentlich zu machen.
Die Anträge müssen dabei in eines der drei Themenfelder passen:
1 | „Jedes Kind ist wichtig – Entwicklungschancen verbessern!“
2 | „Wo ist der Einstieg? – Mit Arbeit Hilfebedürftigkeit überwinden!“
3 | „ Integration statt Ausgrenzung – Selbstbestimmte Teilhabe für alle Menschen!“
Förderbeträge bis zu 40.000 EUR möglich
Die maximale Zuwendungshöhe pro Projekt beträgt 40.000 Euro. In die Finanzierung müssen mindestens 15% Mittel aus anderen Quellen eingebracht werden. Dieses können andere öffentliche Mittel, Eigenmittel und private Drittmittel sein.
Es werden nur Projekte gefördert, die zwischen dem 1. Februar 2010 und dem 31. Dezember 2010 beginnen, durchgeführt und abgeschlossen werden.
Alle Informationen befinden sich auf der Internetseite des BMAS. Dort stehen zahlreiche Dokumente (u.a. Nationale Strategie, Förderrichtlinie, Antragsformular, Ausfüllhilfe zum Antrag) zum Runterladen bereit.
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