Sachsen: Keine routinemäßigen HIV-Tests für Asylbewerber mehr
Dies regelt eine zum 20. August in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift der sächsischen Ministerien des Innern sowie für Soziales und Verbraucherschutz.
In der bisher gültigen Fassung dieser Vorschrift hieß es, jeder Asylbewerber habe sich einer Gesundheitskontrolle durch das zuständige Gesundheitsamt zu unterziehen, zu der bei Personen ab 14 Jahren auch Tests auf Syphilis, Hepatitis B und C sowie HIV gehörten.
Von Zwangstests wollte das sächsische Sozialministerium aber nicht sprechen: „Niemandem, der sich gegen den HIV-Test aussprach, wurde zwangsweise Blut abgenommen und auf HIV untersucht“, erklärte Pressesprecherin Annett Hofmann. Allerdings habe die Blutuntersuchung auf HIV zum Standardprogramm bei der Erstuntersuchung gezählt. „Darauf wurde der Asylbewerber hingewiesen. Natürlich blieb dem Asylbewerber oft zu wenig Zeit, um sich mit der Problematik entsprechend auseinanderzusetzen“, so Hofmann weiter.
Die neue Verwaltungsvorschrift entspreche nun den eigenen Standards für den HIV-Test, vor allem, dass er nur im Zusammenhang mit Beratung angeboten werden sollte.
Auf HIV getestet wurden von 2010 bis zum Juli 2015 rund 28.000 Asylbewerber, 56 (0,2 Prozent) von ihnen erhielten ein positives Testergebnis. Die meisten, so Pressesprecherin Hofmann, hätten bereits von ihrer Infektion gewusst.
Positive Testergebnisse würden den Betroffenen möglichst mit einem Dolmetscher mitgeteilt. Sie würden dann über Hilfe- und Therapiemöglichkeiten informiert, auf Wunsch werde ein Kontakt zur nächstgelegenen Aidshilfe vermittelt.
(hs)
Weitere Informationen
Deutsche AIDS-Hilfe: HIV-Zwangstests in Bayern jetzt abschaffen (Pressemitteilung vom 15.08.2014)
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