Schutz durch Therapie: Freispruch für HIV-Positiven
Der 42-Jährige war von zwei Frauen angezeigt worden, nachdem er mit ihnen Geschlechtsverkehr ohne Kondom hatte und sie erst hinterher über seine HIV-Infektion aufklärte.
Ein im Zeugenstand vorgetragenes Gutachten von Dr. Heinrich Rasokat, Leiter der Infektiologie an der Kölner Uniklinik, wo der Angeklagte seit 2012 in Behandlung ist, hatte das Gericht überzeugt: Eine kontrollierte und gut eingestellte Therapie mit HIV-Medikamenten sei ein „besserer Schutz vor einer Übertragung als ein Kondom“, erläuterte Rasokat laut einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers. Auch die Behandlung des Beschuldigten sei erfolgreich. Weder zum Tatzeitpunkt noch heute habe man das Virus bei ihm nachweisen können, folglich habe er die Frauen gar nicht mit HIV anstecken können.
HIV-Tests bei den Klägerinnen hatten zudem bestätigt, dass diese nicht mit HIV infiziert worden waren.
„Wir haben heute viel über medizinischen Fortschritt gelernt“, sagte der vorsitzende Richter in seiner Urteilbegründung und lobte den Beschuldigten zudem für seine konsequente Therapietreue als „Musterpatienten“.
Nach Auffassung der Deutschen Aidshilfe ist die Strafbarkeit der (potentiellen) HIV-Übertragung generell kontraproduktiv. Sie bürdet HIV-Positiven die alleinige Verantwortung auf und konterkariert die wichtige Botschaft, dass alle Beteiligten selbst für ihren Schutz verantwortlich sind.
(ascho)
Quelle/weitere Informationen:
Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger
Positionspapier der Deutschen AIDS-Hilfe zur Kriminalisierung von Menschen mit HIV
„Niemand ist davor gefeit, beschuldigt zu werden“, Beitrag auf magazin.hiv zum Thema „HIV vor Gericht“
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