Verbraucherschutz

Vom Reinheitsgebot für Bier lernen

Von Gastbeitrag
Wer Schwarzmarktdrogen konsumiert, kennt in aller Regel nicht ihren tatsächlichen Wirkstoffgehalt und auch nicht die Nebenwirkungen von Streckmitteln. Das birgt hohe Risiken, die sich durch „Drug-Checking“ mindern ließen. Von Gerrit Kamphausen

(Der Beitrag erschien erstmals im 2. Alternativen Drogen- und Suchtbericht. Wir danken dem Papst-Verlag und Gerrit Kamphausen für ihr Einverständnis zur Veröffentlichung.)

Die Vorteile von Verbraucherschutzgesetzen im Bereich Drogen sind lange bekannt und nicht von der Hand zu weisen. Ein Beispiel ist das US-amerikanische „Lebensmittel- und Drogenreinheitsgesetz“ (Pure Food and Drug Act) von 1906, mit welchem den Scheinmedikamenten der damals zahlreichen Quacksalber der Markt genommen wurde. Das bekannteste Beispiel ist sicherlich das deutsche Reinheitsgebot für Bier, das seine Ursprünge bereits im 12. Jahrhundert hat und der Bierpanscherei entgegenwirken sollte.

Für Konsument_innen illegaler Drogen gibt es – politisch gewollt, aber nicht zu rechtfertigen – keinen Verbraucherschutz. Stattdessen gilt für Drogenschwarzmärkte folgende Gesetzmäßigkeit: Erstens werden die Drogen stärker (zum Beispiel Schnaps statt Bier während der Alkoholprohibition in den USA), was auch als „Ehernes Gesetz der Prohibition“ (Iron Law of Prohibition) bezeichnet wird. Zweitens werden diese stärkeren Substanzen häufig mit Streckmitteln verunreinigt, bevor sie auf den Schwarzmarkt kommen. Das macht sie wieder schwächer, zugleich wird ihre Qualität insgesamt deutlich gemindert und die Schädlichkeit für die Gesundheit des Einzelnen wie auch die Gesellschaft massiv gesteigert.

Gefährlich: schwankender Reinheitsgehalt und Beimengungen

Eine problematische Folge der unkontrollierten Produktion ist der stark schwankende Reinheitsgehalt. Unterschiedliche Reinheitsgrade werden bereits bei der Herstellung erreicht, weil sie in illegalen, versteckt betriebenen Laboren erfolgt. Hinzu kommt der unbekannte Anteil weiterer Beimengungen am Gesamtgewicht der jeweiligen Droge. Die Konsument_innen wissen daher nicht, wie hoch der Anteil der Reinsubstanz in einer Einzeldosis ist, was zu Überdosierungen führen kann.

Problematisch können aber auch die Beimengungen sein. Wie schädlich sie sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Art der Droge, der Art des Streckmittels und etwaigen Wechselwirkungen, aber auch vom individuellen Konsummuster, beispielsweise der durchschnittlich konsumierten Menge, der Konsumfrequenz und der Konsumform. Allerdings gibt es für jede Droge einige wenige Streckmittel, die hochgiftig sind und zum Tod führen können.

Tödliche Mischung: Heroin und Fentanyl

Die fehlende Kenntnis des genauen Reinheitsgehalts kann vor allem bei Opiatkonsum zu Überdosierungen führen. Problematisch sind dabei auch Beimengungen weiterer Opiate. Diese können bereits als Nebenprodukt der Herstellung von Morphin und Heroin entstehen, werden aber auch nachträglich hinzugefügt. Gesondert zu nennen ist dabei Fentanyl, das um ein Vielfaches stärker als Heroin ist, sodass sich mit kleinen Fentanyl-Mengen große Mengen Heroin strecken oder sogar ganz ersetzen lassen. Hier kann es sehr leicht zu einer Überdosierung mit Todesfolge kommen.

Bei intravenösem Konsum können auch an sich unbedenkliche Streckmittel zu Schäden führen, so etwa durch Ablagerungen in den Venen. Heroin aus Afghanistan kann in seltenen Fällen mit Milzbrand (Anthrax) belastet sein. Die Bakterien siedeln vermutlich auf Tierhäuten, in denen das Heroin gelagert und geschmuggelt wird, und können dann bei der Drogeninjektion zu Infektionen führen.

Streckmittel im Kokain: von „unbedenklich“ bis „potenziell tödlich“

Seit es nur noch auf dem Schwarzmarkt erhältlich ist, wird auch Kokain gestreckt. In Deutschland ist das seit der Weimarer Republik der Fall. Da überrascht es nicht, dass die verschiedenen Streckmittel das gesamte Spektrum von „unbedenklich“ bis „potenziell tödlich“ abdecken.

Gängig waren oder sind alle weißen Pulver aus der Hausküche, zum Beispiel Milchzucker, Kartoffelstärke oder Puderzucker. Aber auch pharmakologisch relevante Substanzen wie etwa Lokalanästhetika und Amphetamine wurden und werden gern verwendet, deren Auswirkungen auf den Konsum von ihrer Reinheit und Schädlichkeit abhängen.

Seit einigen Jahren wird bereits bei Herstellung von Kokain ein hauptsächlich in der Tiermedizin eingesetztes Wurmmittel beigemischt. Es heißt Levamisol und verstärkt bzw. verlängert die Kokain-Wirkung. Bei regelmäßigem Konsum sterben die weißen Blutkörperchen ab und werden im schlimmsten Fall auch nicht mehr neu gebildet. Wenn diese Krankheit nicht behandelt wird, kann sie zum Tod führen.

Bei Pillen wird vor allem falsch deklariert

Die meisten Ecstasy-Tabletten sind sauber, teils aber hoch dosiert oder mit stark schwankendem MDMA-Anteil. Insgesamt ist die Lage bei Pillen besonders unübersichtlich, da hier weniger gestreckt als falsch deklariert wird. Auf diese Weise werden verschiedene Amphetamine, Cathinone, Piperazine, Phenetylamine und sonstige Research Chemicals als Ecstasy verkauft, mit teils erheblichen Risiken für die Konsument_innen. Hier einige besonders bedenkliche Funde der letzten Jahre, über die 2015 im Schweizer Drogenforum Eve & Rave berichtet wurde:

  • Eine Pille enthielt ein Pflanzenschutzmittel namens Mecoprop (MCPP), außerdem GHB, Koffein und Amphetamin;
  • Mit erschreckender Regelmäßigkeit taucht das hochgiftige Amphetamin PMMA in Ecstasy-Tabletten auf, was immer wieder zu Todesfällen führt. Zuletzt sind zum Jahreswechsel 2014/15 mehrere Personen an PMMA gestorben.
  • Gleich aussehende Pillen, von denen manche gut, andere schlecht sind (2014 waren davon beispielsweise Pillen betroffen, die das Logo eines großen deutschen Speiseeis-Herstellers tragen): Eine Pille kann eine hohe Menge des erwünschten MDMA enthalten, eine andere beispielsweise Amphetamin, Koffein oder Methamphetamin.

Diese Beispiele zeigen, dass Drogenkonsument_innen bisher nicht auf Verbraucherschutz durch Produktsicherheit zählen können. Die drogenpolitische Minimalforderung kann daher nur lauten, das sogenannte Drug-Checking zu ermöglichen. Dazu gehört einmal der Labortest selbst, aber auch die sachgerechte Verbreitung der Testergebnisse, beispielsweise über das Internet. Für Sozialarbeiter_innen bietet sich hier außerdem die Gelegenheit, mit den Drogenkonsument_innen in Kontakt zu treten und über das Drug-Checking hinaus helfend tätig zu werden.

In den Niederlanden, der Schweiz, in Österreich und – mit Einschränkungen – sogar in den drogenpolitisch eher reaktionär geprägten USA ist es bereits möglich, Drogen auf ihre Inhaltsstoffe und ihren Reinheitsgehalt testen zu lassen, wobei die rechtliche und praktische Umsetzung jeweils unterschiedlich ist. Und wenn man ganz genau hinschaut, finden sich selbst in Deutschland erste Ansätze, Drogen auf ihre Inhaltsstoffe zu testen.

Verbraucherschutz durch Drug-Checking

  • In den Niederlanden ist Drug-Checking am längsten etabliert. Nach den ersten Tests, die bereits Ende der 1980er-Jahre stattfanden, wurde 1992 das „Drug Information and Monitoring System“ (DIMS) geschaffen. Dabei werden in 22 Teststellen Pillen aus dem ganzen Land getestet. Vor besonders schädlichen Tabletten wird gesondert gewarnt. Neu integriert in dieses etablierte System wurde ein „Meldepunkt“ für neue psychoaktive Substanzen.
  • In der Schweiz wird Drug-Checking unter anderem seit 2001 von saferparty.ch, einer städtischen Hilfseinrichtung in Zürich, angeboten. Auch der Szeneverein Eve & Rave veröffentlicht Drug-Checking-Ergebnisse und bietet zusätzlich ein Internetforum für die Diskussion. Für hochdosierte und falsch deklarierte Pillen werden Warnungen veröffentlicht, ebenso bei Funden ungewöhnlicher oder neuer Substanzen. Nicht veröffentlicht werden Ergebnisse sauberer und angemessen dosierter Pillen, um Konsument_innen keinen Kaufanreiz zu geben.
  • In Österreich werden bereits seit 1997 Ergebnisse von Drogentests veröffentlicht, im Gegensatz zu den Testreihen der anderen genannten Länder auch die Befunde untersuchter Speed- und Kokainproben. Deutlich geworden ist dabei beispielsweise, dass das Levamisol-Problem bei Kokain tatsächlich ausgeprägt ist.
  • In den Vereinigten Staaten kann man seit 2001 zumindest an ein Labor Pillen schicken, um sie kostenpflichtig testen zu lassen. Die Ergebnisse werden dann unter ecstasydata.org veröffentlicht. Zusätzlich können Konsument_innen unter pillreports.net „Pillenberichte“ verfassen und nachlesen.

Die Bundesregierung sperrt sich noch

In Deutschland warnt bisher die Polizei auf lokaler Ebene, wenn beispielsweise überdurchschnittlich starkes Heroin im Umlauf ist oder besonders giftige Ecstasy-Pillen gefunden wurden. Dazu muss es aber immer erst zu Funden und Beschlagnahmungen, vielleicht sogar zu Notfällen kommen. Dass es auch anders geht, zeigt das Projekt legal-high-inhaltsstoffe.de, wo sogenannte Räuchermischungen und Badesalze auf ihre zum Teil gefährlichen Inhaltsstoffe untersucht, die Ergebnisse veröffentlicht und in Internetforen zur Diskussion gestellt werden.

Derselbe Ansatz der Prävention und Schadensminimierung müsste eigentlich auch bei allen andern Drogen gelten. Doch hier sperrt sich die Bundesregierung gegen die Einführung von Drug-Checking – eine aus gesundheitspolitischer Sicht nicht zu rechtfertigende Versorgungslücke, die nach geltendem Recht auch ohne Gesetzesänderung geschlossen werden könnte. Warum das sinnvoll ist, ließe sich auch leicht begründen. Gerade die hohe gesellschaftliche Wertschätzung des Reinheitsgebots für Bier könnte dazu genutzt werden, die drogenpolitische Forderung nach „Drug-Checking“ verständlich zu machen.

Drug-Checking-Websites:

Österreich: Checkit! Kompetenzzentrum für Freizeitdrogen

Schweiz: Drogenforum Eve & Rave: aktuelle Warnungen

Schweiz: saferparty.ch

Niederlande: Drogeninformations- und Überwachungssystem DIMS von Trimbos (in Niederländisch)

USA: Ergebnisse von Ecstasy-Labortests er exstasydata.org (in Englisch)

Internationale Bibliothek drugtext.org (in Englisch)

Internationale Datenbank pillreports.net mit Ecstasy-Testergebnissen (in Englisch)

 

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