Sexuelle und reproduktive Rechte

Der Staat im Uterus

Von Gastbeitrag
Schild auf Demo für das Recht auf Abtreibung
Wieder einmal steht das Recht auf Abtreibung zur Debatte. Allerdings kann kein Gesetz der Welt Frauen dazu zwingen, ein Kind zur Welt zu bringen.

Von Elsa Koester*

Sie ist wieder da, die Debatte über Abtreibung. Fast 25 Jahre ist es in Deutschland her, dass der Strafrechtsparagraf 218 das letzte Mal geändert wurde.

Nun wird er wieder infrage gestellt – allerdings von rechts. Radikale Abtreibungsgegner nutzten den Paragrafen 219a, der die ärztliche Information über Abtreibung unter Strafe stellt, als Einfallstor, um die Debatte zu entfachen: Massenhaft zeigten sie Ärztinnen an, die über Schwangerschaftsabbrüche informierten.

Die Regierungskoalition bemühte sich zwar, Rechtssicherheit zu schaffen, doch inzwischen sind die Angreifer bis ins Zentrum des öffentlichen Diskurses vorgedrungen: zu Anne Will, wo Anfang Februar unter anderem der Abtreibungskritiker und CDU-Abgeordnete Philipp Amthor diskutierte.

Längst ging es dabei um das Recht auf Abtreibung an sich. Also auch um §218.

Längst geht es um das Recht auf Abtreibung an sich

Dass die Debatte gerade jetzt wieder aufflammt, überrascht nicht. Denn in jedem gesellschaftlichen Umbruch wird über Geschlechterrollen und die Bevölkerungspolitik gestritten – und über staatliche Zugriffsrechte auf den Uterus.

In der Weimarer Republik waren es Sozialdemokraten und Kommunistinnen, die eine Streichung des Abtreibungsverbots forderten, das bereits seit 1871 in §218 geregelt wird. 1926 gelang es ihnen, die darin festgelegte Zuchthausstrafe aufzuweichen, ein Jahr später wurde Abtreibung legal, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr war.

Diese Aufweichung machten die Nazis 1933 als Erstes rückgängig. 1943 führten sie die Todesstrafe für jene ein, die mehrfach Abtreibungen durchführten, im NS-Jargon „Täter, die die Lebenskraft des deutschen Volkes fortgesetzt beeinträchtigen“.

In jedem gesellschaftlichen Umbruch wird über Geschlechterrollen gestritten

Die im Westen nach 1945 wieder eingesetzten alten Abtreibungsparagrafen wurden erst Anfang der 1970er anlässlich einer Reform des Strafgesetzbuches erneut angegriffen. Diesmal von links.

Nach den Umbrüchen von 1968, inmitten der Debatte über die Neuordnung von Gesellschaft, Geschlechtern und Produktion, kämpften Frauen um die Selbstbestimmung über ihren Körper: „Mein Bauch gehört mir“, damit forderten sie die Abschaffung von §218.

Tatsächlich beschloss der Bundestag 1974 die straffreie Abtreibung in den ersten zwölf Wochen. Fünf CDU-regierte Länder klagten jedoch und kamen durch.

Karlsruhe erklärte die Fristenregelung für verfassungswidrig, die Indikationsregelung trat in Kraft, die die Strafverfolgung der rechtswidrigen Abtreibung bei attestierten medizinischen und sozialen Gründen aussetzte.

Die Angst vor dem Weiblichen

Auch nach der Wende wurde die Neuordnung der Gesellschaft genutzt, um eine Änderung im §218 zu erkämpfen.

Der Bundestag beschloss eine Fristenregelung, die Karlsruhe erneut kassierte, und heraus kam jener §218, mit dem wir es heute zu tun haben: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Abtreibung ist also nicht legal, aber die Strafverfolgung setzt dann aus, wenn sie in den ersten drei Monaten erfolgt und mindestens drei Tage zuvor eine Beratung stattgefunden hat, die gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Schwangere möglichst von der Abtreibung abzubringen.

Es gilt eben der oberste Richterspruch von 1993: „Schwangerschaftsabbruch muss für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen werden und demgemäß rechtlich verboten sein.“

Der Knoten der Bevölkerungspolitik liegt im Uterus

Warum wird dieser „Kompromiss“ nach all den Kämpfen aber gerade jetzt wieder aufgebrochen?

Nun ja: Die gesellschaftlichen Umwälzungen unserer Zeit sind weitreichend. Das Zeitalter der fossilen Energien ist vorbei, was in weiten Regionen eine Deindustrialisierung und damit eine Umwälzung der Arbeits- und Lebensverhältnisse nach sich zieht. Gleiches gilt für die Digitalisierung und die Globalisierung. Der männliche Familienernährer fällt, Frauen strömen auf den Arbeitsmarkt.

All dies hat tiefgreifende Folgen für die Beziehungsweisen einer Gesellschaft. Der Kulturwissenschaftler Klaus Theweleit hat in seinen Männerphantasien schon in den 1970ern analysiert, wie tiefgreifende Ängste zu dem Drang führen, Kontrolle zurückzuerlangen: und zwar, aus männlicher Perspektive, vor allem über weibliche Körper und Bevölkerungsströme.

Und der Knoten der Bevölkerungspolitik liegt nun einmal im Uterus.

Infografik zum Thema Abtreibung
Fakten rund um Schwangerschaftsabbrüche

Die ethischen Konflikte, die sich daraus ergeben, sind keineswegs leicht aufzulösen.

Denn dies ist das Wunder der Schwangerschaft: Aus einem Leben werden zwei. Und auch das zweite Leben ist irgendwann Mensch, also – und deshalb interessiert sich auch der Staat dafür – Träger von Grundrechten.

Wann beginnt das Menschsein?

Aber wann passiert das? Bei der Einnistung? Ab einem bestimmten Entwicklungszustand des Fötus? Bei der Geburt?

Die einfache Antwort der christlichen Fundamentalisten lautet: von Anfang an. Schon ab der Einnistung sprechen sie von einem „Kind“.

Das Recht auf dessen Leben übertrumpft dann quasi das Recht der Schwangeren auf körperliche Selbstbestimmung – „ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben“, sagt die AfD, und: „Es gibt kein Menschenrecht auf Abtreibung.“

Schwangere entrechtet, Konflikt gelöst.

Andersherum sprechen manche Feministinnen dem Fötus bis zur Geburt jedes Menschsein ab: „Diese Ungeborenen haben keine Rechte!“, rief eine junge Frau auf dem Bundeskongress der Jusos.

Dabei gibt uns die Humanbiologie durchaus die Möglichkeit, die Frage werdenden Lebens differenziert zu betrachten. Es entsteht nach der Befruchtung der Eizelle eben nicht gleich ein „Kind“, sondern erst einmal ein Zellhaufen, dann ein Embryo, dessen Organe noch nicht entwickelt sind und der nicht in der Lage ist, Schmerzen zu empfinden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Embryo abgeht und die Schwangerschaft von selbst abbricht, liegt bei 30 Prozent.

Erst nach der zwölften Woche wird der Embryo zum Fötus. Stand der medizinischen Forschung ist, dass der Fötus etwa ab der 24. oder 26. Schwangerschaftswoche Schmerzen fühlen kann.

Ein Kind aber muss erst geboren werden.

Die Grenze zwischen Fötus und Mensch ist nicht scharf, sondern fließend

Ab wann darf und muss der Staat den werdenden Menschen nun vor anderen – auch vor der Mutter! – schützen?

Karlsruhe war 1993 deutlich: Jedes „ungeborene Leben“ müsse geschützt werden, „für die ganze Dauer der Schwangerschaft“.

In den USA fiel die Entscheidung des Obersten Gerichts von 1973 anders aus: Einen Abbruch regulieren darf ein Bundesstaat frühestens ab der zwölften Woche, Abtreibung verbieten erst ab der 24. Woche. In Kanada ist Abtreibung bis zur Geburt legal.

Zwölfte und 24. Woche, Geburt, diese Grenzen klingen so schön scharf. Sie sind es aber nicht.

Beispiel Spätabtreibung: Die Abtreibung zwischen der 20. Schwangerschaftswoche und der Geburt ist in Deutschland nur bei schwerer Krankheit oder Behinderung des Fötus erlaubt. Dabei wird das Herz des Fötus im Mutterleib mittels einer Spritze zum Stillstand gebracht, dann wird die Totgeburt eingeleitet.

Es ist jedoch vorgekommen, dass der Fötus noch lebte, als er die Vagina passierte. Nun war er ein Kind, die Ärzte waren rechtlich gezwungen, alles zu unternehmen, um dieses Menschenleben zu retten. Ein Albtraum! Vor allem für die Frau die, ungewollt, zur Mutter eines sterbenden Babys wird.

Die Grenze zwischen einem Fötus und einem Menschen ist nicht scharf. Sie ist fließend.

Entmündigung durch §219a

In der Praxis kommen solche Grenzfälle jedoch äußerst selten vor. In Deutschland lagen die Spätabbrüche 2017 bei unter einem Prozent – dieselbe Rate wie in Kanada, obwohl es dort keinerlei rechtliche Einschränkungen gibt.

Womit wir bei der eigentlichen Frage zu §218 angekommen wären: Ist es überhaupt zielführend, wenn sich das Gesetz hier einmischt?

Das Beispiel Kanada zeigt, dass Frauen verantwortungsvoll mit der Möglichkeit umgehen, eine Schwangerschaft jederzeit abbrechen zu dürfen.

Gleichzeitig kann kein Gesetz der Welt eine Frau dazu zwingen, ihren Körper für eine Schwangerschaft herzugeben, wenn sie es nicht will. Abgetrieben wird überall, egal, was das Gesetz sagt.

Zehntausende Frauen sterben jährlich nach Abbrüchen

Wo Abtreibung illegal ist, fahren Frauen ins Nachbarland, wie derzeit viele Polinnen hierherkommen und Frauen von hier in die Niederlande fahren, wenn sie nach der zwölften Woche abtreiben wollen.

Oder Abbrüche werden illegal und unsicher durchgeführt. Laut Weltgesundheitsorganisation sind das 45 Prozent der 56 Millionen Abbrüche weltweit. Zehntausende Frauen sterben jährlich daran.

Andererseits bleibt die Zahl von Abtreibungen innerhalb einer Gesellschaft keineswegs stabil. Es muss andere Einflüsse geben als die Rechtslage, denn in Deutschland änderte sich das Abtreibungsrecht zwischen 2000 und 2016 nicht, dennoch sank die Zahl der Abtreibungen um 40 Prozent. Erst 2017 stieg sie wieder leicht an.

Die Entscheidung ist schwer, aber Frauen treffen sie. Immer schon. Und in Zukunft.

Wie sie sich entscheiden, ist keine Frage des Gesetzes, sondern ihrer Lebenssituation.

Während die Rechte derzeit grübelt, wie sie Frauen per Gesetz dazu zwingen kann, ein Kind zu gebären, sollte sich eine aufgeklärte Gesellschaft lieber eine andere Frage stellen: Welche Grundlagen müssen dafür geschaffen werden, dass Frauen wirklich frei entscheiden können?

Die staatliche Regulierung des Zugangs zu Informationen über Abtreibung, die von der Koalition in der Neuregelung von §219a durchgebracht wird, trägt jedenfalls nicht dazu bei, sondern wirkt entmündigend.

Die DDR war da weiter: Einerseits war Abtreibung innerhalb der Frist erlaubt. Andererseits stellte der Staat für Mütter und Kinder so viel Unterstützung bereit, dass auch die Entscheidung für ein Baby freier war als heute in der Bundesrepublik.

Was hingegen passieren kann, wenn der Staat die Kontrolle über Bevölkerungspolitik bis tief in die Körper hinein übernimmt, zeigte sich im Nationalsozialismus. Während für Frauen, die für „arisch“ befunden wurden, auf Abbrüche das Zuchthaus stand, wurden Zwangsarbeiterinnen zur Abtreibung gezwungen. Auch der rechtsradikale Attentäter Breivik legte in seinem Manifest fest, wie viele Kinder eine norwegische Frau haben soll.

Wenn die Feministin Teresa Bücker bei Anne Will also sagt, in Deutschland herrsche keine Gebärpflicht, tut sie dies aus historischem Wissen heraus: Es gab eine Zeit, da wurde direkt im weiblichen Uterus faschistische Politik betrieben, und es erstarken Kräfte, die das für sinnvoll erachten.

Gute Gründe, den Staat aus dem Bauch lieber ganz herauszuhalten.

* Der Artikel wurde erstmals 14. Februar 2019 in der Wochenzeitung „der Freitag“ veröffentlicht. Wir danken der Autorin Elsa Koester und der Redaktion von „der Freitag“ für das Recht auf Zweitveröffentlichung.

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