Weltweit sind fast 43 Millionen Menschen auf der Flucht, jede Minute verlassen acht Menschen alles, was ihnen lieb und wichtig ist. „Flüchtlinge haben keine Wahl“, sagt das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen zum heutigen Weltflüchtlingstag. „Wir haben die Wahl“, sagt Peter Wiessner:

Der sogenannte Bund der Vertriebenen gefällt sich seit Jahren darin, einen nationalen Gedenktag für die deutschen Heimatvertriebenen zu fordern. In Zeiten schwindender Begeisterung für „volksnahe“ Parteien wird diese Forderung gerne auch von Politikern aufgegriffen, kürzlich erst von Horst Seehofer. Erstaunlich ist, dass sich vor allem jene für die Belange der Heimatvertriebenen einsetzen, die sonst ein „hartes Vorgehen“ gegen Migranten und Asylsuchende einfordern. In ihrem Denken gibt es offensichtlich eine scharfe Trennungslinie zwischen deutschem und fremdländischem Flüchtlingsleid, denn es gibt ja bereits einen Gedenktag für Flüchtlinge. Und der ist heute, am 20. Juni.

Der Weltflüchtlingstag geht auf eine Initiative der UN-Vollversammlung zurück. Foto: Rainer Sturm, pixelio.de

Der Weltflüchtlingstag erinnert an das Schicksal der weltweit rund 43 Millionen Flüchtlinge, Asylsuchenden, Staatenlosen, Binnenvertriebenen und Rückkehrenden. Auch Deutschland hätte allen Grund, sich in dieses globale Gedenken einzureihen – es gibt wenige Länder auf dieser Erde, die in Bezug auf Flucht und Vertreibung auf mehr Erfahrung zurückgreifen könnten. Doch man kocht hierzulande lieber nationale Süppchen und verweigert sich der globalen Perspektive des Flüchtlingsproblems.

Eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit den an den Rand gedrängten Gruppen umgeht. Ein guter Gradmesser für die Menschlichkeit ist die medizinische Versorgung von Flüchtlingen und „undokumentierten“ Migranten, von Menschen also, die keine Papiere haben: Der Zugang zu Diagnostik und Behandlung ist nicht nur für Menschen mit HIV eine Frage des Überlebens.

Peter Wiessner ist Experte in Sachen globaler Zugang zu medizinischer Versorgung. Foto: privat

Die Regierungen Spaniens und Griechenlands gehen hier mit schlechtem Beispiel voran: Am 20. April hat die spanische Regierung beschlossen, die medizinische Versorgung von Undokumentierten auf Notfälle, Zeiten der Mutterschaft und Kinder zu begrenzen. Einen ähnlichen Beschluss fasste die Regierung Griechenlands – würde er umgesetzt, könnten Undokumentierte künftig keine HIV-Behandlung mehr bekommen. Am 29. April 2012 wurde zudem das erste von 30 geplanten Zwangslagern für Flüchtlinge eröffnet. Jedes der geplanten Lager hat Platz für 1000 Personen, insgesamt werden für die Bauten 250 Millionen Euro ausgegeben. Mit diesem Betrag könnten viele Menschen mit HIV behandelt werden!Verhaftet, zwangsgetestet und eingesperrt werden kann „jeder, der an ansteckenden Krankheiten (wie HIV) leidet oder zu einer Gruppe gehört, die besonders von ansteckenden Krankheiten betroffen sind – vor allem aufgrund des Herkunftslandes, des intravenösen Gebrauchs illegaler Substanzen, einer Tätigkeit als Sexworker/in oder von Lebensumständen, die nicht den grundlegenden Hygieneregeln entsprechen“. In der Praxis führt dies zur Durchsetzung offen rassistischer Politik: Das Gesetz gibt der griechischen Polizei die „Lizenz zur Festnahme“ dunkelhäutiger Migrantinnen und Migranten, und zwar unabhängig vom Aufenthaltsstatus – eine Lizenz, von der offensichtlich rege Gebrauch gemacht wird.

Griechenland und Spanien gehen mit schlechtem Beispiel voran. Foto: Alexander Dreher, pixelio.de

Dass knapper werdende Ressourcen nicht zwangsläufig mit Ausgrenzung einhergehen müssen, zeigt die Regierung Großbritanniens: Im Februar kündigte das Gesundheitsministerium ein Gesetz an, das zukünftig den Zugang zur HIV-Behandlung für alle möglich macht – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. HIV wird in diesem Gesetz den anderen sexuell übertragbaren Infektionen gleichgesetzt, begründet wird dies mit grundsätzlichen, die öffentliche Gesundheit betreffenden Erwägungen – ein Sieg für die HIV-Aktivsten, die sich viele Jahre dafür eingesetzt hatten. Das Gesetz beruft sich auf die Ergebnisse der Studie HPTN 052, welche belegt, dass eine effektive HIV-Therapie das Übertragungsrisiko um 96 % senkt – und damit mindestens so gut wie Kondome. Der universelle Zugang zur HIV-Therapie unabhängig vom Aufenthaltsstatus ist also die logische Folgerung für eine erfolgreiche öffentliche Gesundheitsfürsorge.

Auch in Deutschland sind noch Hausaufgaben zu machen

Vergleicht man die Politiken Griechenlands und Großbritanniens, erstaunt, wie man mit derselben Begründung, nämlich dem Schutz der allgemeinen Gesundheit, zu zwei Ergebnissen kommt, die gegensätzlicher nicht sein könnten: Griechenland setzt auf Ausschluss und Kasernierung, Großbritannien auf Einschluss und Behandlung. Die Regierungen Griechenlands und Spaniens gehen davon aus, dass ihre Beschlüsse erhebliche Einsparungen mit sich bringen – eine Schlussfolgerung, welche die konservative Regierung Großbritanniens nicht gelten lässt: Bekannt ist, dass eine möglichst frühzeitige Diagnose und Behandlung auf längere Sicht kostengünstiger ist. Der Gewinn, den sich die Regierungen von Griechenland und Spanien ausrechnen, wird also nur von kurzer Dauer sein.

Großbritannien ermöglicht den Zugang zur HIV-Behandlung für alle. Foto: Olga Meier-Sander, pixelio.de

Universeller Zugang zur HIV-Therapie stellt eine der wirklich großen Herausforderungen unserer Tage dar. Dass dies nicht ausschließlich Afrika, Osteuropa und Südostasien betrifft, belegen die genannten Beispiele. Und auch bei uns in Deutschland sind noch zahlreiche „Hausaufgaben“ zu erledigen: Eine gute ärztliche Versorgung für Menschen mit HIV ist in der Regel nur möglich, wenn der Aufenthalt legalisiert und dadurch Zugang zum Krankenversicherungssystem geschaffen werden kann. Realistisch ist das für Undokumentierte nur, wenn eine behandlungsbedürftige HIV-Infektion als Abschiebehindernis festgestellt wird.

Das Recht auf Gesundheitsversorgung muss umgesetzt werden

Und doch gibt es immer wieder engagierte Menschen, die alle Schwierigkeiten und Hürden überwinden: Die Anlaufstelle open.med von „Ärzte der Welt“ in München zum Beispiel bietet Nichtversicherten und Migranten anonym und kostenfrei Zugang zur Gesundheitsversorgung, der Behandlungsbus von MedMobil besucht regelmäßig Treffpunkte von Obdachlosen sowie von Menschen in schwierigen Lebenssituationen.

Das Recht auf Gesundheitsversorgung unabhängig vom Aufenthaltsstatus ist in mehreren europäischen Vertragstexten festgeschrieben, zum Beispiel in der Europäischen Sozialcharta vom 18.10.1961, in der es heißt: „Jedermann hat das Recht, alle Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, die es ihm ermöglichen, sich des besten Gesundheitszustandes zu erfreuen, den er erreichen kann.“

Schöner hätte ich das auch nicht sagen können! Wie schade, dass Papier so unendlich geduldig ist. Rechte müssen durchgesetzt werden. Auch daran erinnert der Weltflüchtlingstag.

 

Weitere Informationen

Informationen der UNHCR zum Weltflüchtlingstag

Hintergrundinformationen der Vereinten Nationen (in englischer Sprache)

Seite der UNHCR-„Dilemma“-Kampagne: „Was würdest du tun? Bleiben und dein Leben riskieren? Fliehen und Entführung, Vergewaltigung, Folter oder Schlimmeres in Kauf nehmen?“ (in englischer Sprache)

Pressemeldung der UNHCR vom 18.06.2012 zu den Weltflüchtlingszahlen 2011

Bericht des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR): „2011: A Year of Crises“ (in englischer Sprache)

Beitrag im Blog der LA Times zur Flüchtlingspolitik in Griechenland (in englischer Sprache)

Homepage von Pro Asyl

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