Sichere Geburten für alle – auch ohne Aufenthaltstitel!
Das Asylbewerberleistungsgesetz soll eine umfassende Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt garantieren – so die Theorie. Die Realität sieht für schwangere Geflüchtete und Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus oft anders aus.
Eine schwangere Frau wartet bis kurz vor der Geburt, ehe sie zum ersten Mal zur Vorsorge geht – ohne zu wissen, wo und wie sie ihr Kind zur Welt bringen wird. Was in Deutschland für viele unvorstellbar ist, ist für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus Realität.
„Für die Betroffenen ist das sehr kräftezehrend und mit viel Unsicherheit verbunden“, sagt John Fiedler. Er engagiert sich im Medibüro Chemnitz, einer ehrenamtlichen Initiative, die Menschen ohne Krankenversicherung unterstützt.
Laut Asylbewerberleistungsgesetz haben Schwangere und Menschen im Wochenbett Anspruch auf ärztliche Hilfe, Hebammenbetreuung sowie Medikamente und Heilmittel. Das gilt auch für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus – theoretisch. In der Praxis scheitert es oft an Meldepflichten.
Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus meiden Ärzt*innen
Zwar unterliegen Ärzt*innen der Schweigepflicht, doch für die Kostenübernahme müssen sie sich an die Sozialämter wenden. Diese wiederum sind verpflichtet, Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus der Ausländerbehörde zu melden. Aus Angst, abgeschoben werden zu können, meiden viele den Gang zu Ärzt*innen. Die Ampel-Regierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, diese Regelung zu ändern, es aber letztlich nicht umgesetzt. Unter der aktuellen Bundesregierung gibt es derzeit keine Aussicht auf eine Verbesserung.
„Die gesundheitliche Versorgung für Menschen ohne Papiere ist bundesweit ein totaler Flickenteppich“, sagt Maike Grube von der Diakonie Deutschland. Sie koordiniert eine Bundesarbeitsgruppe zum Thema Gesundheit von illegalisierten Menschen. In vielen Großstädten beraten Clearingstellen Menschen ohne Krankenversicherung, darunter auch Menschen ohne geregelten Aufenthaltstitel, und vermitteln Hilfesuchende an Ärzt*innen und Krankenhäuser.
– Maike Grube, Diakonie DeutschlandAuf dem Land sieht es sehr schlecht aus, nicht nur im Kontext Schwangerschaft und Geburt, sondern für die gesamte Gesundheitsversorgung.
In Städten wie Berlin oder Frankfurt am Main existieren Geburtenfonds sowie Verabredungen zwischen Kostenträgern und Kliniken, die Behandlungen günstiger ermöglichen. Aber: „Auf dem Land sieht es sehr schlecht aus, nicht nur im Kontext Schwangerschaft und Geburt, sondern für die gesamte Gesundheitsversorgung“, sagt Grube. Nur Thüringen biete mit dem anonymen Krankenschein ein flächendeckendes System. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gebe es hingegen fast gar keine Versorgung, auch nicht durch kirchliche, ehrenamtlich oder aktivistisch getragene Anlaufstellen.
Anspruch auf Duldung in der Zeit des Mutterschutzes
Der Grund, warum viele Schwangere mit ungeregeltem Aufenthalt so lange warten, bis sie sich ärztliche Hilfe suchen, hat mit den gesetzlichen Mutterschutzfristen zu tun. In dieser Zeit – sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt (bis zu zwölf Wochen nach der Geburt bei Frühgeburten oder Zwillingen) – ist eine Abschiebung nicht möglich (PDF).
Aus der Sicht von John Fiedler vom Medibüro Chemnitz sind diese Zeiträume jedoch zu kurz, um die nötigen Schritte für eine sichere Geburt einzuleiten. Bis vor Kurzem hätten sie Schwangeren geraten, sich erst mit den Wehen bei einem Krankenhaus vorzustellen. Zwar gebe es mittlerweile auch in Sachsen eine Clearingstelle für Menschen ohne Versicherungsschutz, allerdings ohne einen angebundenen Behandlungsfonds. Das heißt: Die Menschen sind darauf angewiesen, dass sich in der Zeit ein Kostenträger findet, zum Beispiel ein Sozialamt, oder dass umliegende Krankenhäuser kooperieren und auch ohne Kostenübernahme behandeln.
In der Praxis ist das gar nicht so einfach, erzählt Fiedler. Nicht selten dauere es mehrere Wochen bis Monate, bis die Behörden geklärt hätten, welches Amt für die Person zuständig sei – dann sei das Baby manchmal schneller.
Berlin: Zentren für sexuelle Gesundheit bieten Versorgung unter einem Dach
In Berlin ist die Versorgung für Schwangere ohne gültige Aufenthaltspapiere – vergleichsweise – geregelt. Hier gibt es seit 2008 die Regelung, dass Schwangere und Wöchner*innen für drei Monate vor und nach der Geburt eine Duldung bekommen können. Ergänzend gab es 2011 ein Rundschreiben an die Beratungsstellen, welches außerdem zusichert, dass Frauen, die sich innerhalb dieser Fristen bei den Ausländerbehörden melden, nicht in ein anderes Bundesland verlegt werden (PDF).
Schwangere ohne Krankenversicherung können sich an die fünf Berliner Zentren für sexuelle Gesundheit wenden und bekommen dort eine gynäkologische Versorgung, die mit der für gesetzlich Versicherte vergleichbar ist.
„Vielleicht ist sie sogar besser“, sagt Heike Müller, die Gruppenleitung für Sozialarbeit im Zentrum für sexuelle Gesundheit Charlottenburg-Wilmersdorf. In den Zentren gibt es neben Gynäkolog*innen auch Hebammen, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen und Sprachmittler*innen – alles unter einem Dach. Ein Nachteil: Auch für die Nachsorge durch Hebammen müssen die Patient*innen ins Zentrum kommen, Hausbesuche machen sie nur in Notfällen. Zudem sei es schwierig, einen Termin zu bekommen. Im Jahr sind es zwischen 250 und 300 nicht versicherte Schwangere, die in Charlottenburg-Wilmersdorf beraten und behandelt werden.
Wenn eine Schwangere sich dort meldet, spricht Heike Müller zunächst ausführlich mit ihr und erklärt, welche Möglichkeiten es gibt. Bei ihnen melden sich Frauen aus der EU, aus Drittstaaten und manchmal auch solche mit deutscher Staatsbürgerschaft, zum Beispiel Selbstständige, die nicht ausreichend krankenversichert sind. Auch Menschen im Asylverfahren wenden sich manchmal an sie, da es oft lange dauert, bis sie – eine Berliner Besonderheit – eine Krankenversicherungskarte bekommen.
Häufig ohne Wohnung
Die meisten der Frauen ohne regulären Aufenthalt seien mittellos und wohnungslos, schliefen in Afroshops, bei freikirchlichen Gemeinden oder Bekannten aus der Community, sagt Müller. Eine kleinere Anzahl lebe mit dem Partner und werde durch ihn finanziert. „Häufig bleibt uns nichts anderes übrig als einer Frau für die Nacht einen Platz in einer Notunterkunft der Wohnungslosenhilfe zu suchen.“
Heike Müller, Zentrum für sexuelle Gesundheit Charlottenburg-WilmersdorfDas Leben ohne Aufenthaltspapiere ist hart, aber mit Kindern noch härter.
Das Ziel von Müller und ihren Kolleg*innen ist es, die Frauen „ins System zu bringen“. Das bedeutet in den meisten Fällen, eine Schwangerschaftsduldung zu erreichen. Ohne eine solche bekommen die Frauen keine Leistungen, und die Kinder können keine Geburtsurkunde bekommen und hätten damit auch wieder Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung und Bildung. „Das Leben ohne Aufenthaltspapiere ist hart, aber mit Kindern noch härter“, sagt Müller. Nur in Fällen, wo ein klarer Asylgrund vorliegt, würden sie Frauen diesbezüglich beraten und an die Asylverfahrensberatung verweisen.
Anders als in Chemnitz ist der Weg in Berlin klar: Zuerst schickt Müller eine Anfrage ans Landesamt für Einwanderung, danach stellt sie direkt einen Antrag auf Leistungen beim Sozialamt. Wenn für die Frau ein Wohnplatz gefunden wurde und sie in Leistungsbezug ist, kann sie auch im Krankenhaus in Wohnortnähe zur Geburt angemeldet werden. Bei HIV-positiven Schwangeren ist das in Berlin immer die Charité.
„Wir sprechen mit den Frauen und erklären ihnen, wie alles abläuft. Wir machen nichts, was sie nicht möchten“, sagt Müller. In ihrer Beratung gebe es wenige Frauen, die sich gegen diesen Weg entscheiden. „Die Frauen, die nach der Entbindung mit Baby untertauchen, sind zumeist die, die über den Vater des Kindes keine Perspektive auf ein Bleiberecht haben.“
Generell gibt es keinen Schutz vor einer Abschiebung während der gesamten Schwangerschaft.
Die Duldung ist in Deutschland eine der wenigen Möglichkeiten, in einen geregelten Aufenthalt zu wechseln. Anders als in Spanien gibt es hierzulande keine offiziellen Programme zur Regularisierung. Generell gibt es keinen Schutz vor einer Abschiebung während der gesamten Schwangerschaft, und auch nicht vor einer Umverteilung in andere Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel.
Wie viele Personen eine vorübergehende Duldung aufgrund einer Schwangerschaft erhalten, wird von den Behörden statistisch nicht erfasst. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) speichert nach eigenen Angaben keine Daten zu Mutterschutz, Schwangerschaft oder ähnlichem. Und auch die meisten Bundesländer führen nach eigenen Angaben keine Statistik darüber, ob abgeschobene Menschen schwanger waren oder ein Baby dabeihatten.
Schwanger, HIV-positiv, ohne Krankenversicherung
Auch für die Behandlung von HIV gibt es in Berlin Strukturen: Yvonne Delsemmé arbeitet im Checkpoint Berlin und berät Menschen mit HIV-Infektion, die keine Krankenversicherung haben. „Schwangere mit HIV kommen oft als Neudiagnosen von den Zentren für sexuelle Gesundheit zu uns. Zuerst klären wir die finanzielle Situation der Person und ob sie in Berlin ansässig ist. Wenn – wie bei den meisten Menschen, die zu uns kommen – das Geld nicht reicht, um die teuren HIV-Medikamente selbst zu bezahlen, können wir die Behandlung übernehmen“, erklärt sie. Wenn jemand länger Unterstützung braucht, weil keine Krankenversicherung möglich ist, arbeitet der Checkpoint eng mit der Clearingstelle für Menschen ohne Krankenversicherung zusammen.
Delsemmé berichtet von einer Frau, die schwanger und mit einer HIV-Diagnose auf der Straße gelandet ist. „Das sind die Fälle, die einen noch lange beschäftigen“, sagt sie. „Es ist sehr schwierig, Unterkünfte für schwangere Frauen ohne Papiere zu finden“, sagt Delsemmé. Sie kritisiert, dass es in Berlin nur eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe gibt, die ein Bett für wohnungslose Schwangere hat. Ansonsten bleiben nur die Notunterkünfte, die die Frauen aber morgens verlassen und wo sie sich abends wieder anstellen müssen, um einen Schlafplatz zu bekommen.
Corinna Schneider-Engel, BabylotsinDas Kind kam vier Wochen zu früh und da war noch nichts da: kein Wohnheimplatz, kein Geld. Nach der Geburt wusste die Frau nicht, wohin mit dem Kind.
Von dieser Not berichtet auch Corinna Schneider-Engel. Sie arbeitet als Babylotsin im Mutter-Kind-Zentrum des Vivantes Klinikum Neukölln. Sie berichtet von einer Schwangeren, die von der Clearingstelle zu ihnen geschickt wurde. Sie hatte schon eine Schwangerschaftsduldung beantragt. Aber: „Das Kind kam vier Wochen zu früh und da war noch nichts da: kein Wohnheimplatz, kein Geld. Nach der Geburt wusste die Frau nicht, wohin mit dem Kind“, sagt Schneider-Engel. In dem Fall hat sie sich um eine Notunterkunft gekümmert und mit den Behörden telefoniert, so konnte eine Kostenübernahme für den Wohnheimplatz organisiert werden und Mutter und Kind dorthin entlassen werden.
Widrige Bedingungen in den Unterkünften
Sie betreut auch Frauen, die im Asylverfahren sind und in Gemeinschaftsunterkünften leben – hier ist theoretisch klar, dass das Sozialamt die Kosten für Geburt sowie Vor- und Nachsorge bezahlt. Doch auch hier dauere es oft lange, bis ein Antrag auf Kostenübernahme bewilligt werde. Eine klassische Hebammenbetreuung fürs Wochenbett zu bekommen, sei so kaum möglich. In einigen Zentren und Unterkünften für Geflüchtete gebe es jedoch Kooperationen mit Hebammen oder Familienhebammen.
Schneider-Engel berichtet von prekären Verhältnissen in den Wohnheimen: Gemeinschaftsbäder, kein Wasserkocher, um etwas heiß zu machen, kein eigener Kühlschrank, um Muttermilch oder Lebensmittel zu lagern, nichts könne man so unterbringen, dass niemand anders darankomme, zudem Bettwanzenbefall, Lärm … „Das wünscht man keiner Wöchnerin“, so die Babylotsin.
Gerade die schlechten Hygieneverhältnisse seien ein Problem: Sehr häufig würden diese Babys mit Atemwegserkrankungen wieder in der Klinik vorgestellt und müssten nicht selten auch wieder aufgenommen werden. „Nach der Geburt brauchen die Familien ein hygienisch einwandfreies Umfeld“, so Schneider-Engel.
Medizinische Versorgung sicherstellen!
John Fiedler vom Medibüro Chemnitz wünscht sich für eine sichere Geburt aller Menschen vor allem unbürokratische Wege der Kostenübernahme. Das ist eine Forderung, auf die sich auch die Bundesarbeitsgruppe zur Gesundheit von illegalisierten Menschen aktuell konzentriert: „Wir hören immer wieder von Hilfesuchenden – auch schwangeren Frauen –, die in medizinischen Notfällen oder sogar kurz vor der Geburt von Kliniken abgewiesen werden, weil sie keinen Krankenversicherungsschutz nachweisen können“, sagt Maike Grube. Krankenhäuser blieben oft auf den Kosten sitzen, obwohl sie eigentlich die Möglichkeit hätten, in Notfällen die Kosten über die Sozialämter erstattet zu bekommen. „In der Praxis funktioniert das oft nicht“, so Grube. Die Gruppe fordert den Bundestag deshalb auf, die medizinische Notfallversorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.
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