Kommentar

Eine an Menschen orientierte Drogenpolitik statt mehr Verbote

Von Gastbeitrag
Drogenkonsumraum
In Drogenkonsumräumen ist notfallmedizinische Hilfe gleich zur Stelle.
Der Alternative Drogen- und Suchtbericht plädiert für einen Kurswechsel in der Drogenpolitik: Statt Substanzkonsum zu verfolgen, braucht es politischen Willen, um Gefahren für Gesundheit und Gesellschaft abzuwenden. Von Elisa Lorenz*

Die mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) festgeschriebene Prohibition von Produktion, Handel und Konsum von Drogen hat weder die Lust am Rausch reduziert noch die berauschenden Substanzen aus dem Verkehr gezogen. Drogen lassen sich nicht abschaffen. Sie sind günstig und leicht zu besorgen. Daher zeigt die Bilanz der Verbotspolitik wenige Erfolge – und darüber hinaus sogar erhebliche Schäden.

Prävention, Therapie und Schadensminderung

Längst diskutieren Expert_innen über Alternativen zur Drogenkontrollpolitik, die das Überleben Abhängiger sichern und die Gefahren für Konsumierende und die Gesellschaft mindern können, und verlagern dabei den Fokus von repressiven Maßnahmen auf Prävention, Therapie und Schadensminderung.

Doch die alternativen Ansätze bleiben größtenteils Theorie, denn die Bundesregierung hält am Abstinenzdogma und ihrer orthodoxen Strategie fest. Trotz der Erkenntnisse und Empfehlungen aus der Suchtmittelforschung und der Drogenarbeit lehnt sie eine Revision des BtMG ab. Stattdessen orientiert sie sich an einem Diskurs, der lediglich die Sucht und Kriminalität implizierenden Gefahren von Drogenkonsum und -handel aufgreift, weshalb allein Nachfrage reduzierende und härtere Gesetze einleuchtend erscheinen. Auch ein neuer Gesetzentwurf zum Umgang mit synthetischen Modedrogen zeugt von der Bereitschaft, längst gemachte Fehler zu wiederholen.

Das BtMG hinkt der Realität hinterher

 Vor 45 Jahren wurde das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln eingeführt. Seither wurde es über dreißig Mal angepasst. Der Grund hierfür sind die Veränderungen in der Gesellschaft, die einen entsprechenden Umgang mit den im BtMG gelisteten und somit illegalisierten Substanzen erforderlich machen. Das Betreiben von Drogenkonsumräumen zum Beispiel wurde so nachträglich legalisiert.

Aktuelle Trends im Konsumverhalten und auf dem Drogenmarkt machen weitere Regulierungen nötig. Rasch verändert hat sich etwa der Konsum sogenannter Research Chemicals oder Legal Highs. Zwar finden sich diese synthetischen Rauschmittel in Deutschland auf der Beliebtheitsskala noch weit unten, doch greifen besonders konsumunerfahrene Jugendliche und junge Erwachsene auf die Modedrogen zurück. Umfragen zeigen, dass synthetisches Marihuana in Form von Räuchermischungen vor allem deshalb geraucht wird, weil es als eine legale und verfügbare – nämlich leicht online bestellbare – Alternative zu dem verbotenen pflanzlichen Pendant gesehen wird.

Räuchermischungen als Cannabis-Alternative

Die von den „Neuen psychoaktiven Substanzen“ (NPS ) ausgehenden Gefahren erhöhen den Druck auf die Bundesregierung, etwas gegen sie zu unternehmen, zumal über Inhaltsstoffe und Wirkweisen noch wenig bekannt ist. Eine Möglichkeit wäre, sich einer staatlichen Regulierung pflanzlicher Substanzen zu öffnen. So sehen Fachleute aus Forschung und Drogenhilfe einen Zusammenhang zwischen dem Aufkommen synthetischer „Ersatzstoffe“ und dem illegalisierter Drogen. Die Bundesregierung aber will eine andere Konsequenz ziehen und mit einem Gesetz  die NPS über ihre Zugehörigkeit zu einer Stoffgruppe verbieten (statt sie, wie es bisher üblich war, in die Anlage I des BtMG aufzunehmen, wo die bekanntesten illegalisierten Drogen erfasst sind).

„Legal Highs“ sind jedoch leicht herzustellen, und bereits durch eine geringe Änderung der chemischen Formel können Hersteller_innen neue Produkte auf den anonymen Online-Markt werfen. Ein Verbot könnte somit weiterhin einfach und beliebig oft umgangen werden.

Jurist_innen kritisieren zudem, dass das geplante Gesetz die Möglichkeit offenhält, per Rechtsverordnung nachträglich Stoffgruppen zu verbieten. NPS den verbotenen Substanzgruppen zuzuordnen, ist aber auch unter Sachverständigen ein kompliziertes Unterfangen. Umso schwerer wird es für User_innen, den Überblick zu behalten und zu erkennen, wann sie sich strafbar machen und welcher Konsum erlaubt ist. Das macht den Entwurf konfus, und die Gesetzgeber_innen laufen weiterhin Gefahr, von ausgeklügelten Hobbylaborant_innen abgehängt zu werden.

Leben retten und Gesundheitsrisiken senken

Die im aktuellen Alternativen Drogen- und Suchtbericht veröffentlichten Zahlen zeigen, wie viel immer noch zu tun ist, um gesundheitsorientierte Ansätze zur Schadensminderung  ̶  sogenanntes Harm Reduction  ̶   in der Bundesrepublik wirksam umzusetzen. Bislang gibt es in gerademal sechs der 16 Bundesländer Drogenkonsumräume. Im ganzen Land sind es 25, und diese sind hauptsächlich an städtischen Brennpunkten zu finden. Auf dem Land bleibt Konsumierenden nur die offene Drogenszene oder der Konsum zu Hause. Anders als in Konsumräumen ist in solchen Umgebungen notfallmedizinische Hilfe nicht gleich zur Stelle und die Gefahr ungewollter Überdosierungen erhöht.

Ein gesundheitsorientierter Vorstoß, den auch eine Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation stützt, ist die Anwendung von Naloxon durch Laien, einem Notfallmedikament zur Behandlung von Opiatüberdosierungen. Bisher weigern sich Ärzt_innen, Konsumierenden dieses Antidot zu verschreiben, obwohl es völlig ungefährlich und leicht anwendbar ist. So dürfen in der Regel nur medizinisches Fachpersonal und Mitarbeiter_innen in Konsumräumen mit entsprechender Ausbildung Naloxon verabreichen. Wo diese fehlen, sind Todesfälle oftmals nicht zu verhindern.

Naloxon in Laienhände!

Sozialarbeiter_innen, Ärzt_innen und Jurist_innen beklagen darüber hinaus die rechtlich festgeschriebenen Zugangskriterien zu Drogenkonsumräumen. Sie erschweren zum Teil die Situation für Konsumierende, statt sich an deren Bedürfnissen zu orientieren. So dürfen Substituierte das Angebot geschützten Konsumierens meist nicht in Anspruch nehmen, obwohl Beigebrauch trotz einer Therapie mit Ersatzstoffen nicht unüblich ist. Eine qualifizierte Beratung über mögliche Risiken in den Kontaktstellen wäre ein nachhaltiger Weg: Aufklärung schult das eigene Risikobewusstsein und kann sich positiv auf den individuellen Therapiewunsch auswirken.

Bei Straßendrogen gibt es große Qualitätsunterschiede. Beimischungen schädigen oft unumkehrbar die Gesundheit der Konsumierenden, Substanzen mit hohem Reinheitsgrad wiederum können leicht überdosiert werden. Das wäre kurzfristig mit einer chemischen Analyse der mitgebrachten Substanzen zu verhindern. Aber bislang stehen Initiativen, die durch das sogenannte Drugchecking Abhilfe schaffen würden, in Konflikt mit geltendem Recht. Die Substanzanalyse könnte nicht nur in Drogenkonsumräumen, sondern auch in Party- und Festival-Settings Verbraucherschutz gewähren. Ein „In-Augenschein-nehmen“, wie es in Drogenkonsumraumverordnungen steht, nützt dagegen nichts.

Drugchecking würde auch langfristig gesellschaftlichen Nutzen bringen: Über die Substanzanalyse würden systematisch Daten erfasst, die Trends im Konsumverhalten und bei den konsumierten Substanzen abbilden. Es könnten Rückschlüsse für gesundheitspsychologische Therapien und Präventionspolitiken abgeleitet sowie ein Frühwarnsystem geschaffen werden.

Drugchecking auf Reinheitsgrad und giftige Streckmittel

Dieses Wissenspotenzial vergibt die Bundesregierung allerdings und bleibt lieber bei ihrer Verteufelungsstrategie – mit der Begründung, dass User_innen eine Substanzanalyse mit einer Freigabe als ungefährliche Substanz gleichsetzen könnten. Dabei ist doch genau das Gegenteil vorstellbar: Wie groß wäre die Abschreckung erst, wenn systematisch ans Licht käme, welche giftigen Streckmittel in Umlauf sind.

Drugchecking und eine flächendeckende Versorgung mit Drogenkonsumräumen wären machbare Ziele einer an Menschen und Gesundheit orientierten Drogenpolitik. Letztlich kann aber nur eine staatlich regulierte Abgabe bislang illegalisierter Drogen an Erwachsene die von verunreinigten oder hochdosierten Rauschmitteln ausgehenden Gefahren eindämmen.

ADSB2016-213x300Wie dies umgesetzt werden kann, hat das kleine lateinamerikanische Land Uruguay gezeigt und 2013 ein Gesetz und ein Jahr später ein Reglementierungsdekret über Anbau und Abgabe von Cannabis vorgelegt. Es ist der erste Staat weltweit, der eine umfassende Regulierung von Cannabis und damit die Abgabe an Erwachsene verantwortet. Inzwischen haben sich knapp 5.000 Selbstanbauer offiziell registriert, 50 Cannabis-Clubs wurden gegründet. Im Juli dieses Jahres beginnt der Pilotlauf für den Verkauf in lizensierten Apotheken. Pro Person dürfen jeweils 40 Gramm im Monat legal konsumiert werden.

Im letzten Jahr hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen umfassenden Gesetzentwurf für eine staatliche Regulierung von Cannabis vorgelegt. Darin sind ähnlich wie in Uruguay klare Mengengrenzen für Konsum und Eigenbesitz festgelegt. Der Entwurf wäre doch eine Gelegenheit, über die Aufhebung der Strafbarkeit für den Besitz von kleinen Mengen zu diskutieren und das BtMG dementsprechend zu verändern. Zwar stehen die aktuellen politischen Mehrheitsverhältnisse für eine Fortführung der Verbotspolitik, allerdings ist ein öffentliches Umdenken längst sichtbar.

Versachlichung der Debatte

Cannabis ist auch in Deutschland die am meisten verbreitete illegalisierte Droge. Auch hier wird die Strafbarkeit des Konsums diskutiert und kritisiert. So zeigt auch der Alternative Drogen- und Suchtbericht den bröckelnden Konsens über eine  Strafverfolgung quer durch unterschiedliche fachliche Lager. Für politische Entscheidungsträger bleibt es allerdings eine Herausforderung, das Thema Drogen anzugehen. Der Konsum ist in den meisten Gesellschaften stigmatisiert. Konsumtrends werden oftmals medial überhöht, wie anhand von Crystal Meth zu beobachten ist. Konkrete, realpolitische Vorstöße allerdings würden zu einer wissensbasierten, sachlich geführten Debatte beitragen.

Stigma Drogenkonsum

Einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte leistet auch der jährliche Alternative Drogen- und Suchtbericht. Die Deutsche AIDS-Hilfe gibt ihn seit 2014 zusammen mit dem akzept-Bundesverband und dem Selbsthilfenetzwerk JES („Junkies, Ehemalige, Substituierte“) heraus. Die Autor_innen kommen aus Wissenschaft und Praxis und arbeiten für eine wissenschaftlich fundierte Drogenpolitik, statt auf politische Strategien der Abschreckung, Verbote und Strafverfolgung zu setzen.

*Elisa Lorenz schreibt als freie Autorin zu den Themenschwerpunkten Lateinamerika und Drogenpolitik und engagiert sich bei Bündnis90/Die Grünen für eine Alternative Drogenpolitik.

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