Prostituiertenschutzgesetz: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Von Nora Belghaus
Es hat für viel Furore gesorgt, und auch heute bricht die Kritik am Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) nicht ab. Am 1. Juli 2017 ist es in Kraft getreten.
Prostituiertenschutzgesetz: Begrüßenswerte Ziele, doch kaum jemand profitiert
Das Ziel, so die Bundesregierung: das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten stärken, verträgliche Arbeitsbedingungen schaffen, Gefahren und Risiken in der Prostitution zurückdrängen und Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung bekämpfen.
Sicher begrüßenswerte Ziele, für alle Sexarbeiter_innen. Doch schnell wurde klar, dass mit den gewählten Mitteln kaum jemand vom erhofften Schutz profitieren würde.
Vom Schutz profitiert kaum jemand
Konkret legt das Gesetz fest, dass sich Sexarbeiter_innen einer Pflichtgesundheitsberatung unterziehen müssen. In einem zweiten Schritt werden sie mit einem Faltpapier-Ausweis „mit einer Tätigkeit nach ProstSchG“ registriert. Der Ausweis löste große Empörung aus. Branchenintern bekam er den Namen „Hurenpass“.
Auch für Gewerbetreibende, also Inhaber_innen von Bordellen oder Laufhäusern, gelten neue Regeln. Sie müssen ein Konzept ihrer Betriebsstätte vorlegen, um nach einer Prüfung bestimmter Auflagen zu Hygienestandards, Notfallsystemen und baulichen Eigenschaften eine Genehmigung zu erhalten.
Wie das Gesetz im Einzelnen umgesetzt wird, ist dabei auf Länderebene geregelt.
Die Datenlage ist schlecht
Wie viele Personen betroffen sind, ist schwer zu sagen. Die Datenlage ist schlecht, zu hoch ist auch die Fluktuation von Sexarbeiter_innen.
Die Schätzungen reichen von etwa 150.000 bis 700.000 Sexarbeiter_innen bundesweit – die letztgenannte Zahl wurde von der EMMA in Umlauf gebracht. [1]
Davon wurde bisher jedoch nur ein Bruchteil erreicht: Ende 2017, also ein halbes Jahr nach Inkrafttreten, zählte das Bundesamt für Statistik rund 7.000 registrierte Sexarbeiter_innen und 1.350 angemeldete Gewerbe. Und Ende 2018 hatten sich nach Hochrechnungen des Vereins Doña Carmen noch immer erst etwa 30.000 Sexarbeiter_innen angemeldet.
Das erste Ergebnis des Statistischen Bundesamtes fiel mau aus, da zum Zeitpunkt der Erfassung nicht alle Bundesländer ihre Daten übermittelt hatten. Das lag daran, dass es bis dato vereinzelt an Strukturen für die Umsetzung des Gesetzes fehlte.
So bekamen die Sexarbeiter_innen in Berlin beispielsweise noch Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes nur eine „vorläufige Bescheinigung über einen Anmeldeversuch“ vom zuständigen Bezirksamt. Das habe zu großer Unsicherheit geführt, sowohl in der Szene als auch in den Behörden, berichten verschiedene Beratungsstellen.
Angst vor unfreiwilligem Outing
Neben den teilweise chaotischen Umständen in der Verwaltung gibt es aber noch weitere Gründe für das Ausbleiben der Registrierungen.
Einer der Hauptgründe: Viele Sexarbeiter_innen haben offenbar Angst vor einem ungewollten Outing durch eventuelle Datenschutzpannen.
Tatsächlich berichten Sexarbeiter_innen von Briefen der Finanzämter, die mit der Angabe über das Gewerbe „Prostitution“ in falsche Hände gerieten. Vor allem für rumänische oder bulgarische Sexarbeiter_innen ist das problematisch, da in ihren Herkunftsländern Sexarbeit gesellschaftlich stark stigmatisiert und illegal ist. Aus Angst vor Verfolgung in ihren Herkunftsländern meiden sie daher die Pflichtanmeldung.
Jake, ein queerer Sexarbeiter aus Berlin, entschied sich gegen die Anmeldung, weil er neben der Sexarbeit in einem anderen sozialen Beruf auch mit Kindern arbeitet. Er fürchtet sich davor, dass sich die Behörden aus falschen Vorbehalten an dieser Kombination stoßen könnten und damit seine berufliche Selbstbestimmung auf dem Spiel steht.
Briefe vom Finanzamt mit Angaben über das Gewerbe „Prostitution“
Seine Kollegin Candy wiederum hat gehört, dass es Probleme bei Reisen in bestimmte Länder geben könne. Die USA zum Beispiel würden Sexarbeiter_innen bei einem Datenleck die Einreise verwehren.
Die Angst vor Stigmatisierung und Diskriminireung findet sich auch im Bericht der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes, der am 9. Mai 2019 veröffentlicht wurde.
Er kommt – mit Unterstützung einer sozialwissenschaftlichen Untersuchung – zu einer überwiegend negativen Zwischenbilanz:
Die vom Gesetz betroffene Gruppe sei „äußerst heterogen“, der Großteil der Sexarbeiter_innen (die meisten von ihnen Frauen) weise einen Migrationshintergrund sowie ein niedriges Bildungs- und Gesundheitsniveau auf. Gerade diese besonders hilfe- und schutzbedürftige Gruppe, also überwiegend Armuts- und Beschaffungsprostituierte, bleibe ungeschützt, weil sich das Gesetz nicht an ihren Bedürfnissen orientiere.
Das Prostituiertenschutzgesetz kollidiert mit den Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter_innen
Doch nicht nur das gesellschaftliche Stigma der Prostitution wurde nicht bedacht. Einzelne Bestimmungen des neuen Gesetzes kollidieren auch mit den Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter_innen:
Das Übernachtungsverbot zum Beispiel gehe an der Lebensrealität vieler Sexarbeiter_innen vorbei, sagt Petra Kolb von der Berliner Fachberatungsstelle Hydra. Es soll dazu dienen, ihnen einen Rückzugsraum zu garantieren und verbietet ihnen, an ihrem Arbeitsplatz auch zu nächtigen. Die Idee möge einen guten Kern haben, sagt Kolb. Doch jene Sexarbeiter_innen, die viel reisen, können es sich meist nicht leisten, eine doppelte Miete zu bezahlen – für Laufhaus und Hotel.
Auch die Kondompflicht stößt weiterhin auf Widerstand. Einige bewerten sie positiv, da drohende Bußgelder bei einem Verstoß ein nützliches Argument für die Sexarbeiter_innen gegenüber ihren Kunden seien.
Kondomkontrollen während der Arbeit?
Andere hingegen finden die Regelung absurd und fragen sich, wie die Einhaltung kontrolliert werden soll. Einer Sexarbeiterin aus Leipzig zufolge erzählt man sich von Vorfällen in Bayern, bei denen Kontrolleur_innen ohne Vorwarnung Zimmer in Bordellen betreten hätten – während Sexarbeiter_innen bei der Arbeit waren.
Ein anderes Gegenargument ist, dass sich die Nachfrage nach Sex ohne Kondom wegen eines Gesetzes nicht einfach in Luft auflöst. Wenn nicht alle mitmachen, entsteht Konkurrenzdruck unter den Kolleg_innen – das kann die Arbeitsatmosphäre in einem Laufhaus oder Bordell vergiften.
Sexarbeiter_innen werden in die Vereinzelung und Illegalität gedrängt
Große Probleme bringt auch die neue Gewerberegelung mit sich. Sie sieht vor, dass auch Wohnbordelle als Gewerbe gelten, sobald dort mehr als eine (in manchen Bundesländern zwei) Sexarbeiter_innen gemeinsam arbeiten.
Doch wer sich nicht registrieren lässt, kann auch keine Wohnung anmelden. Zudem haben Inhaber_innen hohe Auflagen zu erfüllen. Je nach Bundesland müssen zum Beispiel ein Notrufsystem oder etwa zwei Bäder eingebaut werden. Allein aus finanziellen Gründen könnten sich das viele nicht leisten. Andere scheuen die Verantwortung, die sie als Betreiber_innen übernehmen müssten. Damit verlieren viele Sexarbeiter_innen gute Arbeitsstätten, so schildern es Vereine und Beratungsstellen.
In der Folge, so der Bericht der NRW-Landesregierung, ziehe sich die Mehrheit der Sexarbeiter_innen in das sogenannte Dunkelfeld zurück – also in die Illegalität.
Petra Kolb spricht in diesem Zusammenhang von Vereinzelung. „Die Sexarbeiter_innen können nicht mehr arbeiten wie zuvor und werden dadurch in prekärere Lebensverhältnisse und neue Formen der Ausbeutung und Rechtsunsicherheit gedrängt“, so Kolb. Wer nicht registriert sei, arbeite illegal und mache sich damit erpressbar. Also zögen sich die Betroffenen, die es eigentlich zu schützen gilt, zurück, tauschten sich weniger aus, böten ihre Dienste auf Online-Plattformen an und empfingen Freier zu Hause, was größere Sicherheitsrisiken mit sich bringe.
Das Prostituiertenschutzgesetz führt zu Unsicherheit und Existenzangst
Diese Entwicklung bekommen auch Betreiber_innen von größeren Häusern zu spüren. Elke W. ist Inhaberin des seit 30 Jahren bestehenden Freudenhauses Hase in Berlin. Als sie von dem Gesetz erfuhr, ließ sie ihr Laufhaus vermessen, beantragte ein polizeiliches Führungszeugnis, schrieb ein Konzept. Ende 2017 brachte sie es persönlich zum Ordnungsamt. Seither hat sie bis auf eine Eingangsbestätigung keine Antwort oder Genehmigung erhalten.
Trotzdem kann jederzeit die Polizei auftauchen, um die „Hurenpässe“ der Sexarbeiter_innen zu kontrollieren. Elke W. weiß, dass sie als Inhaberin dazu verpflichtet ist, nur registrierte Frauen in ihrem Haus arbeiten zu lassen – auch wenn die Genehmigung ihres Betriebs noch aussteht. Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro wäre für sie existenzgefährdend. Also muss sie alle Sexarbeiter_innen abweisen, die nicht pflichtregistriert sind. „Jede Woche stehen hier mindestens zwei Frauen ohne Hurenpass auf der Matte. Die muss ich dann leider wegschicken“, sagt sie.
Insgesamt kämen deutlich weniger Frauen, um sich bei ihr einzumieten. Dadurch sei die Auswahl für die Gäste nicht mehr dieselbe, Kunden blieben aus, Verdienste seien zurückgegangen.
Gute Arbeitsbedingungen schaffen mit dem Prostituiertenschutzgesetz?
„Es ist ganz schön frustrierend, wenn man mit Mitte fünfzig nicht weiß, wie es weitergeht. Bekomme ich eine Genehmigung oder nicht? Wird mein Laden dichtgemacht? Wenn ja, wie werde ich im Alter versorgt sein?“, fragt sie sich.
Viele kleine Wohnungsbordelle in der Nachbarschaft hätten bereits geschlossen. Sie finde es auch wichtig, Missbrauch und Gewalt in der Sexarbeit zu bekämpfen und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, aber mit diesen Mitteln treffe es genau die Falschen.
Doch wer sind die „Richtigen“ und wer die „Falschen“?
Beratung kann auch Vertrauen schaffen
Elke W. ließ sich 2017 als Sexarbeiterin registrieren – auch deshalb,weil sie die Erfahrung einmal selbst machen wollte. In der Pflichtgesundheitsberatung sei sie gefragt worden, ob sie verheiratet sei und Kinder habe. Für sie „absurde und sehr private Fragen“, die nichts mit dem Thema Gesundheit zu tun hätten und somit auch nicht in die Beratung gehörten.
„Ich dachte mir nur, ich arbeite seit fast 40 Jahren in diesem Beruf – was wollen die mir noch erzählen?“, sagt Elke W. Viele der „professionellen Sexarbeiter_innen“, so hält es auch der Bericht aus NRW fest, fühlten sich durch die Pflichtberatung diskriminiert, stigmatisiert und bevormundet.
Susanne Minkwitz, Psychologin und Gesundheitspflichtberaterin beim Gesundheitsamt Reutlingen, beginnt ihre Beratungsgespräche absichtlich mit privaten Fragen. „Ich frage die Frauen erst nach ihrer familiären Situation, um Vertrauen zu schaffen“ sagt sie, „irgendwann sind wir dann eigentlich nur noch zwei Frauen, die sich unterhalten.“
Sie habe das Gefühl, dass die meisten Sexarbeiter_innen sich wohlfühlten in ihrer Beratung. Einige hätten sich in der Vergangenheit immer wieder gemeldet, um zu einer freiwilligen Folgeberatung zu kommen. „Wenn es das Gesetz nicht gäbe, wären diese Frauen ja niemals zu einer Beratung gekommen“, sagt Minkwitz. Auch die Zahl der Hepatitis-Impfungen sei seither gestiegen, habe die Ärztin des Gesundheitsamts beobachtet.
Die meisten Frauen, die zu Minkwitz kommen, sind anders als Elke W.. Sie kommen aus Osteuropa, sprechen kaum oder kein Deutsch, haben wenig Bildung erfahren und fallen unter die Armutsprostitution.
Sexarbeit aus finanzieller Not ist nicht mit Menschenhandel gleichzusetzen
Armut wird in der Debatte um das Schutzgesetz von den Befürworter_innen oft als Grund und Beleg für vorherrschende Unfreiwilligkeit und Zwang in der Prostitution betrachtet. Auch Susanne Minkwitz sieht das so.
Kritiker_innen halten dagegen, das finanzielle Not nicht mit Zwang durch Machtmissbrauch von Dritten, also Menschenhandel, gleichzusetzen sei.
Silvia Vorhauer von der Dortmunder Mitternachtsmission sieht in dieser Gleichsetzung ein großes Problem: In der Öffentlichkeit, auch in der Presse, werde ständig der Eindruck erweckt, der Großteil der Prostituierten arbeite unter Zwang. „Das ist nicht richtig. Jene, die tatsächlich gezwungen werden, sind Opfer eines schweren Verbrechens. Diese Gruppe muss strikt von anderen Sexarbeiter_innen getrennt gedacht werden“, sagt die Sozialarbeiterin.
„Sollte man bei Armutsprostitution nicht vorrangig etwas gegen Armut tun?“
Für die Bekämpfung von Menschenhandel gebe es bereits eigene Gesetze. Vermische man beide Gruppen, stigmatisiere man automatisch die Mehrheit der Sexarbeiter_innen und beschneide sie in ihren Rechten auf freie Berufswahl und sexuelle Selbstbestimmung.
Sie zieht das Armutsargument der Prostitutionsgegner_innen in Zweifel: „Sollte man bei Armutsprostitution nicht vorrangig etwas gegen Armut tun und nicht gegen eine Tätigkeit, die den Menschen hilft zu überleben?“
Verhärtete Fronten, aber auch Solidarität
Bei aller Kritik kann Lydia, eine Sexarbeiterin aus Leipzig, dem Gesetz immerhin Eines abgewinnen – die Solidarität unter Kolleg_innen habe stark zugenommen. „Seitdem es das Prostituiertenschutzgesetz gibt, sind wir alle näher zusammengerückt“, sagt sie. Die Empörung habe zu mehr Haltung geführt, zu einem ausgeprägteren Selbstverständnis als professionelle Sexarbeiter_innen, durch verschiedene soziale Schichten hindurch.
Petra Kolb vom Verein Hydra hält dem Gesetz zugute, dass es teilweise in ländlicheren Regionen neue Strukturen geschaffen hat. Auch die Kontrolle von Betriebsstätten könne positiv sein – unter der Voraussetzung, dass sich alle Akteur_innen zusammensetzten und die Kriterien gemeinsam erarbeiteten, um eben nicht blind an der Lebensrealität vorbeizuregulieren.
In Berlin funktioniere diese Zusammenarbeit mit dem Senat glücklicherweise gut. Hydra und die beiden anderen Fachberatungsstellen der Stadt würden stets zu Rate gezogen, wenn es um die Gestaltung von Prostitutionspolitik gehe.
Nachdem klar war, dass das Gesetz nicht halten würde, was es versprach, wurden die drei Fachberatungsstellen der Stadt mit zusätzlichen Stellen ausgestattet. Seither wurde bei Hydra ein Café als Begegnungsstätte für Sexarbeiter_innen eröffnet, wurden Fokus-Gruppen zur Vernetzung gegründet und eine Online-Beratung wird gerade aufgebaut.
Letzten Endes jedoch wirken die Fachberatungsstellen dank einer Finanzspritze des Landes den negativen Auswirkungen eines Bundesgesetzes entgegen, das seine Schutzwirkung verfehlt und überwiegend ins Gegenteil verkehrt.
Nötig wäre eine offene, differenzierte Diskussion
Petra Kolb sagt: „Das Problem ist, dass über das Thema Prostitution keine offene, differenzierte Diskussion geführt wird. Alle sind entweder Opfer oder sie sind es nicht“. Die Debatte sei moralisch aufgeladen und werde noch immer sehr emotional geführt. Und weiter: „Wir können eine Verbesserung für alle nur über den Abbau des Stigmas und eine höhere Akzeptanz erreichen. Und dafür braucht es Selbstermächtigung und Freiwilligkeit statt Zwang“.
Selbstermächtigung und Freiwilligkeit statt Zwang
Das Prostituiertenschutzgesetz, es wirkt wie ein verzweifelter Versuch, es allen recht zu machen. Doch alle, das sind unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Blickwinkeln auf Sexarbeit und Prostitution im Allgemeinen.
Der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen BesD indes bereitet sich schon auf den nächsten politischen Kampf vor: gegen Forderungen nach Einführung der Freierbestrafung nach dem sogenannten nordischen Modell.
[1] Anm. d. Red.: Zu den Schätzungen siehe z.B. diese Übersicht des Katapult-Magazins: https://mobile.katapult-magazin.de/?mpage=a&l=0&artID=743.
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