Prostitutionspolitik

Sexarbeit: Wider die Ausweitung der Verbotszone

Von Dirk Ludigs
Demoschild zu Sexarbeit Corona-Krise
© DAH | Bild: Renata Chueire
Gegner_innen der Sexarbeit instrumentalisieren die Corona-Krise und werben für ein bundesweites Sexkaufverbot. Dabei gehören Sexarbeiter_innen eh schon zu den besonders hart Getroffenen.

Von Dirk Ludigs

Als Daria Oniér Anfang Oktober 2020 aus dem heimatlichen Esslingen nach Stuttgart fährt, packt sie die kalte Wut. Denn am Rathaus prangt, zwei Stockwerke hoch, ein Transparent mit dem Text „Du kommst und ich verkomme“ und dazu dem Slogan „Rotlicht aus!“ sowie der Botschaft „Bezahlsex zerstört Leben!“.

„Da wird mit meinen Steuergeldern das Verbot meiner Existenzgrundlage beworben!“, sagt Daria wütend und frustriert. Seit Stuttgart am 15. Juli 2020 in einer Allgemeinverfügung Prostitution wegen der Corona-Pandemie grundsätzlich verboten hat, lebt die ganz legal angemeldete Sexarbeiterin vor allem von der Unterstützung durch Freund_innen.

„Da wird mit meinen Steuergeldern das Verbot meiner Existenzgrundlage beworben!“

In den ersten drei Monaten der Krise hat sie noch Soforthilfe des Landes erhalten. „Das ging wirklich schnell und unbürokratisch, aber natürlich nur für Sexarbeitende mit Steuernummer. Doch die Bundeshilfen, die es im Anschluss gab, sind ausschließlich für Betriebskosten, und das hilft mir nicht“, sagt sie. Zu ihrem Glück hat Daria noch ein zweites Standbein als Sexual- und Gestalttherapeutin, doch die Verluste ausgleichen kann das nicht.

Die Befürworter_innen eines Sexkaufverbots wittern Morgenluft

Daria empfindet die Tatsache, dass die Stadt Stuttgart die Kampagne „#RotlichtAus“ des Landesfrauenrats und des Anti-Prostitutions-Vereins „Sisters e.V.“ ausgerechnet mitten in der Krise mit insgesamt 50.000 Euro gefördert hat, als Schlag ins Gesicht.

Die schwäbische Metropole setzte sich damit als Kommune bundesweit mit an die Spitze einer Bewegung, die sich schon seit mindestens 2013 die Durchsetzung des sogenannten Nordischen Modells auch hierzulande zur Aufgabe gemacht hat.

Die Idee hinter dem Modell lautet, den Kauf von sexuellen Dienstleistungen und auch das gesamte Umfeld von Sexarbeit zu kriminalisieren – vom Betreiben eines Bordells bis zum Bewerben einer erotischen Dienstleistung. Nur die Sexarbeiter_innen selbst sollen straffrei ausgehen.

Der Südwesten hat sich zum Kampfplatz der „Abolitionist_innen“ entwickelt

In der Corona-Krise wittern die Befürworter_innen eines solchen Sexkaufverbots Morgenluft. Ende September trafen sich darum nicht zufällig über hundert Aktivist_innen vom „Bündnis Nordisches Modell“ zum großen Ratschlag in Bonn. Zu den Redner_innen gehörten die wichtigsten Akteur_innen der Bewegung: Alice Schwarzer (Herausgeberin und Geschäftsführerin der EMMA), Inge Bell von „Terre des Femmes“ oder Sabine Constabel vom Verein „Sisters“.

„Die hoffen alle, die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie instrumentalisieren zu können, um ein Sexkaufverbot durchzusetzen“, sagt Daria, die auch Sprecherin des Berufsverbands für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) in Baden-Württemberg und seit Ende Oktober 2020 Mitglied im Vorstand der AIDS-Hilfe Stuttgart ist.

Vor allem der Südwesten hat sich zum Kampfplatz der „Abolitionist_innen“ entwickelt, wie die Aktiven der Bewegung sich in Anlehnung an die Sklavenbefreiung in den USA gerne nennen. Das liegt entscheidend an der baden-württembergischen SPD-Bundestagsabgeordneten Leni Breymaier, die als ihre politische Speerspitze agiert. In langer Kärrnerarbeit hat Breymaier sowohl ihren SPD-Landesverband als auch die Stadt Stuttgart hinter sich gebracht.

Stigmatisierung von Sexarbeiter_innen schadet der Prävention

Inhaltlich bewegen sich die Befürworter_innen eines Sexkaufverbots auf überraschend dünnem Eis. Vordergründig geht es ihnen um hehre Ziele: Frauenrechte und die Bekämpfung des Menschenhandels. Ob das Sexkaufverbot aber tatsächlich die Sexarbeit und den Menschenhandel eindämmt, ist nicht ausgemacht – die Methodik vieler Studien ist angreifbar, Daten lassen sich unterschiedlich interpretieren.

So bleiben die Argumente vor allem ideologisch: Prostitution sei grundsätzlich Gewalt an Frauen, freiwillige Sexarbeit könne es nicht geben. Auf einer Veranstaltung im baden-württembergischen Mannheim zum Thema Sexkaufverbot Anfang Oktober erklärte die dortige Gleichstellungsbeauftragte: „Prostitution ist keine Arbeit, sondern eine Krankheit!“

Wie soll das gehen: Sexarbeit stigmatisieren, Sexarbeiter_innen aber nicht?

Die Frage aber, wie Stigmatisierung von Sexarbeit ohne gleichzeitige Stigmatisierung der in ihr Tätigen in einer Gesellschaft funktionieren soll, die Sexarbeiter_innen bis heute diskriminiert und marginalisiert, lassen die Befürworter_innen offen.

Auf der anderen Seite kämpft derweil ein breites Bündnis für Verbesserungen im Lebensalltag von Sexarbeitenden, wenigstens aber für den Erhalt des Status quo. Es reicht vom Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) über die Deutsche Aidshilfe, den Deutschen Frauenrat und den Deutschen Juristinnenbund bis hin zur evangelischen Diakonie. Sie alle befürchten, dass mit einem Sexkaufverbot vor allem die gesellschaftliche Diskriminierung von Prostituierten zunimmt und Gesundheitsprävention erschwert wird.

Ähnliche Situation bei mann-männlicher Sexarbeit

Auch die cis, trans* und queere Sexarbeiter_innen waren und sind von den Corona-Maßnahmen besonders betroffen. In einem gemeinsamen Positionspapier haben Stricherprojekte schon im Frühsommer für den Bereich „junger sexarbeitender Cis-Männer und Queers*“ während der Einschränkungen durch Corona festgestellt: „Zum Teil haben Sexarbeitende keine Alternative, ihre Arbeit auszusetzen. Zu ihrer Überlebenssicherung müssen sie situativ und selbstbestimmt in Kauf nehmen, sich gesundheitlichen Gefahren und Risiken auszusetzen, sowie den Bußgeldern. Dies trifft auch insbesondere auf die sexuelle Arbeit von Cis-Männer*, Queers* und trans*-Menschen in Szenekontexten zu. […] Aktuell wird die Bedrohung von Obdachlosigkeit durch die ausfallenden Einnahmen noch verstärkt. Da die Belegung von Notunterkünften allgemein reglementiert ist und zu Zeiten von Covid-19 stark eingeschränkt wird, bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, als auf der Straße zu bleiben.“

Viele seien durch das Prostitutionsverbot und den damit einhergehenden Verlust ihrer Einnahmequellen in frühere Gewaltsituationen zurückkatapultiert worden: „Das Zurückdrängen in die Kernfamilie, in gewaltvolle Abhängigkeitsbeziehungen, in Flüchtlingsunterkünfte und auf die Straße ist in der aktuellen Situation eine noch größere Herausforderung.“

Die Notlage führt zu größerer Gefährdung von Sexarbeiter_innen

Ähnliches gilt auch für cis-weibliche und trans* Sexarbeitende. „Die Freier werden krasser“, sagt Daria Oniér, „denn wer treibt sich schon im Dunkelfeld herum: Leute, die nix ausgeben wollen, Leute mit hohem Druck oder Gewalttätige.“

BesD-Pressesprecher André Nolte beschreibt die Situation so: „Vereinbarungen werden gebrochen. Das Drücken der Preise kommt häufig vor, ist dabei aber nicht einmal das größte aller Probleme. Gerade als Frau passiert es dir – wenn du nicht mehr im Bordell tätig sein kannst, sondern in eine Wohnung musst –, dass da auf einmal zwei Typen statt einem sitzen.“

Viele Sexarbeiter_innen wurden in frühere Gewaltsituationen zurückkatapultiert

Auch der Menschenhandel machte unter Corona-Bedingungen keine Pause, wohl aber seine Bekämpfung. So gab der Berliner Senat in seiner Antwort vom 17. September auf eine Kleine Anfrage der FDP im Berliner Abgeordnetenhaus zu, dass „verdachtsunabhängige Kontrollen … nicht durchgeführt“ wurden, weil „die auf der gezielten und einvernehmlichen Ansprache der Sexarbeitenden basierende Vorgehensweise in einer Zeit, in der die Prostitution nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verboten war, praktisch nicht durchführbar“ gewesen sei. Auf gut Deutsch: Wer Bordelle schließt und Sexarbeit verbietet, vergibt eine wesentliche Chance, Menschenhandel und Zwangsprostitution effektiv zu bekämpfen.

Sexarbeit: Kurzer Herbst der Verbotsaufhebungen

In Berlin war, wie in den meisten Bundesländern, Sexarbeit nach dem Verbot im Frühjahr und Sommer im Herbst unter vielfältigen Auflagen wieder erlaubt. Die Veränderung hat auch Ralf Rötten von „Hilfe für Jungs e.V.“ gespürt, einem Berliner Projekt für junge Männer, die anschaffen gehen: „Viele unserer Klienten, die zu Anfang der Corona-Krise weg waren, sind aus den Heimatländern zurückgekehrt.“

Eine Normalität hat sich dennoch nicht eingestellt: Durch die strengen Hygienekonzepte kamen weniger Besucher in die Anlaufstelle des Vereins am Rande des Schwulenkiezes in Berlin. Es durfte nicht mehr übernachtet werden, außerdem mussten Besucherlisten geführt werden – was natürlich im Widerspruch zu anonymer Beratung steht, aber verpflichtend war, weil die Einrichtung als gastronomieartiger Betrieb gilt.

„Sexarbeitende sind doch nicht erst seit Corona mit dem Thema Gesundheit konfrontiert“

Auch Rötten beobachtet, wie sehr die Sexkaufverbots-Lobby in der Krise Oberwasser bekommen hat, und warnt: „Wenn es eine Illegalisierung von Freiern gibt, dann betrifft das alle Freier, was in der schwulen Szene offensichtlich noch nicht angekommen ist. Wir müssen uns aktiv für den Erhalt einer vielfältigen, aber gleichzeitig auch fairen Landschaft der sexuellen Dienstleistungen einsetzen.“

In den meisten Bundesländern blieb, wie in Berlin, ein generelles Prostitutionsverbot bis Anfang September bestehen – länger als in vergleichbaren Branchen körpernaher Dienstleistungen und dies, obwohl der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen ein detailliertes Hygienekonzept vorgelegt hatte, vom Kund_innengespräch mit Mund-Nasen-Schutz über Corona-kompatible Stellungen bis zum Lüften danach. „Sexarbeitende sind doch nicht erst seit Corona mit dem Thema Gesundheit konfrontiert“, sagt BesD-Spreche André Nolte. „Wieso müssen in vielen Bundeländern die Gerichte das der Politik erklären?“

In Baden-Württemberg hatte der Verwaltungsgerichtshof das Prostitutionsverbot am 6. Oktober wegen Unverhältnismäßigkeit mit Wirkung ab dem 12. Oktober gekippt. Darauf brach im Stuttgarter Sozialministerium offenbar Hektik aus, denn im Unterschied zum Beispiel zu Berlin, wo die Politik schon frühzeitig mit der Branche an gemeinsamen Hygienekonzepten gearbeitet hatte, fehlten solche im Musterländle staatlicherseits.

Außerdem, hieß es aus dem Ministerium, sei das Urteil sowieso nur bindend für jene Kommunen, die nicht – wie Mannheim, Heilbronn und Stuttgart – per Allgemeinverfügung ein komplettes Prostitutionsverbot ausgesprochen hatten.

Am 11. Oktober kam dann zwar die Mitteilung des Stuttgarter Ordnungsamts, man werde in zwei Tagen die städtische Allgemeinverfügung zum Prostitutionsverbot aufheben, doch schon am Nachmittag ergänzte der zuständige Abteilungsleiter Albrecht Stadler schriftlich: „Wir werden, sobald die Begründung der […] VGH-Entscheidung vorliegt, unser weiteres Vorgehen prüfen; in Stuttgart wurde leider die Eingriffsschwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen aktuell deutlich überschritten.“

Der November-Lockdown trifft wieder einmal auch Sexarbeiter_innen besonders hart

Mitte Oktober waren nur noch Hessen und Mecklenburg-Vorpommern Verbotszonen für Sexarbeit, doch mit dem zweiten „Lockdown“ ab dem 2. November sind Sexarbeit und die meisten „körpernahen Dienstleistungen“ wieder verboten. In der Berliner Infektionsschutzverordnung heißt es zum Beispiel, die „Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt und erotische Massagen“ seien untersagt, in Nordrhein-Westfalen ist der „Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen untersagt“.

Die Lage für Sexarbeiter_innen wie Daria ist also wieder düster, die Zukunft ungewiss. Die letzten Wochen haben aber eines gezeigt: Wer in Baden-Württemberg und anderswo in Deutschland Sexarbeitende vor Diskriminierung und der Illegalisierung ihrer Arbeitsumstände schützen will, braucht in diesen Zeiten mehr als je zuvor einen langen Atem!

 

Weitere Informationen zur Diskussion um das „Nordische Modell“:

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags: Auswirkungen des „Nordischen Modells“. Studienergebnisse zur Prostitutionspolitik in Schweden und Norwegen. Dokumentation WD 9 – 3000 – 082/19. © Deutscher Bundestag 2020 (als PDF-Datei hier downloadbar: https://www.bundestag.de/resource/blob/678116/53f1edc9dc0f14f544a4bb076edfa9f4/WD-9-082-19-pdf-data.pdf).

1 Kommentare

Chrissi 6. März 2021 9:57

In der 3sat-Doku vom 4. März 2021: „Prostitution: Kein Job wie jeder andere“ wird der Zusammenhang zwischen Prostitution und Menschenhandel beleuchtet.
Sehr zu empfehlen!

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