„Das Urteil schafft Rechtssicherheit und stärkt Betroffene beträchtlich“
EU-Mitgliedsstaaten müssen Reisedokumente und Zivilstandseinträge der gelebten Geschlechtsidentität anpassen, so der Europäische Gerichtshof. Wir sprachen mit Richard Köhler von TGEU.
Richard, wie schätzt du die aktuelle politische und rechtliche Situation von trans und nicht-binären Menschen in Europa ein?
Wir beobachten derzeit in Europa – wie auch weltweit – einen besorgniserregenden Rollback gegen demokratische Institutionen und Minderheitenrechte. Trans Menschen sind dabei besonders stark betroffen. Viele Menschen kennen keine trans Personen persönlich und sind dadurch anfällig für gezielte Desinformation und Manipulation. Das ist oft der erste Schritt zur Entmenschlichung und zur Spaltung der Gesellschaft – so hat es auch in Putins Russland und in Ungarn begonnen. Autoritäre Akteur*innen in Regierungen und Parteien, von Ungarn über die Slowakei bis zur AfD, Vox oder CHEGA, greifen diese Strategien begeistert auf. In mehreren europäischen Ländern sind derzeit Gesetze in Arbeit, die die Rechte von trans Menschen massiv einschränken. Für die Mehrheitsgesellschaft ändert sich dadurch kaum etwas – für die Betroffenen sind die Auswirkungen hingegen tiefgreifend und schmerzhaft.
Wie wirken sich transfeindliche Haltungen, die durch US-Politik und hiesige rechte bis rechtsextreme Regierungen, Parteien und Strömungen vorangetrieben werden, auf trans Menschen, Projekte und Organisationen in Europa aus?
Die Folgen sind extrem spürbar. Wir erleben steigende Gewalt – physisch, sexuell und digital. Gleichzeitig geraten Projekte und Organisationen zunehmend unter Druck, vor allem in Zentralasien, wo durch die aktuelle Kahlschlagpolitik der Mittelzufluss abrupt gestoppt wurde und kaum jemand einspringen kann. Auch in sogenannten liberalen Staaten verschärft sich der Ton. In Deutschland etwa erleben wir Debatten über die Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes, Angriffe auf trans Frauen und den erschwerten Zugang zu Gesundheitsversorgung für trans Kinder. Letzteren wird unter dem Deckmantel des „Kindeswohls“ der Zugang zu Pubertätsblockern verwehrt – ein zutiefst unethisches Vorgehen, das Kinder gezielt im Stich lässt.
Welche Bedeutung hat in dieser Situation das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. März 2026?
Das Urteil ist ein echter Meilenstein. Der EuGH hat entschieden, dass Mitgliedsstaaten die Freizügigkeit innerhalb der EU nur dann garantieren können, wenn Reisedokumente und Zivilstandseinträge der tatsächlichen Geschlechtsidentität einer Person entsprechen. Sonst wird dieses Grundrecht eingeschränkt. Zudem hat das Gericht betont, dass Richter*innen EU-Recht auch dann anwenden müssen, wenn nationale Gesetze oder höhere Instanzen anderer Meinung sind. Das schafft Rechtssicherheit und stärkt Betroffene beträchtlich.
Richard Köhler, TGEUDer EuGH hat entschieden, dass Mitgliedsstaaten die Freizügigkeit innerhalb der EU nur dann garantieren können, wenn Reisedokumente und Zivilstandseinträge der tatsächlichen Geschlechtsidentität einer Person entsprechen.
Das Urteil greift unsere zentrale Beobachtung auf: Ohne Dokumente, die der gelebten Geschlechtsidentität entsprechen, bleibt vielen trans Menschen der Zugang zu elementaren Grundrechten verwehrt. Im aktuellen Fall Shipova wird das besonders deutlich – eine Klägerin aus Bulgarien musste sich über zehn Jahre lang durch alle Instanzen kämpfen, um als Frau anerkannt zu werden. Sie lebt in Italien und muss sich dort ständig erklären, warum sie mit Dokumenten unterwegs ist, die nicht zu ihr passen. Wir hoffen, dass sie und viele andere nun endlich rechtliche Klarheit und Würde erfahren werden. Ob die bulgarischen Behörden das Urteil zügig und konsequent umsetzen, werden wir genau beobachten.
Kannst du dazu kurz erläutern, inwiefern das Urteil bindend für EU-Länder ist? Auch in einigen anderen Ländern gibt es ja Gesetze, die diesem Urteil widersprechen, neben Bulgarien sind das zum Beispiel Ungarn und die Slowakei.
EuGH-Urteile sind für alle Mitgliedsstaaten verbindlich – sie haben Vorrang vor nationalem Recht. Wenn also nationale Gesetze dem Urteil widersprechen, müssen sie angepasst oder von Gerichten unangewendet gelassen werden. Richter*innen in den Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, sich direkt auf EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung zu berufen, auch wenn nationale Regelungen oder höhere Gerichte dem entgegenstehen.
Wenn ein Staat sich weigert, das Urteil umzusetzen, kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Betroffene Personen können außerdem nationale Gerichte anrufen, die dann wiederum den EuGH einschalten können. Kurz gesagt: Es gibt klare Mechanismen, um sicherzustellen, dass Grundrechte in der gesamten EU tatsächlich gelten – auch gegen politischen Widerstand.
Ermöglicht das Urteil bei der Anpassung der Geschlechtsidentität in Dokumenten eigentlich auch eine diverse Geschlechtsidentität oder bleibt es im binären System Frau/Mann?
Das Urteil bezieht sich konkret auf die Anerkennung der gelebten Geschlechtsidentität, legt dabei aber keine binäre Grenze fest. Der EuGH hat offengelassen, wie Mitgliedsstaaten das geschlechtliche Selbstverständnis einer Person genau umsetzen müssen. Das bedeutet: Wo nationale Systeme bereits eine dritte oder offene Kategorie kennen, sind diese ausdrücklich von der Entscheidung erfasst.
Gleichzeitig zeigt das Urteil, dass es in Europa noch strategische Gerichtsverfahren braucht, um die Rechte nicht-binärer Menschen explizit abzusichern. Denn solange nationale Register und Verwaltungssysteme am binären Modell festhalten, wird der Schutz nicht-binärer Personen faktisch unterlaufen. Solche gerichtlichen Klärungen sind notwendig, um das Prinzip der Geschlechtsidentität im europäischen Recht weiterzuentwickeln – hin zu echter rechtlicher Gleichstellung aller Geschlechter. TGEU unterstützt gerne solche strategischen Klagen.
Richard Köhler, TGEUDas Urteil zeigt auch, dass es in Europa noch strategische Gerichtsverfahren braucht, um die Rechte nicht-binärer Menschen explizit abzusichern.
Was fordern TGEU und befreundete Organisationen angesichts dieses Urteils?
Wir fordern erstens eine zügige und vollständige Umsetzung der EuGH-Urteile durch alle EU-Mitgliedsstaaten. Zweitens muss die EU-Kommission nicht nur unterstützen, sondern auch entschieden gegen Staaten vorgehen, die ihre rechtlichen Verpflichtungen ignorieren. Sie muss ihre phlegmatische Haltung dringend aufgeben und in die Aktion kommen.
Darüber hinaus lehnen wir die sogenannten Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) entschieden ab. Sie stehen für eine systematische Aushöhlung grundlegender Menschenrechte. Mit der Einführung „sicherer Herkunftsstaaten“, beschleunigten Verfahren an Außengrenzen und der faktischen Auslagerung von Verantwortung werden Schutzsuchende entrechtet und kriminalisiert. Das betrifft nicht nur LSBTI-Geflüchtete – es bedeutet für viele Menschen unermessliches Leid, Gewalt bis hin zum Tod. Wer Menschen in Folter, Verfolgung oder Krieg zurückschickt, verliert seine eigene Menschlichkeit.
Richard Köhler, TGEUDie EU-Kommission muss auch entschieden gegen Staaten vorgehen, die ihre rechtlichen Verpflichtungen ignorieren
Schließlich wünschen wir uns, dass demokratische Kräfte – auch konservative – sichtbarer für Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt eintreten. Auch konservative Politiker*innen sollten sich nicht in die Falle rechter Anti-Trans-Rhetorik locken lassen – denn am Ende geht es um die Grundlage unserer gemeinsamen Menschlichkeit.
Richard Köhler (er/ihm) ist seit zwei Jahrzehnten als Trans-Aktivist engagiert und setzt sich im Rahmen der Arbeit von TGEU – Trans Europe and Central Asia – für die geschlechtliche Selbstbestimmung und den Schutz der Rechte von trans Personen ein.
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