Weg frei für Drogenkonsumräume in Baden-Württemberg
Ende April hatte der Karlsruher Gemeinderat einstimmig die Einrichtung eines Drogenkonsumraums beschlossen. Doch für die Umsetzung fehlte in Baden-Württemberg bislang die rechtliche Grundlage.
Nach monatelangen Bedenken hat die CDU-Landtagsfraktion nun am 12. Juni im Grundsatz dem Vorhaben von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) zugestimmt, eine entsprechende Landesverordnung zu erlassen. Sie soll zunächst auf drei Jahre befristet sein.
Jetzt müsse noch das Kabinett über den Entwurf beraten, so die Rhein-Neckar-Zeitung. Es sei aber damit zu rechnen, dass auch von dort grünes Licht komme und die Verordnung im Herbst in Kraft treten könne.
Dann wäre Baden-Württemberg das siebente deutsche Bundesland, in dem Drogenkonsumräume zugelassen sind. In Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und dem Saarland werden bereits Druckräume betrieben; bundesweit sind es insgesamt 23. Mit Karlsruhe soll Anfang 2019 die 24. Einrichtung hinzukommen.
Drogenkonsumräume retten Leben und verhindern HIV- und Hepatitis-Infektionen
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zählt Drogenkonsumräume zu den wichtigsten Angeboten, um Todesfälle und Infektionen zu vermeiden sowie Menschen zu erreichen, die bisher keinen Zugang zu Drogenhilfe und Prävention haben. Drogengebraucher_innen können in einem sauberen und geschützten Umfeld ihre mitgebrachten Substanzen konsumieren. Neben sterilen Spritzen und anderen Konsumutensilien erhalten sie Informationen zur Vermeidung von Risiken. Im Fall einer Überdosis steht medizinische Notfallhilfe bereit.
In den meisten deutschen Bundesländern gibt es bisher keine Drogenkonsumräume.
(Christina Laußmann)
Quellen/weitere Informationen:
Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion
Bericht in der Rhein-Neckar-Zeitung
Informationen zu Druckräumen: www.drogenkonsumraum.net
Weitere Informationen bietet die Broschüre „Eine moderne Drogenpolitik nützt allen. Eine Handreichung für die Politik“.
Diesen Beitrag teilen