BAYRISCHE DROGENPOLITIK

Substitutionsärzte in Bayern unter Beschuss

Von Axel Schock
Elf Substitutionsärzte in Niederbayern drohen, zum Jahresende die Betreuung Drogenabhängiger zu beenden. Sie reagieren damit auf die Verurteilung zweier Kollegen, die aufgrund von Widersprüchen zwischen Gesetz und Therapieempfehlungen in die Mühlen der Justiz geraten sind. Von Axel Schock

Für schwer Drogenabhängige ist die Substitutionstherapie oft die einzige Chance, aus dem Teufelskreises von Sucht und sozialer Isolierung auszusteigen und sich in de Gesellschaft zu resozialisieren. Was Ärzte wie Gorm Grimm vor wenigen Jahrzehnten noch mit hohem persönlichen Einsatz auf den Weg brachten, ist heute längst medizinischer Standard.

Menschen wie der diesjährigen Welt-Aids-Tags-Botschafterin Marika ist es durch die Substitution gelungen, von der Straße wieder in ein bürgerliches Leben und in einen Beruf zurückzufinden. Die in einer Kleinstadt lebende Marika hat das Glück, dass sie ihre Medikation allmorgendlich durch einen Hannöverschen ambulanten Dienst erhalten kann.

Für 350 Patienten steht die Weiterversorgung auf der Kippe

Auch in Niederbayern kümmern sich in vielen kleineren Städten engagierte Substitutionsärzte darum, dass Suchtpatienten im ländlichen Raum an der Drogenersatztherapie teilhaben können. Für über 350 Patienten in München und Umland steht jedoch zum Jahresende die Weiterversorgung auf der Kippe, nachdem elf Ärzte angedroht haben, die Substitution zum 31. Dezember zu beenden.

Sie reagieren damit auf die Verurteilung einer Kollegin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Urteil des Amtsgerichtes Viechtach – 150 Tagessätze á 100 Euro – war ohne Verhandlung erfolgt. Ihr war vorgeworfen worden, bei drei Patienten den Beikonsum akzeptiert und die Substitution fortgesetzt zu haben.

„Die staatsanwaltlichen Ermittlungen, das Urteil (…) der nachfolgende Approbationsentzug widersprechen in ihrer Begründung in eklatanter Weise sowohl den Richtlinien der Bundesärztekammer von 2010, dem Leitfaden der Bayerischen Akademie für Suchtmedizin (2010) sowie sämtlichen Standards in der Suchtmedizin“, heißt es in einer kürzlich veröffentlichen gemeinschaftlichen Erklärung bayrischer Substitutionsärzte.

Die jüngsten Urteile sind keine  Einzelfälle

Die Verurteilung der Kollegin aus Ruhmannsfelden ist allerdings kein Einzelfall. Auch in anderen Bundesländern hatten Substitutionsärzte bereits juristische Probleme bekommen. Festzustellen ist allerdings, dass in Bayern das Betäubungsmittelgesetz rigoroser und häufig auch entgegen den aktuellen medizinischen Leitlinien angewandt wird.

So war im April ein Kaufbeurer Hausarzt vor Gericht gelandet, der seit zwei Jahrzehnten drogenabhängige Patienten mit Substitutionsmitteln versorgt. Ihm wird vorgeworfen, das Methadon mit nach Hause mitgegeben und in anderen Fällen die Therapie auch dann fortgesetzt zu haben, wenn die Patienten zusätzlich noch andere Medikamente einnahmen.

Die Staatsanwaltschaft fordert Haft

Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und verurteilte den Arzt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 40.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Strafmaß allerdings nicht einverstanden und legte Berufung ein. Sie fordert für den 59-Jährigen eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und den Entzug der Approbation. Am 3. Dezember soll darüber verhandelt werden.

Auch wenn es beim ersten Urteil bleiben sollte, ist der Kaufbeurer Arzt wirtschaftlich und beruflich zerstört. Dabei hatte er allein zum Wohle seiner Patienten gehandelt – und im Einklang mit den Richtlinien der Bundesärztekammer.

Diese sehen unter anderem vor, dass eine Take-Home-Vergabe von Ersatzmitteln angebracht sein kann, wenn es dem Patienten dadurch beispielsweise möglich wird, einer geregelten Arbeit nachzugehen.

Viechtach
Viechtach – beschauliche Stadt mit einem rigiden Amtsgericht (Foto: Mike aus dem Bayernwald)

Gerade in ländlichen Gebieten, in denen nur wenige Apotheken auf die Bereitstellung von Substitutionsmitteln eingestellt sind, bleibt den Ärzten meist gar nichts anderes übrig, als den Patienten das Methadon aus der Praxis fürs Wochenende herauszugeben.

In den Mühlen der Justiz

„Suchterkrankungen haben in der Ausbildung der Juristen wie auch der Ärzteschaft leider keinen großen Stellenwert“, beklagt Dirk Schäffer, Drogenreferent der Deutschen AIDS-Hilfe. Die Folge: Suchtkranke stoßen im Gesundheits- und Justizwesen auf durch Unwissenheit geprägte Vorurteile und Diskriminierung;  auch Therapien wie der Substitution wird mit Skepsis und Ablehnung begegnet.

Doch dies allein erklärt nicht, wie Substitutionsärzte ihrer Ansicht nach unverschuldet in die Mühlen der Justiz geraten und zu solch drastischen Strafen verurteilt werden konnten. Entscheidender sind längst überholte, zum Teil sich widersprechende Richtlinien. Nicht nur dass Krankenkassen und Ärztekammern auf Basis unterschiedlicher Leitlinien bei der Suchtmittelvergabe operieren, auch das Betäubungsmittelgesetz schafft statt Klarheit zusätzliche Verwirrung.

So untersagt beispielsweise der Gesetzgeber klar und deutlich eine Fortführung der Substitution, wenn der Patient „Stoffe gebraucht, deren Konsum nach Art und Menge den Zweck der Substitution gefährdet“. Zugleich aber sei für die Bewertung des Verlaufes der Behandlung durch den substituierenden Arzt der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Wissenschaft maßgebend – und der bewertet den Beikonsum völlig anders.

Die rechtliche Unsicherheit für behandelnde Ärzte ist größer geworden

„Der gemeinsame Bundesausschuss muss dringend aktiv werden, um Schaden von den Ärzten wie auch den Patienten abzuwenden“, fordert daher Dirk Schäffer.

Durch die aktuellen Urteile sei die rechtliche Unsicherheit für behandelnde Ärzte noch größer geworden, beklagt Markus Backmund, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) und Initiator des Initiativkreises Substitutionstherapie, einem neugegründeten Zusammenschluss ärztlicher Fachgesellschaften, der Bundesärztekammer und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung mit Fachverbänden der Drogen- und Aids-Arbeit.

„Der Altersdurchschnitt substituierender Ärzte ist hoch, ein Großteil wird in absehbarer Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen“, befürchtet Christoph von Ascheraden, Vorstandsmitglied der baden-württembergischen Ärztekammer und Vorsitzender des Ausschusses „Suchtmedizin“ gegenüber dem „Deutschen Ärzte-Blatt“.

Mit einem Bein im Knast

Engagierte Ärzte, die sich für das Wohl ihrer suchtkranken Patienten einsetzten und die schwierig handhabbaren Maßgaben in den Praxisalltag umsetzten, stünden bei ihrer Arbeit fast immer mit einem Bein im Gefängnis, kritisierte von Ascheraden.

Dass Ärzte, die sich in diesem ohnehin bereits stigmatisierten Arbeitsfeld engagieren, nun auch noch kriminalisiert werden, ist für die Initiative Substitutionstherapie ein fatales Zeichen. Nachwuchskräfte dürften dadurch kaum für Substitutionstherapien zu begeistern sein. Dabei bestehe schon ein Versorgungsengpass für rund 80.000 Patienten.

Die bayrische Justizministerin Beate Merk freilich steht hinter ihren Richtern und deren Urteilen. Die Substitutionsmedizin sei mit gesundheitlichen Risiken verbunden und deshalb auch an strenge Voraussetzungen geknüpft. „Wenn gegen die verstoßen wird, brauchen wir konsequente, bei Vorsatz auch strafrechtliche Sanktionen“, betonte sie gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“.

„Wir wissen, wie unsere Kollegen in Niederbayern, dass Aufwand der Behandlung Drogenabhängiger, gesellschaftliche Anerkennung und wirtschaftlicher Ertrag in einem grotesken Missverhältnis stehen“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der bayerischen Substitutionsärzte, „und wir verstehen es nicht als Zeichen der Schwäche, sondern als Unfähigkeit des Systems, wenn sie nicht mehr weiter die Verantwortung für diese Arbeit übernehmen können.“

Das Substitutionsrecht muss auf den Prüfstand

Nun gilt es dringend, das System, also die gesetzliche Grundlage, zu ändern. Darüber sind sich die Experten einig. Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin fordert die Politiker auf, das Substitutionsrecht insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und dem aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen. Zu revidieren seien insbesondere das Abstinenzparadigma sowie die Strafandrohungen für Ärzte, die ihren Patienten Substitutionsmittel direkt überlassen.

Die SPD-Fraktion im bayrischen Landtag hat zudem mit einer Kleinen Anfrage von der Staatsregierung Aufklärung über die Situation der Methadonversorgung in Bayern gefordert. Die Antworten dazu sollen zum Monatsende vorliegen.

7 Kommentare

Sch. D. 24. November 2012 19:29

Glückwunsch, ein toller beitrag der nochmal die seit jahren existierenden probleme in der Substitutionsbehandlung aufzeigt und deutlicht macht welche Veränderungen notwendig sind um Besserung herbeizuführen.
Eines ist klar: Sollte es nicht gelingen die Richtlinien anzugleichen und das Betäubungsmittelgesetz zu verändern, werden wir uns in den nächsten 5 Jahren mit einem Versorgungsengpass konfrontiert sehene, dessen Folgen katastrophal sein werden.
Immer mehr Ärzte steigen aus der Suchtbehandlung aus oder geben ihre Praxis aufrgund ihres Alters ab. Mit diesem Richtlinien wird es nicht gelingen junge Ärzte für diese Therapieform zu gewinnen.
Ich hoffe das alle kritischen Geister am Ball bleiben werden !!!

woewe 24. November 2012 23:14

Gilt in Bayern das Grundgesetz nicht bzw. werden andere Gesetze höher bewertet als Art. 3 GG. ? Mit diesen Entscheidungen wird das Wohl und die Würde der Substituenden gröblich aufs Spiel gesetzt.

Die handelnden Politiker (und die Juristen) in Bayern folgen Denkweisen von vor 40 Jahren. Sie wollen keine Substitutionstherapie (anbieten). Sie gehören ausgewechselt.

christoph scholz 25. November 2012 15:26

traurig traurig was die in bayern machen jetzt reichen denen schon nicht mehr die konsumenten aus dann gehen si auf die ärzte los ?? Ihr in Bayern solltet erstmal ALKOHOL als DROGE und nicht als LEBENSMITTEL anerkennen, ihr habt echt ein suchtproblem!!! Wer substanzen jeglicher art konsumieren will der soll es tun ich habe nichts dagegen den jetzt mensch sollte selber entscheiden was er mit seinen körper machen will, wenn er dadurch seine Sachen gebacken kriegt und niemand schadet dann bitte. Ihr seit mir zu konservativ in bayern kommt erstnmal aus eurem loch daunten raus und betrachtet die welt mal aus einer andere persepektive. als auf Leute loszugehen die (ILLEGALE ) drogen konsumieren, ihr konsumiert LEGALE DROGEN davorn sterben weit aus mehr menschen in deutschland als von illegallen ? da sollten man sich fragen ob man das nicht vertauscghen sollte alles was legal ist sollte illegal gemacht werden und was illegal ist legal mal sehen wie ihr euch dann fühlt wenn ihr euch strafbar macht weil ihr ein bier trinkt oder zigaretten raucht ?? ihr bringt durch alkohol und tabak jedes jahr in deutschland 150.000 mensch um für steuergelder betone ich !?!? Macht nicht soviel gehirnwäsche den jeder weiss das cannabis und co. niemals so schädlich ist wie alkohl oder kennen sie ein cannabis toten ?? ich nicht und das weltweit……..

Roberto 6. Dezember 2013 20:08

Ach die armen Ärzte wieder, und wer kümmert sich um die süchtigen, die in den Substitutions Einrichtungen teilweise wie Freiwild behandelt wird. Da wird man, wenn man aus seine Rechte pocht erpresst, wenn’s einen nicht passt, kann man ja den Arzt wechseln. Wohl wissend das der nächste Arzt 150km weit weg ist. Mir ist klar das es nicht einfach ist für Ärzte doch das Patienten, obwohl sauber und Möglichkeit auf Arbeit, kein take Home bekommen ist wirklich übel. Manchmal hat man dass Gefühl das Ärzte die substituieren mehr davon haben die Patienten täglich kommen zu lassen, anstatt sie ein Selbstbestimmtes Leben leben lassen.

Michael Meyer 24. Februar 2014 11:27

Das eine kontrollierte & geregelte Abgabe von Suchtmitteln, bzw. von Substituten, wie bspw. Polamidon oder Methadon, wie Buprenorphin, Subotex oder Suboxone, nicht nur sinnvoll, sondern zwingend notwendig ist, das hat sich wohl in den letzten 10-15 Jahren Substitutions-Praxis, unter Beweis gestellt. Das aber eine Aufklärung und Information, innerhalb der Programme und direkt Betroffenen, genauso wie für die Öffentlichkeit überall, insbesondere aber im ländlichem Raum, unabdingbar geworden ist?! Zeigt sich immer noch darin, wie ängstlich und vorurteilsbeladen, ja wie geradezu dämonisiert, der Umgang mit ehemaligen Drogenabhängigen und ihrer „anerkannten“ Sucht-Krankheit ist. Sorglose Offenheit, ungehinderte Gelassenheit und gütige Herzen in ledigem Gemüte, sind wohl noch ferne Ziele für „unsere“ Bevölkerung, zu denen sich „ALLE“, auch suchtkranke Menschen zählen dürfen. Darin sollten „WIR“ uns alle einig sein und solidarisch gegenüber unseren Nachbarn und Mitmenschen handeln. Vielen Dank, ganz besonders jenen Ärzten, die sich nicht erschrocken wegdrehen, wenn es Probleme gibt. Ein Opiatabhängiger, Betroffener und Ehemaliger.

EJStorm 26. Februar 2014 19:07

Ärzte werden verurteilt, weil sie zu viel oder zu lange verordnen, weil sie trotz Beikonsum verordnen. Was wäre denn die praktikable Alternative, wenn ein Opiatabhängiger durch Beigebrauch von Kokain auffällt. Ihm das Methadon streichen? Ins Wochenende, in den Entzug?
Ein Arzt verlor die Approbation, weil er einem Abhängigen ein Privatrezept für Diazepam ausstellte. Weder wurde dadurch die Solidargemeinschaft belastet, noch kam jemand zu Schaden. Er wusste nur, unter welchen Qualen der Abhängigkeitskranke stehen würde, ohne Opiate. Aus dem Gefühl der Mitmenschlichkeit verordnete er ihm diese kleine Hilfe. Vielleicht sollte unser Rechtssystem einmal modernisiert und demokratisiert werden, vielleicht sollten Urteile besser durch Schöffen mit gesundem Menschenverstand und erlebtem Kontakt zur Realität gefällt werden und nicht durch selbstgerechte dröge Amtsschimmel, die nicht mal bei fahrlässigen Fehlurteilen Worte der Entschuldigung finden. Manchmal denkt man, die Demokratie endet, wo Justiz beginnt.

Elke Eichelmann 28. April 2014 23:20

Es ist für mich als Betroffene ganz furchtbar nun selbst Opfer einer absolut überzogenen Härte meines bisher verständnisvollen Arztes zu sein. durch den schweren Schicksalsschlag des Todes eines Familienmitglieds Name ich zwei Schlaftabletten, während der laufenden MethadonSubstitution. Ich musste 5 Wochen warten bis diese leider wieder draußen waren aus der UK.. Und muss seitdem Ostern erster Mai jeden Sonntag hundertzwanzig Kilometer zurücklegen bis nach Kaufbeuren Ins zuständige Krankenhaus um dort mein Wetter don’t zu bekommen eine Dosis!! Wohlgemerkt eine einzige Tagesdosis..!! Dafür zahlen.. Es kostet zusammengerechnet Unmengen dort hinzukommen zurückzukommen und noch für die Zubereitung zu bezahlen.. Nur um nicht in den so gefürchteten Entzug & Nach fünfundzwanzig Jahren Drogen auch nicht mehr auszuhaltenden!!.. Sehr gefährlichen körperlichen und seelischen Zustand der vollkommenen Hilflosigkeit zu gelangen. Auch ich arbeite noch zwar nicht mehr Vollzeit aber dennoch.. Und schaffe ich es dadurch Eine halbwegs vernünftiges Leben zu führen dass eine Qualität gleich kommt.. Gebt mir bitte mein Leben so zurück dass ich selbst bestimmt Autonom und durch Fehler nicht bestraft sondern lernen kann.. Bestraft in eine so unverhältnismäßigen Art und Weise!! Ich bin fünfzig Jahre alt..! Also mit dieser Änderung der Gesetze bin ich wohl schon tot..!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

1 + = 7