Krank, verängstigt und ohne Behandlung
Die Bundesregierung verschleppt die angekündigte Reform der Übermittlungspflicht für die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus. Ihnen werden aus migrationspolitischen Gründen damit grundlegende Menschenrechte verwehrt.
Von Ulrike Wagener
Ob Husten, Zahnschmerzen oder lebensbedrohliche Erkrankungen wie ein Tumor: Für die meisten Menschen in Deutschland ist es selbstverständlich, eine ärztliche Praxis aufzusuchen, wenn sie krank sind. Anders ist das für Menschen, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben.
Viele Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus bekommen erst dann eine Behandlung, wenn es gar nicht mehr anders geht.
Ana lebt und arbeitet seit 30 Jahren in Deutschland. In all der Zeit ist die 80-Jährige in keine ärztliche Praxis gegangen. Zwar hätte sie – wie alle Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus – theoretisch ein Anrecht auf medizinische Basisversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Doch dafür müsste sie einen Behandlungsschein beim Sozialamt beantragen. Die Sachbearbeiter*innen wären dann aufgrund des §87 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, sie bei der Ausländerbehörde zu melden – die Folge könnte eine Abschiebung sein. Eine Ausnahme von dieser Übermittlungspflicht gibt es derzeit nur in medizinischen Notfällen. Das ist der Grund, warum viele Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus erst dann eine Behandlung bekommen, wenn es gar nicht mehr anders geht. 2014 hatte Ana einen schweren Unfall und wurde ins Krankenhaus gebracht. „Dort haben die Ärzt*innen bei mir mehrere chronische Erkrankungen entdeckt, die dringend behandelt werden mussten. Die Rechnung für Behandlung und Transport bezahlte eine Freundin von mir“, sagt sie.
Ana kommt aus Serbien und ist ein Fallbeispiel aus der Kampagne Gleichbehandeln. Darin fordern rund 80 Organisationen, darunter die DAH, Ärzte der Welt und die Diakonie, die Bundesregierung dazu auf, den Gesundheitsbereich von der Übermittlungspflicht auszunehmen – wie es im Bildungsbereich bereits 2011 umgesetzt worden ist.
Koalitionsvertrag sieht Überarbeitung der Übermittlungspflicht vor
Derzeit leben Schätzungen zufolge zwischen 180.000 und 520.000 Menschen mit ungesichertem Aufenthaltstitel in Deutschland. Anders als in anderen EU-Ländern wie Frankreich, Spanien und Portugal gibt es in Deutschland keine Regularisierungsprogramme, die eine Aufenthaltsberechtigung für illegalisierte Migrant*innen vorsehen. Doch das Recht auf Gesundheit gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Die deutsche Regelung verletzt das Menschenrecht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung. Schon 2018 hatten UN-Expert*innen die deutsche Regierung aufgefordert, den Zugang zu angemessener und bezahlbarer medizinischer Versorgung auch für EU-Bürger*innen, Asylsuchende und Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus sicherzustellen. Ärzte der Welt und die Gesellschaft für Freiheitsrechte argumentieren, dass die Übermittlungspflicht auch gegen das Grundgesetz verstoße – und somit verfassungswidrig sei. Eine laufende Klage konnte nicht weitergeführt worden, weil der Kläger mittlerweile verheiratet und nicht mehr illegalisiert ist.
Statt Verbesserungen für Schutzsuchende, wie eine Abschaffung der „Duldung light“, kam ein „Rückführungs-verbesserungsgesetz“.
2021 kündigten SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag an, die Versorgungslücke zu schließen: „Die Meldepflichten von Menschen ohne Papiere wollen wir überarbeiten, damit Kranke nicht davon abgehalten werden, sich behandeln zu lassen“, heißt es dort. Die Umsetzung war mit dem Migrationspaket II erwartet worden – doch statt der angekündigten Verbesserungen für Schutzsuchende, wie beispielsweise ein Recht auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte und eine Abschaffung der „Duldung light“, kam Ende Oktober ein „Rückführungsverbesserungsgesetz“ in die Ressortabstimmung. Es scheint, dass die Reform auf Eis liegt. Man habe „intensiv geprüft, ob sich überzeugende und auch tatsächlich zielführende Ansätze für eine Umsetzung ergeben“, heißt es seitens des Innenministeriums auf Anfrage des magazin.hiv. Dies habe jedoch ergeben, dass „die Fragestellung sehr komplex ist, verschiedene Regelungskreise betrifft und hier einfache Lösungen nicht möglich sind“. Die Prüfung dauere daher noch an.
„Jede Verzögerung gefährdet Menschenleben“
In der aktuellen Situation sind illegalisierte Menschen auf alternative Hilfsangebote angewiesen, die ohne einen Behandlungsschein vom Sozialamt die Gesundheitsversorgung übernehmen. Bundesweit gibt es Medibüros oder Medinetze, die Patient*innen anonym an kooperierende Ärzt*innen vermitteln – allerdings nur in größeren Städten. Außerdem gibt es in einigen Bundesländern Projekte, die anonyme Krankenscheine ausgeben, wie etwa die Clearingstelle in Berlin.
Auch über die Organisation Ärzte der Welt behandeln Ärzt*innen in München, Hamburg, Berlin und Stuttgart ehrenamtlich Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, die wegen der Übermittlungspflicht keinen Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung haben, aber auch andere Menschen mit eingeschränkten oder ohne Zugang zum Gesundheitssystem. 7.229 Konsultationen habe das Team 2022 in Praxen und Bussen durchgeführt. „Es ist schwer nachzuvollziehen, dass sich die im Koalitionsvertrag angekündigte Abschaffung der Übermittlungspflicht so lange hinzieht – zumal diese für den Bildungsbereich schon lange aufgehoben worden ist. Es handelt sich nicht um ein abstraktes politisches Problem. Jede Verzögerung gefährdet Menschenleben“, sagt Janina Gach von Ärzte der Welt gegenüber dem magazin.hiv. Zudem lägen bereits konkrete Formulierungsvorschläge vor und Expert*innen stünden zum Austausch zur Verfügung.
„Das behindert auch die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten wie HIV oder Tuberkulose.“
Kritik kommt auch von der Linken: „Dass die Koalition nach der Hälfte der Legislaturperiode die Übermittlungspflicht nach §87 Aufenthaltsgesetz nicht verändert hat, bedeutet, dass auch weiterhin Menschen ohne Aufenthaltsstatus davon abgehalten werden, sich im Krankheitsfall angemessen behandeln zu lassen. Das kann nicht nur für die Betroffenen dramatische gesundheitliche Folgen haben, sondern behindert auch die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten wie HIV oder Tuberkulose“, sagt Kathrin Vogler, beratendes Mitglied im Gesundheitsausschuss. Abgeordnete anderer Parteien wurden angefragt, haben sich aber bis zur gegebenen Frist nicht geäußert.
Alternative Hilfsangebote nur in Großstädten
Von den Folgen für Menschen mit HIV kann Sergiu Grimalschi berichten. Grimalschi ist seit 1993 aktiv in verschiedenen Aidshilfen. Bei der Berliner Aids-Hilfe ist er für Migrant*innen ohne Krankenversicherung zuständig. Zu ihm kommen Menschen, die vermuten HIV zu haben oder es bereits wissen. „Wir testen die Menschen oder suchen in jedem Fall eine Behandlungsmöglichkeit, auch wenn sie keine Krankenversicherung haben“, so Grimalschi.
Die größte Gruppe der HIV-positiven Menschen ohne Krankenversicherung seien Menschen aus ost- und südosteuropäischen EU-Ländern, der Kaukasusregion und Lateinamerika, die legal eingereist seien und hier länger geblieben sind. Sie hätten mehrheitlich kaum eine Chance auf Legalisierung. Viele hielten sich mit Putzjobs oder Sexarbeit über Wasser. Eine weitere große Gruppe seien aktuell Menschen, die aus Russland geflohen seien, Kriegsdienstverweigerer oder Oppositionelle mit ungesichertem Aufenthalt. Manche Betroffene hätten zwar einen geregelten Aufenthaltsstatus, seien aber über eine private Krankenversicherung versichert, die eine Behandlung bei HIV ausschließt. Für Sergiu Grimalschi ist klar: „Alle sozialen Berufe sollten von der Übermittlungspflicht befreit werden.“
Diskriminierung bei HIV-Erkrankung
Doch auch ohne Übermittlungspflicht bliebe die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland ein „Improvisationsakt“. Grimalschi kritisiert, dass es in Deutschland kein Konzept von public health gebe. „Alle Menschen in Lebensgefahr müssen behandelt werden, unabhängig vom Aufenthaltstitel.“ In Berlin funktioniere das durch die Clearingstellen aktuell gut, doch in anderen Bundesländern gebe es größere Probleme. Dort würden Betroffene auch mit Vorurteilen und Diskriminierung konfrontiert. „Da höre ich von Behördenmitarbeitenden aus anderen Bundesländern, die Menschen seien selbst schuld, dass sie sich so etwas geholt hätten“, sagt Grimalschi. Auch über die hohen Kosten für die Tabletten würde sich beschwert. „Die Kosten für eine unbehandelte Aidserkrankung im späten Stadium sind letztlich um ein vielfaches höher.“
Alternative Hilfestrukturen gibt es nur in Großstädten und sind den Betroffenen oft nicht bekannt.
Grimalschi fordert einen generellen Zugang zur Gesundheit für alle, die ohne Behandlung in Lebensgefahr sind, und bundesweite funktionierende Anlaufstellen für Menschen, die unversichert sind und krank werden – zum Beispiel auch in den Gesundheitsämtern. Denn aktuell gebe es zwar einige alternative Hilfestrukturen, doch seien sie nur in Großstädten vorhanden und den Betroffenen oft unbekannt.
Verschlechterte Versorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz
Die politische Lage hat sich seit 2021 verändert. Hatte die Koalition aus SPD, Grünen und FDP damals einen „Paradigmenwechsel“ in der Migrationspolitik angekündigt, setzt sie nun einhellig Gesetze um, die mehr Abschiebungen zum Ziel haben und weitere Restriktionen für Schutzsuchende mit sich bringen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang November 2023 wurde beschlossen, dass Asylsuchende künftig erst nach drei Jahren Anspruch auf Sozialhilfe und Bürgergeld haben, statt wie bisher nach einem Jahr. Während eines laufenden Asylverfahrens erhalten Geflüchtete abgesenkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, danach werden lediglich akute Erkrankungen und Schmerzzustände und Schwangerschaft behandelt.
„Viele Migrations- und Rechtswissenschaftler*innen zweifeln bereits die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Gesetzeslage an. Eine Verlängerung dieser Einschränkungen verurteilen wir aus humanitärer, menschenrechtlicher und auch ökonomischer Sicht aufs Schärfste und fordern allen hier lebenden Menschen vom ersten Tag ihres Aufenthalts an Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung zu gewähren“, sagt Janina Gach. Wie auch bei der Gesundheitsversorgung für Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus gelte: „Dass Menschen aus migrationspolitischen Gründen grundlegende Menschenrechte verwehrt werden, ist nicht akzeptabel.“
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