„HIV im Strafvollzug ist auch ein politisches Thema“
Im Interview lassen Ute Häußler und Peter Wiessner die Aidshilfearbeit in Haft lebendig werden.*
Ute und Peter, ihr habt die Anfänge der Arbeitsgemeinschaft Aids und Haft (jetzt AG HIV und Haft) in Bayern miterlebt. Wann und wie kam es zur Gründung der AG?
Peter: Nachdem ich ab September 2001 in der Beratungsstelle der Münchner Aidshilfe mit dem Arbeitsschwerpunkt Haft begonnen hatte, suchte ich den Austausch mit bayerischen Aidshilfe-Kolleg*innen, die ebenfalls in dem Bereich arbeiteten. Der Arbeitsbereich Haft war für mich neu, der Austausch war mir auch deshalb sehr wichtig.
Schnell wurde mir dabei deutlich, dass das Thema „Aids in Haft“ neben all den psychosozialen Fragen und Notlagen vor allem auch politische Fragen berührt. Der psychosoziale Austausch, den die Treffen mit Kolleg*innen boten, war wichtig, aber bei Weitem nicht genug.
Nach einem Treffen der Bundesarbeitsgemeinschaft Haft – ein Austauschformat, zu dem Bärbel Knorr von der Deutschen Aidshilfe regelmäßig bundesweit einlud – entstand die Idee zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft Aids und Haft in Bayern. Das erste Treffen dieser AG, das ich im Auftrag der Münchner Aidshilfe initiiert hatte, muss dann im ersten Halbjahr 2002 stattgefunden haben, kurz bevor Ute dazukam. Von Anfang an dabei waren Kolleg*innen der Aidshilfen Augsburg, Memmingen, Nürnberg, München und der Bayerischen Aids-Stiftung. Der Versuch, auch die in der Haftarbeit tätigen Aids-Beratungsstellen in Bayern zu integrieren, ist uns dagegen leider nicht gelungen.
Peter WiessnerEin bis heute fortwährendes Thema in Haft [ist der] Schutz vor Diskriminierung.
Ute: Ich habe im Juli 2002 bei der Augsburger Aidshilfe angefangen. Meine Vorgängerin hatte noch das erste Treffen besucht. Da in jeder Aidshilfe, die Haftarbeit anbietet, nur eine Person dafür zuständig ist, war der Wunsch nach Austausch und gegenseitiger Unterstützung groß. Schnell wurde klar, dass die dicken Mauern der Haftanstalten auch für uns eine schwierige Barriere darstellen und wir ohne politische Arbeit wenige Erfolge erzielen werden. Da die AG kaum von Personalwechsel betroffen war, hat sie sich in kürzester Zeit zu einem Ort der Inspiration und Schlagkraft entwickelt.
Wie war damals die Situation für Menschen mit HIV in bayerischen Haftanstalten? Welche Themen waren in dieser Zeit wichtig?
Ute: Damals und heute ist Vieles gleich geblieben: schwieriger Zugang zu Kondomen, kein Zugang zu sterilen Konsumutensilien, fehlender Krankenversicherungsschutz bei Entlassung. Wer arbeitet, zahlt nicht in seine Rentenversicherung ein. Diese Liste könnte man beliebig fortsetzen. Ein Thema von damals war die Verurteilung HIV-positiver Menschen wegen ungeschütztem Geschlechtsverkehr, ohne den*die Partner*in über die Infektion zu informieren.
Peter: Neben den unzureichenden Schutzmöglichkeiten war es in vielen Beratungssituationen vor allem auch die persönliche Situation der Gefangenen, die Herausforderungen an uns stellte: Welche Unterbringungsmöglichkeiten und Unterstützungsmaßnahmen gibt es nach Entlassung, vor allem dann, wenn kein soziales Netzwerk vorhanden ist? Eine Kooperation mit unterschiedlichen Einrichtungen – manchmal auch aus anderen Bundesländern – war hier wichtig. Natürlich musste auch die Fortführung der HIV-Therapie sichergestellt sein; im Einzelfall war das gar nicht so einfach.
Ein bis heute fortwährendes Thema in Haft war schon damals der Schutz vor Diskriminierung: Häftlinge mit HIV haben ihre Infektion oft aus gutem Grund verborgen, nur die wenigsten konnten mit ihrer Infektion selbstbewusst umgehen, ohne Angst vor anderen Gefangenen haben zu müssen.
Fragen der medizinischen Versorgung in Haft standen bei vielen der mit uns in Kontakt stehenden Gefangenen im Mittelpunkt. Wir versuchten dann in der Rolle als Mittler*innen im Gespräch mit den Anstaltsärzt*innen das Beste für die Gefangenen herauszuholen, haben Informationen geliefert und die Behandlung in Haft unterstützt, manchmal auch hinterfragt: Ab wann zum Beispiel ist eine chronische Hepatitis C als HIV-Ko-Infektion dringend behandlungsbedürftig? Kann bis zur Haftentlassung abgewartet werden, sodass die Behandlung von den Krankenkassen und nicht vom knappen Etat der Haftanstalten bezahlt werden muss? Ab wann ist eine Konsultation der Gefangenen bei HIV-Schwerpunktärzt*innen dringend erforderlich? In welchen Situationen stellt eine HIV-Infektion ein Abschiebehindernis dar? Solche und ähnliche Fragen gehörten zum „täglichen Brot“ unserer Haftarbeit.
In den ersten Jahren unserer Tätigkeit wurde die Haftarbeit durch die Deutsche AIDS-Stiftung (DAS) erleichtert. Sie bezuschusste jede*n HIV-positive*n Gefangene*n mit dem geringen Betrag von 30 Euro im Monat für Zusatzernährung. Zur Kontaktaufnahme zu den Gefangenen hat es sich als Türöffner erwiesen. Bedauerlicherweise hat die DAS ihre Unterstützung in den ersten Jahren nach der Gründung der Arbeitsgemeinschaft eingestellt.
Ein weiteres wichtiges Thema war die im 2006 vollzogene Gesetzesnovelle, nach der die Zuständigkeit für die Situation in Haft vom Bund auf die Bundesländer übertragen wurde. Da sich Bayerns Regierungspartei auf Bundesebene gerne als besonders hart und durchgreifend darstellt, befürchteten wir, dass dies die Situation von Häftlingen in Bayern weiter verschlechtern könnte. Unser Appell „Schäbigkeitswettlauf vermeiden“ an Landespolitiker*innen zur Bewahrung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes beim Strafvollzug blieb leider erfolglos.
Gab es bei aller Schwere und Ernsthaftigkeit der Problemlagen auch lustige Anekdoten?
Ute: Bei der Frage muss ich lange nachdenken und dann schmunzeln: Nein, gab es nicht. Haftarbeit ist schwer und ernst.
Peter: Was wir hier zu berichten haben, hört sich schwer, manchmal auch dramatisch an. Trotzdem gab es immer auch Situationen, die erfüllend und irgendwie doch zufriedenstellend waren – dies sowohl mit Gefangenen als auch im Kontakt mit den Justizvollzugsbeamt*innen, den medizinischen oder den psychosozialen Diensten.
Es gab Situationen, in denen Haltungsfragen und Grenzen zwischen uns als – von außen kommenden – Aidshilfemitarbeiter*innen und den im Vollzug tätigen Kräften deutlich wurden. Ich denke an eine Mitarbeiterin des psychosozialen Dienstes im Vollzug, die liebevoll von „ihren Giftlern“ gesprochen hat; eine Bezeichnung, die ich nie wählen würde. Deutlich wird hier aber, dass jenseits von Sprache und Haltung manchmal eine Basis gefunden werden kann, auf der eine persönliche Begegnung und ein Austausch zum Wohl der Gefangenen möglich wurden. Das ist viel und manchmal kann man dabei schmunzeln.
Wirklich lustig und erfrischend war es, wie wir unsere Kondombefragung in bayerischen Haftanstalten eingetütet haben. Auf eine Anfrage im Justizministerium, wie viele Kondome in den Haftanstalten Bayerns verteilt werden, erhielt wir die folgende, etwas genervt-unwillige Bemerkung der Mitarbeiterin: „Ja, wenn sie schon so gute Kontakte zu den Ärzten in Haft haben, dann fragen sie die doch einfach.“
Peter WiessnerJenseits von Sprache und Haltung kann manchmal eine Basis gefunden werden …, auf der eine persönliche Begegnung und ein Austausch zum Wohl der Gefangenen möglich werden.
Bingo! Wir nutzten das als Steilvorlage und schickten unseren vorbereiteten Fragebogen an alle 36 Haftanstalten in Bayern mit dem Vermerk der offiziellen Unterstützung durch das bayerische Justizministerium. Aus dem Anschreiben: „Wir sind mit dem Bayerischen Justizministerium im regen Austausch. Dabei ist uns und Mitarbeiter*innen des Bayerischen Justizvollzugs aufgefallen, dass es hinsichtlich der Vergabe von Kondomen an Gefangene kaum verlässliche Informationen gibt. Weder die Anzahl der vergebenen Kondome ist bekannt noch herrscht Klarheit über die genaue Vergabepraxis. Da Kondome eine wichtige Schutzmöglichkeit gegen HIV und Hepatitiden darstellen, haben wir auf Anregung von Mitarbeiter*innen des Justizministeriums einen Fragebogen entworfen, mit dem wir diese Wissenslücke schließen möchten. Wir bitten Sie darum, den beiliegenden Fragebogen auszufüllen und bis spätestens zum 1. November 2006 an uns zurückzuschicken. Ein frankierter Umschlag liegt bei. Selbstverständlich werden wir Sie über die Ergebnisse dieser Befragung informieren.“
Für mich war das eine der besten Aktionen, die wir im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft durchgeführt haben. Natürlich haben wir die erschreckenden Ergebnisse gut ausgewertet, ironisch kommentiert und mit dem Ministerium geteilt: Zwischen 2003 und 2005 wurden im bayerischen Strafvollzug jährlich durchschnittlich 42,6 Kondome an insgesamt 7.230 Gefangene ausgegeben. An der Erhebung beteiligten sich 18 Haftanstalten: In lediglich vier Einrichtungen wurden tatsächlich Kondome verteilt, während 14 Anstalten im gesamten Zeitraum kein einziges Kondom an Gefangene ausgaben. Umgerechnet bedeutet dies: Nur etwa jeder 170. Gefangene erhielt im Laufe eines Jahres ein Kondom zum persönlichen Schutz. Was für ein erstaunlicher Beitrag des bayerischen Strafvollzugs zur HIV-Prävention!
Welche Erfolge hat die AG im Laufe der Jahre erzielt?
Ute: Es gab zwei eingereichte Petitionen, die Erfolg hatten. Aufgehoben wurde das Sportverbot im Fitnessraum für HIV- und Hepatitis-C-positive Häftlingen. Ebenso musste 2015 die Verwaltungsvorschrift „HIV-positive Häftlinge dürfen nicht in der Küche oder in anderen Bereichen mit Verletzungsgefahr arbeiten“ aufgehoben werden. Verletzungsträchtige Arbeit ist zum Beispiel Frisör*in.
Ute HäußlerDer sofortige Entzug der Substitution bei Haftantritt, ohne das Medikament auszuschleichen, ist wahrlich eine unmenschliche Behandlung.
Der größte Erfolg jedoch war die Klage eines Häftlings mit HIV und Hepatitis, der 40 Jahre seines Lebens immer wieder drogenabhängig und in Freiheit zwei Jahrzehnte lang vor seiner Inhaftierung substituiert war und dem die Drogenersatztherapie bei Haftantritt und ohne Überprüfung durch eine sachverständige Person vom Anstaltsarzt gestrichen wurde. Unterstützt wurde der gesamte Klageweg von der AG Haft, der Deutschen Aidshilfe und dem engagierten Rechtsanwalt Florian Haas und weiteren Mitkämpfer*innen.
Die Klage begann 2011 und durchlief alle Instanzen vom Amtsgericht über das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof, bis 2016 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden wurde, dass es nötig gewesen wäre, eine*n unabhängige*n und in Substitution erfahrene*n Mediziner*in außerhalb der Gefängnismauern als Sachverständige*n hinzuzuziehen. Artikel 3 der Menschenrechtskonvention besagt, dass niemand unmenschlicher Behandlung unterworfen werden darf. Der sofortige Entzug der Substitution bei Haftantritt, ohne das Medikament auszuschleichen, ist wahrlich eine unmenschliche Behandlung.
Auf magazin.hiv erschien dazu am 1.9.2016 ein Artikel mit der Überschrift „Eine schallende Ohrfeige für den bayrischen Vollzug“. Das sagt doch alles.
Daraufhin musste der Abstinenzgedanke in bayerischen Haftanstalten neu gedacht und verändert werden, sodass heute in den meisten Haftanstalten in Bayern substituiert wird. Der klagende Häftling war bei Urteilsspruch schon längst entlassen und ist leider vor ein paar Jahren verstorben. Wir verdanken ihm viel. Dass die AG Haft so eng an einer so weitreichenden Entscheidung beteiligt war, die ganz Bayern betrifft und den bayrischen Strafvollzug nachhaltig verändert, macht richtig stolz.
Peter: Ich bin bis zu meinem Wegzug aus München bis 2008 in der AG AIDS und Haft aktiv gewesen. Es ist gut zu sehen, wie diese gemeinsame Initiative über die Jahre hinweg greifbare Erfolge erzielt hat. Das Wichtigste ist vielleicht, dass wir durch die kontinuierliche politische und psychosoziale Arbeit im Vollzug als ernst zu nehmende Begleiter*innen wahrgenommen wurden und uns sowohl im Justizministerium als auch bei den medizinischen und psychosozialen Diensten im Vollzug Respekt verschaffen konnten. Die Begegnungen waren sicher nicht immer auf Augenhöhe, haben aber für die durch uns begleiteten Gefangenen an der einen oder anderen Stelle Positives bewirken können und die Situation in kleinen Schritten verändert. Ohne die Arbeitsgemeinschaft wäre dies so nicht möglich gewesen.
Was bleibt aus eurer Sicht noch zu tun? Was möchtet ihr den jüngeren Kolleg*innen mit auf den Weg geben?
Peter und Ute gemeinsam: Die Arbeit im Vollzug ist durchaus interessant. Sie vermittelt Einblicke in ein System, die man nirgendwo sonst erhalten könnte. Manchmal eröffnen sie auch Handlungsspielräume in Bezug auf die Eröffnung von Möglichkeiten für Gefangene. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht danach aussieht: Die Arbeit im Vollzug kann lohnend sein. Die Gründung unserer Arbeitsgemeinschaft hat sicher dazu beigetragen, das Thema HIV im Vollzug auf der Agenda zu halten. Die Gründung hat unsere Arbeit bereichert und diese leichter gemacht.
Wenn es etwas gibt, was wir mit auf den Weg geben können, dann wäre es die Anregung, sich zusammenzuschließen und das Thema HIV im Vollzug auch als politisches Thema zu begreifen. Es wird zu keinen revolutionären Ergebnissen kommen. Die Themen sind heute den Themen von vor 20 Jahren sehr ähnlich: Nach wie vor wird die Frage der Substitution in Haft nicht anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse, sondern entlang parteilicher Ideologien aufgefasst, noch immer gibt es Kondome nicht überall frei zugänglich, nach wie vor werden nicht alle Häftlinge mit einer chronischen Hepatitis C therapiert, von dem gesetzlichen Anspruch, dass die medizinische Versorgung in Haft der Versorgung außerhalb gleichgestellt sein müsse, sind wir immer noch weit entfernt. Es sind politische Entscheidungen, die dies begünstigen und verschleiern.
Trotz allem: Es ist lohnend, sich damit zu beschäftigen. Und wer sollte diese Arbeit tun, wenn nicht wir?
*Dieser für magazin.hiv leicht angepasste Beitrag erschien zuerst in der Ausgabe Sommer 2026 von „denkraum“, dem Magazin der AIDS-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth. Wir danken dem Interviewer Manfred Schmitdt und den Interviewten Ute Häußler und Peter Wiessner herzlich für die Erlaubnis zur Zweitveröffentlichung.
Ute Häußler ist Geschäftsführerin der Aidshilfe Augsburg und arbeitet dort zudem in den Bereichen Beratung, Begleitung und Eingliederungshilfe.
Peter Wiessner ist seit 2014 Referent für Advocacy- und Öffentlichkeitsarbeit beim Aktionsbündnis gegen AIDS.
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