Warum Zellen im Strafvollzug keine Berechtigung haben sollten und was uns die Pandemie über die Risiken von Isolation lehrt

Die Geschichte des „modernen“ Gefängnisses begann in Europa um 1550, erste Zellgefängnisse entstanden in den USA im 18. Jh. – mit dem Ziel einer „Besserung durch Isolation“. Ein fataler Gedanke, der den Strafvollzug bis heute prägt und dessen Unmenschlichkeit in den Zeiten der Pandemie besonders spürbar wurde.

Von Klaus Jünschke

Eine kurze Geschichte des Gefängnisses – als Geschichte der Isolation

Arbeits- und Zuchthäuser

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts entstanden in Europa die sogenannten Arbeits- und Zuchthäuser, die als Vorläufer der modernen Zellengefängnisse gelten können: etwa das Arbeitshaus im Schloss Bridewell (1555) oder die Zuchthäuser in Nürnberg (1588) und Amsterdam (1596). Diesen Institutionen lag die – religiös wie wirtschaftlich – motivierte Überzeugung zugrunde, dass es besser sei, Verurteilte zur Arbeit zu zwingen, statt sie hinzurichten. Wolfgang Ayaß etwa vermutet den eigentlichen gesellschaftspolitischen Nutzen der Zucht- und Arbeitshäuser in ihren Wirkungen auf die Wahrnehmung der gesamten Bevölkerung, denn in ihnen „gewann eine neue gesellschaftliche Norm ihren sichtbaren Ausdruck. Müßiggang wurde als unerträglich gebrandmarkt.“[i]

In den Zucht- und Arbeitshäusern saßen vornehmlich die Ärmsten der Armen ein

An Orten wie alten Schlössern oder verlassenen Klöstern saßen vornehmlich die Ärmsten der Armen ein: Alkoholkranke, Bettler*innen, Obdachlose oder Sexarbeiter*innen. Sie wurden gemeinsam untergebracht, es gab keine Trennung der Geschlechter, Kinder wurden zusammen mit Erwachsenen eingesperrt. Geleitet und verwaltet wurden die Einrichtungen von Personen, die für den Umgang mit Hilfsbedürftigen in keiner Weise geschult waren.

Im 17. und 18. Jahrhundert breiteten sich die Arbeitshäuser über ganz Europa aus. Sie sollten sich durch die Arbeit der Gefangenen finanzieren – was in der Regel scheiterte. Die Folge: Die Einrichtungen verwahrlosten. Zeitgenosse John Howard beschrieb 1777 die europäischen Gefängnisse in seinem Buch „The State of Prisons in England and Wales“ als eine Mischung aus „Kloake, Verbrecherschule, Bordell, Spielhölle und Schnapskneipe“, die nur eines nicht sei: „eine Anstalt im Dienste des Strafrechts und der Verbrechensbekämpfung.[ii]

Erste Zellengefängnisse in den USA

Auch in den USA des 18. Jahrhunderts gab es solche Gefängnisse und die entsprechenden Zustände. Ihrer Bekämpfung widmete sich die 1787 von Quäkern gegründete „Philadelphia Society for Alleviating the Miseries of Public Prisons“ („Philadelphia-Gesellschaft zur Linderung des Elends in den öffentlichen Gefängnissen“). Sie folgte vor allem religiösen Motiven. Ihr Ziel war es, den Gefangenen den Weg zurück zu einem Leben mit Gott zu ermöglichen – gemäß ihren eigenen theologischen Vorstellungen.

Die Gesellschaft erwirkte 1821 den Bau des Eastern State Penitentiary. Es war eines der ersten panoptischen Gefängnisse, in denen rund um ein Zentrum strahlenförmig Zellentrakte gruppiert waren. Die Häftlinge wurden in Einzelzellen untergebracht, durften nicht miteinander kommunizieren und erhielten nur Besuch von Anstaltsgeistlichen. Die einzige erlaubte Lektüre war die Bibel. Die Häftlinge sollten in der Einsamkeit zu Reue und zur Umkehr gelangen.

Diesem Ansatz der Isolation von Verurteilten entspricht auch der Sprachgebrauch sogenannter Gefängnisexpert*innen aus dieser Zeit, die mit einer solchen Unterbringung „kriminelle Ansteckung“[iii] zu vermeiden wünschten. Gleichzeitig eröffneten solche Einzelzellen dem Aufsichtspersonal die Möglichkeit totaler Kontrolle: „Jeder ist an seinem Platz sicher in eine Zelle eingesperrt, wo er dem Blick des Aufsehers ausgesetzt ist“, so Michel Foucault.[iv]

Gefängnisse sollten „kriminelle Ansteckung“ verhindern

Bereits unter Zeitgenoss*innen wurde freilich auch massive Kritik an dem „Pennsylvania-System“ laut. Charles Dickens, der das Gefängnis 1842 besucht hatte, beschrieb das System als grausam und falsch. Und selbst in der sachlichen Sprache des Brockhaus von 1838 wird seine Grausamkeit spürbar: „Wenn man erwägt, wie groß der von der Natur in die Brust jedes Menschen gelegte Trieb nach Geselligkeit und Beschäftigung ist, so muß man gestehen, daß kaum eine größere und wirksamere Strafe erdacht werden kann.“[v]

Etwas weniger radikal als beim „solitary system“ des Eastern State Penitentiary verfuhr man im 1818 eröffneten Auburn State Prison in New York. Hier wählte man das „silent system“: Die Häftlinge durften nicht miteinander kommunizieren, wurden aber tagsüber nicht isoliert. Nur nachts wurden sie in Einzelzellen untergebracht, tagsüber mussten sie gemeinsam ihre Arbeit verrichten und konnten auch gemeinsam essen. In den USA setzte sich in der Folgezeit dieses System für die meisten Gefängnisse durch.

Preußische Gefängnisse

Nachdem mit dem Preußischen Landrecht von 1794 Körperstrafen weitestgehend durch Haftstrafen ersetzt worden waren, kam es im folgenden Jahrhundert zum Bau von Zellengefängnissen in fast allen größeren Städten. Am 15. Oktober 1838 wurde das „Arrest- und Correctionshaus am Klingelpütz zu Cöln“ eingeweiht, 1848 folgte das Gefängnis in Bruchsal, 1849 dann Berlin-Moabit.

Diesen Bauten lag eine Gefängnisreform zugrunde, die Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, eingeleitet hatte. Die angestrebte Veränderung: Gefangene sollten nicht mehr in Gemeinschaftszellen, sondern in Einzelzellen untergebracht werden. Auch hier versprach man sich eine moralische Läuterung der Inhaftierten durch Isolation. Und auch hier ging man davon aus, dass Einzelzellen die „Ansteckungsgefahr“ von Kriminalität reduzieren würden.

Ob und, wenn ja, welchen Wissenstransfer es in dieser Zeit zwischen den USA und europäischen Ländern zu diesem Thema gab, ist noch nicht hinreichend erforscht. Ein Unterschied lässt sich jedoch festhalten: Während sich in den USA Gefängnisse durchsetzten, deren Insassen nur nachts in den Zellen waren und tagsüber zusammen arbeiten und speisen konnten, mussten Gefangene in Europa in der Regel alleine in ihren Zellen essen und arbeiten.

Der „moderne Behandlungsvollzug“ heute: immer noch Armenhaus

Wagt man den zeitlichen Sprung in der Gefängnisgeschichte vom 19. ins 20. und 21. Jahrhundert, so fallen vor allem die Kontinuitäten auf.

In der Gefängnisgeschichte vom 19. bis zum 21. Jahrhundert fallen vor allem die Kontinuitäten auf

So waren etwa die Zellen des im Jahr 1838 eröffneten Kölner Zuchthauses zwei Mal vier Meter groß und gut zweieinhalb Meter hoch. Als das Gefängnis 1968 abgerissen wurde und seine Insassen in den Neubau nach Köln-Ossendorf kamen, wurden sie in Zellen mit ähnlichen Grundmaßen einquartiert: Die Größe blieb unverändert, die Höhe wurde etwas reduziert, dafür wurden die Fenster tiefer gelegt, sodass man im Stehen und Sitzen auf den Hof hinaussehen konnte. Inzwischen ist ein weiterer Neubau in Planung – mit 10 qm großen Zellen, jeweils plus abgetrennter Nasszelle. Die Größe verändert sich also weiterhin kaum, und das Grundkonzept der Zelle als Raum, der von innen nicht zu öffnen ist, bleibt erhalten. In der Bundesrepublik Deutschland hat bisher keine relevante Auseinandersetzung über die Unterbringung von Gefangenen in Zellen stattgefunden.

Eine weitere Kontinuität findet sich im Sozialen. Sowohl Armut als auch das Stigma des „Schon-mal-Bestraftseins“ lassen sich auch heute noch eng mit dem Strafvollzug und seinen Institutionen verbinden. Und: Gefangene sind weiterhin vor allem eines – Männer. Offensichtlich trifft die grundsätzliche Einschätzung von Michel Foucault auch auf das Hier und Heute zu: Das Gefängnis erzeugt eine besondere Gruppe von Menschen, die Delinquent*innen.

Der Strafvollzug in Deutschland ist nicht nur Reaktion auf Kriminalität, sondern der vielleicht zentrale Mechanismus ihrer Reproduktion.

So teilt das Statistische Bundesamt in seiner jährlichen Veröffentlichung zur Strafrechtspflege mit, wie oft Inhaftierte vorbestraft sind. Von den 46.054 Insass*innen waren dies am 31. März 2020 31.372. Und die wenigsten von ihnen hatten nur eine Vorstrafe: Ein knappes Drittel, 10.042 Menschen, war fünf- bis zehnmal vorbestraft, weitere 4.478 elf- bis zwanzigmal und 764 mehr als einundzwanzigmal.

Wer annimmt, dass es sich bei diesen so häufig Vorbestraften oft um die Ärmsten der Armen handelt, sieht sich durch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes ebenfalls bestätigt. Am 31. März 2020 waren von 46.054 Inhaftierten 6.187 (13 %) ohne festen Wohnsitz. Da der Anteil der im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung geschätzten Wohnungslosen deutlich unter einem Prozent der Gesamtbevölkerung liegt, sind Wohnungslose im Strafvollzug somit mehr als 13-fach überrepräsentiert.

Der Strafvollzug ist nicht nur Reaktion auf Kriminalität, sondern der vielleicht zentrale Mechanismus ihrer Reproduktion

Da an den Stichtagen zehn Prozent aller Gefangenen solche sind, die eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten, sogenannte Ersatzfreiheitsstrafler*innen, und von denen bei der Inhaftierung rund zwei Drittel ohne festen Wohnsitz waren, darf vermutet werden, dass Gerichte Wohnungslose für ihre Bagetelldelikte oft direkt zu einer Haftstrafe verurteilen, weil sie davon ausgehen, dass sie eine Geldstrafe ohnehin nicht bezahlen könnten.

Das gilt auch immer noch für ein weiteres Merkmal der Betroffenen: ihr Geschlecht. Etwa 94 Prozent der Gefangenen sind männlich. Kriminolog*innen wie Helga Cremer-Schäfer argumentieren, dass im Strafgesetz eine Kriminalisierung von Armut angelegt ist, die vor allem „Handlungsstrategien und Mittel“ missbilligt, „auf die junge, mittellose undisziplinierte, fremde Männer zurückgreifen, wenn sie Konflikte oder Ausschließungssituationen bearbeiten und dabei auch noch Männlichkeit darstellen.“[vi]

Die fatalen Folgen sozialer Isolation – die Pandemie als Brennglas

Mit der Covid-19-Pandemie begann Anfang 2020 auch eine Zeit umfangreicher Kontaktbeschränkungen und Kontaktverbote. Von Anfang an wurde von den maßgeblichen Institutionen und ihren Repräsentant*innen, aber auch in einer Vielzahl von Medien immer wieder vermittelt: Wir wissen, dass mit den Corona-Maßnahmen die Gefahr sozialer Isolation einhergeht und dass diese Wohlbefinden und Gesundheit beeinträchtigen kann. Und wir wissen, dass bestimmte Gruppen der Bevölkerung davon besonders stark betroffen sind.

Es gab und gibt also durchaus Bekundungen der Solidarität mit den Menschen, für die soziale Isolation oder man kann fast sagen: eine weitere soziale Isolation besonders schmerzhaft sein musste. Dies gesagt, fällt aber auch auf: In Bezug auf Gefängnisse und ihre Insass*innen waren diese Bekundungen extrem selten. Vor dem Hintergrund des bisher Gesagten stößt das besonders bitter auf, ist doch die Isolation für die Insass*innen von Strafanstalten bereits unter sogenannten Normalbedingungen eine ungeheure psychische Belastung. 

Zweifelsfrei zählen Gefangene in Bezug auf ihre psychische Gesundheit zu den besonders gefährdeten Gruppen. Der Anteil psychischer Erkrankungen in der deutschen Gesamtbevölkerung liegt bei 27,2 Prozent. Studien mit unterschiedlichem Forschungsdesign kommen in Bezug auf Strafgefangene auf einen Anteil von 40 bis 70 Prozent mit psychischen Erkrankungen und Auffälligkeiten. Es liegt also nahe, dass sich die jüngsten Kontaktbeschränkungen auf Gefangene besonders negativ ausgewirkt haben, da sie bereits vorhandene Mängel weiter verstärkten.

Etwa den Mangel an Berührungen. So stellt etwa Prof. Dr. Martin Grundwald fest: „Sicher ist, dass soziale Vereinsamung und fehlender zwischenmenschlicher Körperkontakt über einen längeren Zeitraum auf der psychischen und körperlichen Ebene zu relevanten Erkrankungen führen können.“ Und er ergänzt: „Insofern ist die körperlichen Zurückhaltung aktuell gegenüber allem und jedem eine erhebliche Stresssituation, die nicht jeder gut verkraftet.“[vii]

Das Zellengefängnis ist inhuman und muss abgeschafft werden

Ein weiterer Punkt sind Gespräche, die gerade in Krisen und beim Umgang mit Einsamkeit, Depression und Angstzuständen besonders wichtig sind.[viii] Als mögliche Folgen einer durch Kontaktarmut verstärkten Einsamkeit werden Antriebsschwäche, verstärkter Alkoholkonsum, eine höhere Gewaltbereitschaft und die Verstärkung von Selbstmordgedanken genannt – bis hin zum tatsächlichen Suizid.

Angesichts der offenkundigen Schädigung der psychischen Gesundheit durch soziale Isolation fordert Prof. Dr. med. Steffi Riedel-Heller, Direktorin des Instituts für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health (ISAP) der Uni Leipzig, eine bessere Aufklärung über die Folgen der Isolation, entsprechende präventive Maßnahmen sowie Therapieangebote – auch unter Einbeziehung der Telemedizin.[ix]

Besonders deutlich wird schließlich Prof. Dr. James Coan, Direktor des Virginia Affective Neuroscience Laboratory: „Wer einsam ist, wird öfter krank. Wunden heilen schlechter, das Immunsystem ist schwächer.“ Man sterbe früher, weil das Risiko für Herz-Kreislauf-Störungen, Diabetes und Depressionen steige, man werde eher dement: „Soziale Isolation tötet, das ist eine Tatsache.“[x]

Eine Tatsache, aus der wir Konsequenzen ziehen müssen.

Wider die Isolation: Zellenunterbringung ächten

Wir, die Teilnehmer*innen der „Europäischen Konferenz zur Gesundheitsförderung in Haft“, sind verpflichtet auszusprechen, was das Wissen um die gesundheitlichen Folgen von Kontaktbeschränkungen bedeutet: Das Zellengefängnis ist inhuman und muss abgeschafft werden.

Der § 3 in den Länderstrafvollzugsgesetzen zur Gestaltung des Vollzuges legitimiert dies:
„(1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.
(2) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.
(3) Der Vollzug ist darauf auszurichten, daß er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.“

Auch in Gremien der UNO und des Europarates gibt es inzwischen Unterstützung für diese Forderung. Im Jahr 2011 veröffentlichte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Folter, Juan Ernesto Méndez, einen Bericht, in dem er zu dem Schluss kam, dass mehr als 15 Tage Einzelhaft als Verstoß gegen die UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe gelten sollten.

Es gibt zwar keine universelle Definition für Einzelhaft, da der Grad der sozialen Isolation je nach Praxis variiert. Aber Herr Méndez definierte sie als jedes Regime, bei dem Insass*innen mindestens 22 Stunden am Tag von anderen Gefangenen, mit Ausnahme von Wärter*innen, isoliert sind.[xi]

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) ist der Meinung, dass die maximale Dauer 14 Tage nicht übersteigen und vorzugsweise darunter liegen sollte. Im 21. Jahresbericht des CPT, der auch 2011 veröffentlicht wurde, werden gleichfalls unter dem Begriff „Einzelhaft“ alle Fälle verstanden, bei denen die Unterbringung von Gefangenen getrennt von anderen Inhaftierten angeordnet wird.[xii]

Keine Kriminalpolitik ohne Sozialpolitik

Natürlich ist es ohnehin besser, Kriminalität zu verhindern als sie zu verwalten. So geistert seit über 100 Jahren ein Satz von Franz von Liszt durch die Diskussion über Gefängnisse: „Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik.“ Der Vergleich von Inhaftierungsraten, wie sie in der World Prison Population List vermittelt werden, zeigt, dass in den Ländern, in denen der Sozialstaat am stärksten ausgeprägt ist, in Relation die wenigsten Menschen inhaftiert werden. In Europa sind dies Finnland, Norwegen, Schweden und Dänemark. Dort, wo der Sozialstaat schwach ist bzw. am stärksten abgebaut wurde und soziale Ungleichheit am deutlichsten gewachsen ist, in den USA, sind die weltweit höchsten Inhaftierungsraten zu verzeichnen.

Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik.

Franz von Liszt

Freilich gibt es auch in den skandinavischen Ländern immer noch Wohnungslosigkeit und damit die Gefahr für Menschen, sozial ins Bodenlose zu fallen. Finnland hat beschlossen, mit dem Konzept „Housing First“ ein Land ohne Wohnungslosigkeit zu werden. Die EU hat ihre Mitgliedsländer aufgefordert, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden. Im Bundesland Berlin soll das mit einer Quote für Wohnungslose von 10 bis 20 Prozent in den städtischen Wohnungsbeständen erreicht werden. 

Angesichts der Tatsache, dass das häufigste Delikt, wegen dessen es zu Ersatzfreiheitsstrafen kommt, die „Beförderungserschleichung“ ist, das sogenannte Schwarzfahren, überlegt man in Nordrhein-Westfalen, Wohnungslose mit kostenlosen Tickets für den Nahverkehr auszustatten. Das käme viel billiger als die hohen Kosten durch Ersatzfreiheitsstrafen.

Insgesamt bleibt jedoch der Befund: Franz von Liszts Forderung, die Kriminalpolitik durch eine gute Sozialpolitik zu ersetzen, blieb bis heute unerfüllt, weil der Sozialstaat – unterstützt von Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbänden – Armut nicht ursächlich bekämpft, sondern nur mehr oder weniger schlecht verwaltet.

Ähnliches gilt für das Thema „Drogen und Gefängnisse“. Da die Hälfte aller Gefängnisinsassen Probleme mit dem Gebrauch von Drogen hat, ist die Abkehr von der repressiven hin zu einer an Leidverminderung orientierten Drogenpolitik überfällig. Schon in den 1990er Jahren erklärte Jörn Foegen, der Leiter der JVA Köln, dass ein Drittel aller Zellen überflüssig würde, wenn es eine an diesem Grundsatz orientierte Drogenpolitik gäbe.

Und schließlich müssen wir eine Antwort auf die Frage finden, wie es sein kann, dass in Aufsichtsräten und Vorständen von Banken und Konzernen Männer ebenso die bei weitem dominierende Gruppe sind wie am unteren Ende des sozialen Spektrums: in den Gefängnissen. Woher kommt der gesellschaftliche Bedarf an diesen hegemonialen Männlichkeiten? Woher der an marginalisierten Männlichkeiten?

Mit einem Zitat von Ulrike Meinhof aus dem Jahre 1968 und einem Plädoyer beende ich diesen Beitrag:

„Aus der Emanzipationsforderung ist der Gleichberechtigungsanspruch geworden. Emanzipation bedeutete Befreiung durch Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse, Aufhebung der hierarchischen Gesellschaftsstruktur zugunsten einer demokratischen: Aufhebung der Trennung von Kapital und Arbeit durch Vergesellschaftung der Produktionsmittel, Beseitigung von Herrschaft und Knechtschaft als Strukturmerkmal der Gesellschaft.

Der Gleichberechtigungsanspruch stellt die gesellschaftlichen Voraussetzungen der Ungleichheit zwischen den Menschen nicht mehr in Frage, im Gegenteil, er verlangt nur die konsequente Anwendung der Ungerechtigkeit, Gleichheit in der Ungleichheit: Die Gleichberechtigung der Arbeiterin mit dem Arbeiter, der Angestellten mit dem Angestellten, der Beamtin mit dem Beamten, der Redakteurin mit dem Redakteur, der Abgeordneten mit dem Abgeordneten, der Unternehmerin mit dem Unternehmer. Und tatsächlich beschäftigt dieser Gleichberechtigungsanspruch heute noch jeden gewerkschaftlichen Frauenkongreß und jede Unternehmerinnentagung, weil er sich erst juristisch, nicht aber praktisch durchgesetzt hat. Es scheint, als hätte eine ungerechte Welt noch Schwierigkeiten, wenigstens ihre Ungerechtigkeiten gerecht zu verteilen.“[xiii]

So mündet das Nachdenken über Gefängnisse und über die Gefahren sozialer Isolation in ein weiter gefasstes Plädoyer –
Für ein Land ohne Obdachlosigkeit
Für ein Land ohne Armut
Für ein Land ohne Drogentote
Für ein Land ohne Gewalt gegen Frauen und Kinder.

Dieser Text basiert auf dem Vortrag von Klaus Jünschke, den er am 3. September 2021 auf der 11. Europäischen Konferenz zur Gesundheitsförderung in Haft in Berlin gehalten hat.


[i] Wolfgang Ayaß, „Das Arbeitshaus Breitenau. Bettler, Landstreicher, Prostituierte, Zuhälter und Fürsorgeempfänger in der Korrektions- und Landarmenanstalt Breitenau (1874–1949). Hessische Forschungen zur geschichtlichen Landes- und Volkskunde, Heft 23. Kassel: Gesamthochschule Kassel/Verein für hessische Geschichte und Landeskunde e.V. 1992. Online abrufbar unter https://kobra.uni-kassel.de/handle/123456789/2008101524505 (aufgerufen am 22.09.2021).

[ii] John Howard, The State of the Prisons in England and Wales. With Preliminary Observations, And An Account Of Some Foreign Prisons and Hospitals.Warrington/London, gedruckt von William Eyres, vertrieben von T. Cadell und N. Conant, 1777 (als kostenloses E-Book im Internet zugänglich, z.B. https://play.google.com/books/reader?id=4EhNAAAAYAAJ&pg=GBS.PP8&hl=de (aufgerufen am 22.09.2021).

[iii] Susanne Braun, Das Gefängnis als staatliche Bauaufgabe dargestellt am Beispiel der Kölner Strafanstalt „Der Klingelpütz“ (1834–1838 und 1843–1845). Dissertation. Köln: 2003, S. 281. Online abrufbar unter http://kups.ub.uni-koeln.de/1127/1/dissertation.pdf (aufgerufen am 22.09.2021).

[iv] Michel Foucault, Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1981, S. 257

[v] Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 157-159, Permalink: http://www.zeno.org/nid/200008291611818

[vi] Helga Cremer-Schäfer: Weshalb Arme so leicht kriminell werden müssen. In: Neue Kriminalpolitik 4/1998, S.34. Wer noch genauer verstehen möchte, warum in Folge der selektiven Wirkung des Strafrechts in unseren Gefängnissen arme Männer nahezu unter sich sind, dem sei der Vortrag der feministischen Kriminologin Gerlinda Smaus empfohlen: „Kriminologie aus gendertheoretischer Sicht“ (https://www.youtube.com/watch?v=zQ94_-6w7GQ).

[vii] https://www.uniklinikum-leipzig.de/presse/Seiten/Pressemitteilung_6986.aspx

[viii] https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/coronavirus-depression-einsamkeit-100.html

[ix] https://www.mdr.de/wissen/psychische-folgen-corona-kontaktbeschraenkung-social-distancing-100.html

[x] Der Spiegel, Nr. 21/16.5.2020, S.116

[xi] https://news.un.org/en/story/2011/10/392012-solitary-confinement-should-be-banned-most-cases-un-expert-says#.UdsQoT5gaBg und https://www.un.org/press/en/2011/gashc4014.doc.htm

[xii] https://rm.coe.int/16806fa178

[xiii] Ulrike Meinhof: Falsches Bewusstsein. In: Christa Rotzoll (Hrsg.): Emanzipation und Ehe. München: Goldmann 1968, S. 33ff.

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