HIV und Arbeit

1. Mai: Mit HIV arbeiten? Na klar!

Von Redaktion
Logo der Aktion
Schon gewusst? Menschen mit HIV können in jedem Job arbeiten. Sie sind genauso leistungsfähig wie andere und Angst vor Ansteckung muss niemand haben: HIV ist im Alltag und im Berufsleben nicht übertragbar. Diese Botschaft wollen HIV-positive Arbeitnehmer_innen zum Tag der Arbeit 2020 verbreiten. Denn noch immer erleben Menschen mit HIV im Berufsleben Diskriminierung. Seien es (unzulässige) Nachfragen im Einstellungsverfahren, das Verlangen ärztlicher Atteste oder abwertende Kommentare von Kolleg_innen nach einem HIV-Coming-out.

Auf dieser Seite stellen wir die Aktion vor und bündeln Informationen rund um das Thema HIV und Arbeit.
Wie die aktuelle Situation von Arbeitnehmer_innen mit HIV aussieht, betrachten wir aus verschiedenen Perspektiven auf der Webseite hiv-diskriminierung.de im Artikel „Karriere und Beruf mit HIV? Na klar!“.

Covid-19 hat die Arbeitssituation von vielen erheblich verändert, eingeschränkt oder auch einfach beendet. Die aktuelle Situation macht deutlich, wie wichtig Solidarität in Arbeitskontexten ist, sei es in Bezug auf Corona oder HIV. Daher ist HIV in der Arbeitswelt auch jetzt für uns ein wichtiges Thema. Seien wir gemeinsam solidarisch – jetzt erst recht!

Zwei Drittel der Menschen mit HIV in Deutschland sind erwerbstätig. Sie dürfen in jedem Job arbeiten, auch im Gesundheitswesen, in der Kinderbetreuung oder in der Gastronomie.

Zum 1. Mai 2020 machen HIV-positive Arbeitnehmer_innen zusammen mit der Aidshilfe deutlich: HIV spielt im Job keine Rolle!

Geplant war es, diese Botschaft mit einem eigenen Block auf der Berliner DGB-Demo auf die Straße zu tragen. In Zeiten von Corona ist das nicht möglich, die Demonstration wird nicht stattfinden. Unsere Aktion aber schon! Wir verbreiten – mit eurer Hilfe – unsere Botschaft im Netz und im Freund_innenkreis. Macht mit!

Aktion zum 1. Mai: Jetzt mitmachen!

Wir wollen mit vielen Menschen zusammen zeigen: „Mit HIV arbeiten? Na klar!“ Dazu haben wir Materialien vorbereitet, die ihr nutzen könnt, um unsere gemeinsame Botschaft über Soziale Netzwerke in die Welt zu tragen.

HIV-positive Arbeitnehmer_innen, Aktivist_innen und Mitarbeiter_innen aus Aidshilfen erklären in persönlichen Statements, welche Wünsche sie an das Berufsleben mit HIV haben:

Diese und weitere Statements werden nach und nach auch auf Facebook, Instagram und Twitter veröffentlicht. Schaut also regelmäßig rein und teilt gerne die Beiträge!

Für Facebook stellen wir einen Profilrahmen mit dem Logo der Aktion zur Verfügung. So erfahren alle eure Facebook-Freund_innen von unserer Botschaft. Ihr könnt gerne auch das Logo zu #HIVUndArbeit für eure Online-Kanäle oder eigene Statements nutzen. Ladet euch einfach das entsprechende Format runter:

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Nutzt für alle eure Posts und Tweets den Hashtag #HIVUndArbeit – so werden wir im Netz sichtbar.

Und: Geht am 1. Mai mit uns online – um 10 Uhr auf Facebook.

HIV und Job 2020: Wo stehen wir heute?

Vor zehn Jahren hatte Denis große Skrupel, sich bei seinem Arbeitgeber als HIV-positiv zu outen. Er entschied sich für einen neuen Job bei der Aidshilfe. Heute könnten sich HIV-positive Beschäftige weitaus entspannter für ein Coming-out gegenüber den Kolleg_innen entscheiden. Denn in den vergangenen zehn Jahren hat sich nicht nur in der Behandlung von HIV viel getan, sondern auch in der Rechtsprechung und Gesetzgebung. Doch diese Nachricht ist noch nicht überall in den Betrieben, Personalbüros, Firmenleitungen und Belegschaften angekommen. Wie sieht die Situation für Arbeitnehmer_innen mit HIV 2020 aus? Wie setzen sich Gewerkschaften und Arbeitgeber_innen ein? Unser Artikel „Karriere und Beruf mit HIV? Na klar!“ gibt einen Überblick.

Zum Thema HIV und Verbeamtung gibt Matthias Schlenzka, Leiter der Abteilung Öffentlicher Dienst beim DGB Berlin-Brandenburg, Auskunft. Für ihn ist klar: HIV spielt auch bei Jobs im Öffentlichen Dienst keine Rolle. Im Gespräch erläutert er die aktuelle rechtliche Basis und wie es in der Praxis aussieht.

In einer Studie von 2019 wurde untersucht, was für Menschen mit chronischen Erkrankungen am Arbeitsplatz wichtig ist. Stephan Gellrich von der Aidshilfe NRW war an der Studie beteiligt und berichet im Interview von den Ergebnissen.

HIV-positiv im Job: Gut zu wissen!

Eine HIV-Infektion hindert einen Menschen nicht daran, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Denn Menschen mit HIV sind in der Regel genauso leistungsfähig und belastbar wie alle anderen auch. Dennoch stellen sich für Menschen mit HIV im Berufsleben einige Fragen: Muss ich meine HIV-Infektion mitteilen? Kann ich jeden Beruf ausüben? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es auf der Webseite hiv-diskriminierung.de.

Eine Frage treibt Menschen mit HIV auch im Job besonders um: Sollte ich meine Infektion im Arbeitsleben offenlegen? Ein Coming-out als HIV-positiv ist eine sehr persönliche Entscheidung und sollte wohl überlegt sein. Jörg und Christoph haben sich nach langer Überlegung für ein Coming-out am Arbeitsplatz entschieden und fühlen sich danach erleichtert. Im Clip berichten sie von ihren Erfahrungen:

 

Sag ich’s oder sag ich’s nicht? Auch Andreas, der in der Personalabteilung eines Chemieunternehmens arbeitet, hat diese Frage sehr lange für sich abgewogen, bis er dann doch seiner Chefin von seiner HIV-Infektion erzählte. Was die ausschlaggebenden Argumente für diese Entscheidung und die Reaktionen auf sein HIV-Coming-out waren, schildert er im Interview: https://magazin.hiv/2020/04/20/coming-out-am-arbeitsplatz/

Ein Hinweis für Menschen, die beruflich viel unterwegs sind oder im Ausland tätig sein wollen: Manche Länder haben Einreisebeschränkungen für Menschen mit HIV. Informationen dazu bietet die Webseite hivtravel.org.

HIV und Arbeit: Sonderfall Gesundheitswesen?

Es gibt kein Berufsverbot für Menschen mit HIV, auch im Gesundheitswesen nicht. Besondere Empfehlungen gibt es nur für Chirurg_innen, die verletzungsträchtige Tätigkeiten ausführen. Bei ihnen darf kein HIV mehr im Blut nachweisbar sein (die Viruslast muss unter 50 Kopien pro ml sein) – was bei erfolgreicher Therapie der Fall ist. Genaueres zum Einsatz HIV-positiver Mitarbeiter_innen im Gesundheitswesen findest du hier.

Trotz besseren Wissens kommt es bei Jobs im Gesundheitswesen besonders häufig zu diskriminierenden Nachfragen oder dem „Angebot“ eines HIV-Tests. HIV-positive Arbeitnehmer_innen stehen dann vor schwierigen Entscheidungen. Der Rechtsanwalt Jacob Hösl stellt im Interview aktuelle Fälle aus der Beratungspraxis vor und ordnet sie juristisch ein.

Wie häufig HIV-Tests im Bewerbungsverfahren medizinischer Berufe ein Thema sind, haben wir 2014 in einer Artikelserie beleuchtet, die immer noch aktuell ist (https://magazin.hiv/2014/11/30/sie-wissen-nicht-was-sie-tun/ ).

HIV-positive Polizeianwärter_innen: Neues Urteil gegen Diskriminierung

Bei der Einstellung von Menschen mit HIV in den Polizeidienst kam es lange zu diskriminierenden Ausschlüssen. Nach einem wegweisenden Gerichtsurteil von 2019 hat sich die Situation jedoch verändert. Allein aufgrund der HIV-Infektion können Menschen nicht mehr generell aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden. Geklagt hatte ein HIV-positiver Mann, der sich Ende 2016 in Niedersachsen als Polizeikommissar-Anwärter beworben hatte. Wir sprachen mit dem Kläger und seinem Anwalt über die Hintergründe des Urteils. Hier geht es zum Interview mit dem Kläger und hier findet ihr das Interview mit seinem Rechtsanwalt.

[infobox title=’Flyer „Out am Arbeitsplatz“ – Jetzt bestellen!‘]

Hier könnt ihr den Flyer Out am Arbeitsplatz bestellen oder downloaden. Er bietet wichtige Infos zum Thema für Menschen mit HIV. Gleichzeitig richtet er sich an Arbeitgeber_innen und wirbt für Respekt und Selbstverständlichkeit im Umgang mit HIV-positiven Beschäftigten.

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Was können Arbeitgeber_innen tun?

Auch Arbeitgeber_innen können aktiv werden. Im Juni 2019 hat die Deutsche Aidshilfe zusammen mit vielen großen Unternehmen die Deklaration #positivarbeiten gestartet, die bis heute von über 70 Arbeitgeber_innen unterzeichnet wurde. Mit dabei sind z. B. Daimler, SAP, die Deutsche Bahn und IBM, aber auch Städte wie München, Nürnberg oder Bochum. Sie alle erklären ihre Unterstützung für HIV-positive Mitarbeiter_innen.

Im Clip zu #positivarbeiten erklären namhafte Arbeitgeber_innen ihre Unterstützung für Kolleg_innen mit HIV.

Arbeitgeber_innen können sich auf unserer Webseite über die Deklaration #positivarbeiten informieren und diese unterzeichnen.

Das Factsheet „HIV und Arbeit“ bietet Arbeitgeber_innen die wichtigsten Informationen in Kürze.

Neben der Deklaration gibt es weitere, ganz konkrete Möglichkeiten, wie Arbeitgeber_innen zum Abbau von Diskriminierung beitragen können. Sie können z. B. Schulungen anbieten, Leitlinien erarbeiten und eine Ansprechpartner_in für Menschen mit HIV im Unternehmen etablieren

 

Unterstützung durch Gewerkschaften und Arbeitsagenturen

  • Gewerkschaften und andere Arbeitnehmer_innenvertretungen setzen sich für die Beschäftigten ein – auch für Beschäftigte mit HIV. Sie können Haltung zeigen und sich für den Abbau von Diskriminierung und für ein solidarisches Miteinander engagieren. Die Broschüre „HIV und Arbeit? Sie sind gefragt!“ unterstützt Mitglieder von Gewerkschaften und Arbeitnehmer_innenvertretungen dabei mit vielen Informationen.
  • Die GEW NRW hat als erste Gewerkschaft die Arbeitgeber_innendeklaration #positivarbeiten unterschrieben und sich das Thema HIV am Arbeitsplatz damit auf ihre Agenda gesetzt. Im Interview berichtet Sebastian Krebs von der GEW NRW von diesem Engagement.
  • Mitarbeiter_innen von Jobcentern und Arbeitsagenturen können eine wichtige Rolle bei der Integration von Menschen mit HIV ins Erwerbsleben spielen. Die Broschüre „HIV und Arbeit? Das geht!“ gibt wichtige Informationen zum Leben und Arbeiten mit HIV und hilft Mitarbeiter_innen in Jobcentern und Arbeitsagenturen, Sicherheit im Umgang mit HIV-positiven Kund_innen zu gewinnen.

Diskriminierung im Job? Nimm’s nicht hin!

  • Wie schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) HIV-positive Menschen vor Diskriminierung? Informationen bietet die Webseite hiv-diskriminierung.de  und ein wegweisendes Urteil zur Anwendung des AGG auf Menschen mit HIV des Bundesarbeitsgerichts (von 2013).
  • Mehrere Stellen bieten im Fall von Diskriminierung Beratung und Unterstützung an.
    • Die regionalen Aidshilfen beraten persönlich oder telefonisch zu allen Fragen rund um HIV im Job und unterstützen bei Diskriminierung.
    • Die Kontaktstelle HIV-bezogene Diskriminierung der Deutschen Aidshilfe kann telefonisch oder per Mail erreicht werden. Sie ist Gesprächspartnerin, informiert dich über Beschwerdemöglichkeiten, unterstützt dich bei deiner individuellen Entscheidung und begleitet dich auf Wunsch im Beschwerdeverfahren.
    • Auf der Webseite hiv-diskriminierung.de kann man online einen Diskriminierungsfall melden und bei Wunsch Beratung erhalten.
    • Die Jurist_innen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beraten telefonisch oder per Mail über Möglichkeiten, wie im Fall von Diskriminierung vorgegangen werden kann.

Literaturtipp

Broschüre HIV/Aids in der Arbeitswelt, 2014, Aidshilfe NRW in Zusammenarbeit mit der Landeskommission AIDS

 

„Offenheit – auch gegenüber dem Thema HIV – ist für unser Unternehmen essenziell“

Mit HIV kann man fliegen – auch in der US Air Force

Coming-out am Arbeitsplatz – Eine Frage des Vertrauens

Rechtssicherheit für eine Karriere im Öffentlichen Dienst

 

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