Pflegekräfte, zumal auf der Intensivstation, werden händeringend gesucht. Die Charité aber entlässt einen erfahrenen Pfleger noch in der Probezeit. Hat sie ein Problem mit HIV? 

Während der arbeitsmedizinischen Untersuchung für eine neue Stelle an der Charité legt Carsten Müller (Name geändert) offen, dass er mit HIV lebt. Die Betriebsärztin verlangt daraufhin Nachweise, dass seine HIV-Therapie die Virenvermehrung erfolgreich unterdrückt.

Ein solches Vorgehen wäre allerdings höchstens für „besonders verletzungsträchtige Tätigkeiten“ begründbar, das heißt zum Beispiel für Operateur*innen bei Eingriffen mit eingeschränktem Sichtfeld. Pflegekräfte aber operieren nicht, sie assistieren nur.

Carsten Müller fühlt sich von der Charité ungerecht behandelt. Weil er die Nachweise nicht vorlegen möchte, stellt ihm die Betriebsärztin keine Eignungsbescheinigung aus – die Charité entlässt ihn noch in der Probezeit.

Ein Fall von haarsträubender Unkenntnis oder doch ein klarer Fall von Diskriminierung?

Carsten Müller erzählt uns seine Geschichte.

Von Benedict Wermter

Es ist nicht das erste Mal, dass mir so etwas in der Charité passiert ist. Das war mir schon damals extrem unangenehm. 2017 war das. Da fing ich in einem Krankenhaus der Charité auf einer Intensivstation als Krankenpfleger an. Ich wurde arbeitsmedizinisch untersucht und unter anderem gefragt, ob ich Medikamente nehme. So konnte die Betriebsärztin zuordnen, dass ich HIV-positiv bin. Da war ich schon lange in Behandlung, nehme regelmäßig antiretrovirale Medikamente. Auch war ich damals schon viele Jahre als Pfleger tätig. Nie gab es irgendwelche Probleme.

Es ist nicht das erste Mal, dass mir so etwas in der Charité passiert ist.

Carsten Müller (Name geändert), Pfleger, wurde wegen seiner – stabil behandelten – HIV-Infektion faktenwidrig als Sicherheitsrisiko dargestellt
 

Die zuständige Betriebsärztin hielt mir einen Vortrag, wie heikel Tätigkeiten auf der Station in meinem Fall seien. Als müsste ich belehrt werden. Ich fand es furchtbar. Doch ich ließ all dies über mich ergehen. Ich wollte bloß meine neue Stelle antreten. Wenn du nicht kooperierst, bekommst du keine positive Bescheinigung, hieß es damals sinngemäß. 

Also wurde eine Blutentnahme angeordnet: 28 Kopien des HI-Virus hatte ich pro Milliliter im Blut – 50 Kopien ist die sogenannte Nachweisgrenze der üblichen Verfahren, alles darunter gilt als nicht nachweisbar, eine Übertragung ist dann praktisch unmöglich. Damals hat die Reaktion der Betriebsärztin ihre Unwissenheit gezeigt: Sie meinte, das HI-Virus sei sehr wohl nachweisbar. Ich fand krass, dass sie offenbar keine Ahnung hatte.

Ich sollte ein Dokument unterschreiben, eine Art Unterlassungserklärung, ich dürfe keine invasiven Tätigkeiten ausführen. Also im Ernstfall noch nicht einmal eine Spritze setzen, was in der Praxis als Krankenpfleger völlig unmöglich ist. Unterschrieben habe ich das nicht. Ich durfte trotzdem anfangen und bekam noch eine Art Merkzettel mit auf den Weg. Dann habe ich fünf Jahre in der Charité gearbeitet. Und nie wieder hat es jemanden interessiert, dass ich HIV-positiv bin.

Charité lässt Anfrage zu konkretem Fall offen

Auf Anfrage dazu schreibt ein Sprecher der Charité, man könne zu dem konkreten Fall aus Gründen des Datenschutzes keine inhaltliche Stellungnahme abgeben. Auch lässt der Krankenhauskonzern offen, welche Auflagen es für Pflegende mit HIV in seinen Häusern gibt und welche Konsequenzen die Charité aus solchen Fällen zieht. Das betreffende Dokument legt die Charité nicht vor.

Für die Charité stehe „die Gesundheit des Menschen im Mittelpunkt. Wann immer es geht, ermöglicht sie den Bewerber*innen den Zugang zur angestrebten Tätigkeit. Grundsätzliche Vorgaben müssen dabei allerdings eingehalten werden“, so der Sprecher des renommierten Krankenhauses.

Genau in solchen Vorgaben liegt die Krux an diesem Fall. Die Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruserkrankungen (DVV) und die Gesellschaft für Virologie (GfV) beschreiben in einer Empfehlung zum Einsatz HIV-positiver Mitarbeitender im Gesundheitswesen „verletzungsträchtige Tätigkeiten“, die eine regelmäßige Kontrolle der Viruslast erfordern würden. Dazu zählen chirurgische Eingriffe – die Carsten Müller aber innerhalb seiner Arbeit nicht durchführt. Daher ist seine Viruslast in diesem Fall unerheblich für den Einsatz bei seiner neuen Stelle als Pflegekraft.

Und selbst wenn Müller verletzungsträchtige Tätigkeiten durchführen würde, die mit einem potenziellen Infektionsrisiko verbunden wären (erst hier käme die Kontrolle der HIV-Menge im Blut ins Spiel), könnte man dieses Risiko mit Schutzmaßnahmen faktisch ausschließen.

Flur im Krankenhaus mit zwei Betten und geschlossener Tür zur Ambulanz mit Arzt unscharf

Kerstin Mörsch von der Deutschen Aidshilfe hat Carsten Müller unterstützt. Sie sagt: „Für mich ist es völlig unverständlich, wie so etwas in der Charité passieren kann. Ich wäre davon ausgegangen, dass man selbstverständlich in der Lage ist, Übertragungsrisiken realistisch einzuschätzen und die Empfehlungen zu den verletzungsträchtigen Tätigkeiten, bei denen die HIV-Menge im Blut unter der Nachweisgrenze sein sollte, richtig zu interpretieren: Die beziehen sich auf Chirurg*innen, für Pflegekräfte gibt es solche Auflagen nicht. Die Charité sollte den Fall dringend zum Anlass nehmen, ihre Vorgaben so schnell wie möglich zu verändern“, so Mörsch.

Wichtig ist auch, die Datenlage hinter den Empfehlungen zu kennen: Weltweit ist seit Beginn der HIV- und Aids-Epidemie in den 1980er-Jahren nur eine Handvoll Fälle bekannt geworden, in denen HIV von medizinischem Personal auf Patient*innen übertragen wurde; der letzte wurde 2006 beschrieben. Dabei ging es ausnahmslos um Menschen, die nicht in antiretroviraler Behandlung waren. In Deutschland wurde kein einziger Fall dokumentiert.

Nach fünf Jahren dasselbe fragwürdige Vorgehen

Carsten Müller: Nach fünf Jahren auf der Intensivstation wollte ich bei der Charité eine Stelle in einem anderen Haus antreten. Anfang Dezember 2022 begann dort meine Probezeit und ich sollte wieder arbeitsmedizinisch untersucht werden – jetzt von einer anderen Betriebsärztin.

Dieses Mal habe ich frei heraus gesagt, dass ich HIV-positiv bin.

Ob das jemand bei der Charité wüsste, hat sie mich gefragt.

„Das geht niemanden etwas an“, habe ich geantwortet. Ich brauche es ja niemandem sagen.

„Sie haben meine alte Akte“, habe ich noch gesagt. „Da steht alles drin.“

Und dann begann alles von vorn: Wieder sollte ich diesen Wisch unterschreiben, keine invasiven Tätigkeiten durchzuführen. Doch jetzt wollte ich das Dokument mitnehmen und von der Ärztekammer prüfen lassen. Daraufhin hat die Betriebsärztin das Dokument zurückgezogen.

Auch damit haben wir die Charité und die Betriebsärztin konfrontiert. Die Betriebsärztin wollte uns gegenüber ihre Sicht der Dinge nicht schildern. Stattdessen verwies sie auf die Pressestelle der Charité. Von dort heißt es, die Charité engagiere „sich gegen jegliche Form der Diskriminierung“ und setze sich „für Toleranz, Weltoffenheit und Diversität ein“.

Müller: Seit vielen Jahren schon bin ich HIV-positiv. Tatsächlich wurde es Mitte der 2000er entdeckt, als ich mich selbst auf der Arbeit – das war noch in einem Krankenhaus in einem anderen Bundesland – versehentlich mit einer Spritze gestochen habe. Ich habe den Vorfall ordnungsgemäß gemeldet, mir wurde Blut entnommen. So kam raus, dass ich HIV-positiv bin.

Ich bin dann natürlich sofort in die Therapie, nehme seither meine Medikamente und bin unter der Nachweisgrenze. Ich bin seit diesem Zeitraum Krankenpfleger, habe später in mehreren verschiedenen Häusern und zwei Arztpraxen gearbeitet. Nie gab es solche Vorfälle wie in der Charité.

Für mich ist es völlig unverständlich, wie so etwas in der Charité passieren kann.

Kerstin Mörsch, Leiterin der Kontaktstelle HIV-bezogene Diskriminierung der Deutschen Aidshilfe

Ein wenig später, während ich weiter in Probezeit in dem neuen Haus arbeitete, bekam ich einen Brief von der Betriebsärztin: Ich sollte vier Befunde zu meiner Viruslast vorlegen. Das ging mir zu weit. Das hat nichts mit meiner Eignung für die Stelle zu tun, sondern hier geht es der Charité offenbar nur darum, sich gegen jede Regel abzusichern.  

Also schrieb ich per Mail, dass ich die Befunde nicht vorlegen werde, weil sie zur Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit nicht nötig sind.

Die Antwort der Betriebsärztin lautete in Kurzform: Wenn ich keine Befunde vorlege, stellt sie keine Eignung aus. Sie warf mir zuvor außerdem vor, mich zu verweigern.

Fristlos während der Probezeit rausgeschmissen

Als ich einige Wochen später nach kurzer Krankheit auf meiner Station anrief, wurde mir von der Stationsleitung gesagt, dass ich nicht mehr am Bett arbeiten dürfe. Stattdessen wurde geplant, dass ich nur noch Büroarbeiten mache. Ich wurde vorerst weiter krankgeschrieben.

Der Betriebsärztin schrieb ich per E-Mail: „Die bei mir bestehende HIV-Infektion ist unabhängig von der jemals gemessenen Viruslast für meine Tätigkeit nicht relevant, da keine sogenannten risikoträchtigen Tätigkeiten von mir durchgeführt werden.“ Das Vorgehen sei arbeitsrechtlich unzulässig und stelle zudem einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz dar.

Doch die Betriebsärztin bestand weiter darauf, dass ich die Befunde vorlege, weil der Zustand meiner Erkrankung „im Hinblick auf die Infektiosität und Arbeitsfähigkeit sowie die perspektivische Einschätzung zur Entwicklung der Arbeitsfähigkeit nicht beurteilbar“ seien, so der Wortlaut.

Schließlich wurde ich während meiner Probezeit fristlos entlassen.

Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Jacob Hösl zieht Carsten Müller vor das Arbeitsgericht, um gegen die Entlassung zu klagen. Zwar ist eine Entlassung währende der Probezeit ohne Grund möglich, doch Arbeitgeber*innen dürfen ihre neuen Angestellten nicht willkürlich oder sittenwidrig feuern.

Am Ende einigen sich Müller und die Charité im Rahmen eines Vergleichs auf eine Abfindung – die mit 3.000 Euro außergewöhnlich hoch ausfällt. „Arbeitsrechtlich wären hier etwa 500 Euro üblich gewesen“, sagt Rechtsanwalt Hösl. Er erklärt sich die sechs Mal höhere Abfindung damit, dass die Charité ein längeres und öffentlich sichtbares Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verhindern wollte und sich deswegen mit Müller schnell auf diese hohe Summe einigte, obwohl oder gerade weil Müller auch ein Verfahren nach dem AGG hätte anstrengen können.

Vergleich mit ungewöhnlich hoher Abfindung

„Die Charité wollte dies um jeden Preis vermeiden, da sie sich als Universitätskrankenhaus des Landes Berlin natürlich nicht vorwerfen lassen will, sie habe jemanden entgegen den Vorschriften des AGG diskriminiert“, so Jacob Hösl. Wiedereinstellen – ein Vorschlag des Gerichts – möchte der renommierte Krankenhauskonzern den Pfleger dennoch nicht, trotz Fachkräftemangel in der Pflege.

Als Sicherheitsrisiko dargestellt zu werden, ist diskriminierend.

Carsten Müller (Name geändert), Pflegekraft, lebt mit HIV

Wir wollten von der Charité wissen, ob solche Vorfälle öfter vorkommen. Eine konkrete Antwort dazu gab uns der Krankenhauskonzern nicht. Allgemein heißt es, „dass weder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in der Probezeit noch die Zahlung einer Abfindung im Rahmen eines Kündigungsverfahrens Vorgänge darstellen, die Rückschlüsse auf eine vermeintliche Diskriminierung zulassen“, so der Konzernsprecher.

„Der Fall ist – leider – gar nicht so ungewöhnlich“, sagt Jacob Hösl. „Zahlreiche Krankenhäuser verlangen von ihren Beschäftigten einen HIV-Test oder Nachweise, dass die Zahl der Viruskopien unter der Nachweisgrenze liegen. Und zwar auch für Tätigkeiten, wo die Infektion und erst recht die Nachweisgrenze keine Rolle spielen. Ungewöhnlich ist, dass sich hier jemand gewehrt hat“, so Rechtsanwalt Jacob Hösl.

Carsten Müller: Risiken wegen HIV kann man in der Pflege ausschließen. Dafür brauche ich keine Befunde vorzeigen. Zu sagen, ich sei eine Gefahr, zeugt von einem fragwürdigen Menschenbild. Als Sicherheitsrisiko dargestellt zu werden, ist diskriminierend. Denn meine Gleichberechtigung wurde verletzt. Sinnvoller wäre es gewesen, wenn die Charité mich weiterbeschäftigt hätte. Stattdessen fühle ich mich echt mies behandelt und bin arbeitssuchend.

Wer eine Stelle für Carsten Müller hat, melde sich bitte bei der Deutschen Aidshilfe. Kontakt: redaktion@dah.aidshilfe.de.


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Benedict Wermter

Benedict Wermter ist freier Autor und Rechercheur aus dem Ruhrgebiet und schreibt gerne Reportagen. Für das Magazin der Deutschen Aidshilfe beschäftigt er sich unter anderem mit der Drogenpolitik hierzulande.

(Foto: Paulina Hildesheim)

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