Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen wurde darauf hingewiesen, dass für Härtefälle schon jetzt eine neue Regelung gilt.

Dazu haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesarbeitsagentur (BA) eine erste Härtefallliste zusammengestellt und eine Geschäftsanweisung erlassen. Diese ist nicht abschließend. Infos dazu unter: Arbeitsagentur.de

Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt entschieden, dass „in laufenden und noch nicht abgeschlossenen Verfahren” diese Bedarfe auch rückwirkend geltend gemacht werden können (BSG v. 18.02.2010 – B 4 AS 29/09 R).

Dies kann Konsequenzen für noch laufende Überprüfungsanträge haben. Nähere Informationen dazu gibt es unter: tacheles-sozialhilfe.de

Silke Eggers, Referentin für Soziale Sicherung und Pflege

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